Niederschlagwasser Abrechnung

  • Niederschlagswasser, noch deutlicher Regenwasser, wird nach der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet,d.h. das Wasser, welches durch die Fallrohre in die Kanalisation einfliesst. Das kann der VM durchaus nach qm mit den NK abrechnen.

    Aber nur wenn im Mietvertag nichts anderes vereinbart ist. Und da im Mietvertrag nach Personen abgerechnet wird, ist auch so abzurechnen.

  • "... eine Sache für den Anwalt..."
    "Am besten... zu einem Fachanwalt."

    Was sind denn das für Ratschläge? Es geht hier um ein paar Euro und ihr ratet dem Fragesteller zum Anwalt zu gehen. Das ist teuer, versaut das Verhältnis zum Vermieter und kostet unendlich viel Zeit und Nerven.


    Gruß
    H H

    Na ja, ich habs mal grob ausgerechnet es sind etwas über 100 Euro. Für den einen sind das ein paar Euro für den anderen nicht. Aber trotzdem kein Grund zum Anwalt zu gehen. :)
    Ich danke nochmals allen für ihre Hilfe und Meinungen!

  • Aber nur wenn im Mietvertag nichts anderes vereinbart ist. Und da im Mietvertrag nach Personen abgerechnet wird, ist auch so abzurechnen.

    Da hast Du recht, so wie vereinbart im MV wird abgerechnet. Der VM hätte auch nach qm abrechnen können von Anfang an und dies im MV so vereinbaren müssen.

  • Da hast Du recht, so wie vereinbart im MV wird abgerechnet. Der VM hätte auch nach qm abrechnen können von Anfang an und dies im MV so vereinbaren müssen.

    Klar, aber da nichts anderes vereinbart wurde?

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