Ich habe letztes Jahr zum 30.04.15 die Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass die Kaution bis zur Abrechnung der Betriebskosten einbehalten werden kann. Das wäre in meinem Fall bis zum 31.12.16. Ich habe bereits mehrfach mit der Hausverwaltung gesprochen, die verwiesen jedoch immer auf die Betriebskosten. Muss ich jetzt wirklich bis zum Ende des Jahres warten oder habe ich doch schon früher einen Anspruch darauf?
Danke schon mal im Vorraus
Ulrike