Hallo Leute!
Also es geht um folgende Situation: Jemand möchte für 3 Monate eine Wohnung zur Untermiete mieten. Der Untermietvertrag beinhaltet nun folgendes unter dem Punkt "Besondere Vereinbarungen": "Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt *** unter der Anschrift des Untermietverhältnisses durch den Untermieter ist untersagt."
Warum auch immer dieser Punkt dort auftaucht, aber man ist ja verpflichtet sich umzumelden. Ist der Mietvertrag dadurch nichtig? Oder wäre es wirklich möglich so einen Vertrag zu schließen, wenn beide Parteien das so akzeptieren? Ich finde das alles mehr als fragwürdig..
LG