Niederschlagswasser, noch deutlicher Regenwasser, wird nach der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet,d.h. das Wasser, welches durch die Fallrohre in die Kanalisation einfliesst. Das kann der VM durchaus nach qm mit den NK abrechnen.
Aber nur wenn im Mietvertag nichts anderes vereinbart ist. Und da im Mietvertrag nach Personen abgerechnet wird, ist auch so abzurechnen.