Mietvertrag gültig?

  • Hallo Leute!
    Also es geht um folgende Situation: Jemand möchte für 3 Monate eine Wohnung zur Untermiete mieten. Der Untermietvertrag beinhaltet nun folgendes unter dem Punkt "Besondere Vereinbarungen": "Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt *** unter der Anschrift des Untermietverhältnisses durch den Untermieter ist untersagt."

    Warum auch immer dieser Punkt dort auftaucht, aber man ist ja verpflichtet sich umzumelden. Ist der Mietvertrag dadurch nichtig? Oder wäre es wirklich möglich so einen Vertrag zu schließen, wenn beide Parteien das so akzeptieren? Ich finde das alles mehr als fragwürdig..

    LG

  • Zitat

    "Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt *** unter der Anschrift des Untermietverhältnisses durch den Untermieter ist untersagt."

    Klingt so, als hätte der Untervermieter hier gar keine Erlaubnis des Vermieters, die Wohnung unterzuvermieten.
    Davon würde ich persönlich die Finger lassen.

    Zitat

    Ist der Mietvertrag dadurch nichtig?

    Nein, wenn ein Teil des Mietvertrags unwirksam ist, greifen automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Aliaune,

    du solltest dann aber wenigstens darauf bestehen, dass folgender Satz noch eingefügt wird: "Die Kosten des Bußgeldverfahrens sowie das Bußgeld an sich aufgrund fehlender Anmeldung übernimmt der Vermieter (Hauptmieter)."

    Nein, Spaß beiseite: Finger weg von diesem Mietverhältnis! Der Vermieter weiss mit Sicherheit NICHTS davon!

    Gruß,
    anonym2

  • Danke für die Antworten!
    Mir ging es auch in erster Linie um die Gültigkeit eines solchen Vertrags. Ich bin auch ganz klar der gleichen Meinung, sich nicht auf so etwas einzulassen. Das habe ich der Person, die es betrifft, auch von Anfang an gesagt.

    LG,
    Aliaune

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