Hallo,
unser Vermieter teilte uns vor zwei Wochen mit das er sich von seiner Frau scheiden lassen wird und das das Haus in dem auch wir wohnen aufgeteilt wird.Es sind zwei "Doppelhaushälften".Am zweiten Weihnachtstag kam unser Vermieter mit seiner Frau spontan bei uns vorbei um uns mitzuteilen das a)jetzt seine Frau unsere Vermieterin sei und B)das wir in 3 Monaten das Haus "Besenrein" zu übergeben haben.Ich war ehrlich gesagt geschockt und habe Ihr mitgeteilt das wir nicht in 3 Monaten ausziehen können denn wir haben ja noch nicht einmal eine neue Wohnung.Sie sagte uns das wir dazu verpflichtet sind.Unsere "neue"Vermieterin gab mir dann die Kündigung und in der Kündigung steht das das Mietverhältnis gekündigt wird aufgrund eines Vermieterwechsels.Die Kündigung ist noch nicht mal von Ihr unterschrieben worden das ist ein kleiner Zettel auf dem nur der eine Satz steht.Kein Datum ,keine Unterschrift.
Müssen wir wirklich in 3 Monaten ausziehen?Ich weiss nicht wie wir das machen sollen wir haben ja noch keine neue Wohnung ausserdem haben wir zwei kleine Kinder.
Kündigung!!!!!!!!!!
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LILAMOND -
29. Dezember 2010 um 01:50 -
Erledigt
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Bitte, warum schreiben Sie diesen Beitrag 2x?
Nein, Sie müssen erst dann ausziehen, wenn Sie eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die neue Eigentümerin erhalten haben.
Und ja, gegen eine gültige, korrekte Eigenbedarfskündigung gibt es kaum eine Möglichkeit, sich zu wehren. Das weitere Vorgehen sollten Sie aber unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht, bzw. einem Mieterverein, absprechen. Hier ist nämlich ein Forum überfordert.
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Ich entschuldige mich hiermit dafür das ich den Beitrag 2 Mal geschrieben habe, das war ein Missgeschick.Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Ich werde mich schnellstmöglichst an einen Anwalt wenden.
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Hallo LILAMOND,
ich würde mich b.a.w. überhaupt nicht bewegen, denn die Euch vorliegenden Zettelchen sind m.E. unerheblich.
"kam unser Vermieter"
Wer ist/sind denn bisher Euer Vermieter lt. MV?"um uns mitzuteilen das a)jetzt seine Frau unsere Vermieterin sei"
Das hat/haben der bisherige VM dem Mieter schriftlich mitzuteilen mit Datum der Übergabe und unterschrieben vom (beiden?) VM."Unsere "neue"Vermieterin gab mir dann die Kündigung und in der Kündigung steht das das Mietverhältnis gekündigt wird aufgrund eines Vermieterwechsels."
Ist kein Kündigungsgrund."Die Kündigung ist noch nicht mal von Ihr unterschrieben worden das ist ein kleiner Zettel auf dem nur der eine Satz steht.Kein Datum ,keine Unterschrift."
Schön aufbewahren...;)"Müssen wir wirklich in 3 Monaten ausziehen?"
Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht.
Erst/Spätestens, wenn Post vom gegnerischen RA kommt, solltet Ihr Euch an einen für Mietrecht spezialisierten RA wenden. -
Laut Mietvertrag sind sowohl seine Frau als auch Ihr Mann unsere Vermieter.Da die sich jetzt aber Scheiden lassen, wird das Haus aufgeteilt und somit wäre nur Sie unsere Vermieterin.Sie sprachen aber ständig davon das Sie ja jetzt unsere "neue"Vermieterin sei, warum auch immer??!!Wir waren heute beim Anwalt und er sagte uns auch das dies keine KÜndigung ist da unter anderem das Datum und die Unterschrift fehlen und es wurde auch kein vernünftiger Kündigungsgrund angegeben,mal abgesehen davon das er uns mitteilte das er diese "Kündigung" gerne sich kopieren möchte um sie als Fundstück des Jahres aufzubewahren und seinen Kollegen zu zeigen.
Natürlich werden wir hier ausziehen so bald wir eine neue Wohnung haben.Uns ging es auch nur darum das wir es nicht schaffen werden in 3 Monaten hier auszuziehen da wir ja noch keine neue Wohnung gefunden haben. -
Hallo LILAMOND,
"Wir waren heute beim Anwalt und er sagte uns auch das dies keine KÜndigung ist ..."
Danke für die Bestätigung."...er diese "Kündigung" gerne sich kopieren möchte um sie als Fundstück des Jahres aufzubewahren und seinen Kollegen zu zeigen."
Tja, Arbeit soll ja auch Spass machen...
"Natürlich werden wir hier ausziehen so bald wir eine neue Wohnung haben."
Nehmt Euch Zeit - und die neue Vermieterin wird sich vielleicht umsehen ... (müssen, nach neuen [zuverlässigen] Mietern).
Und die Kündigungsfrist beachten: Die Kündigung mit Euren beiden Unterschriften (falls Ihr beide auch als Mieter unterschrieben habt) muss bis spätestens 3. Werktag d.M. nachweisich beim VM sein, damit sie zum Endes des übernächsten Monats wirksam wird. -
vielen Dank für die schnelle und nette Antwort

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Unsere Vermieterin rief uns gestern an und hat uns telefonisch migeteilt das Sie unsere Wohnung per Anounce in die Zeitung gesetzt hat.Nun sagte Sie uns das dann natürlich jetzt Besichtigungstermine anstehen würden.Desweiteren sagte Sie das Sie keinen Brief vom Anwalt erhalten hat.Da Wochenende ist kann ich meinen Anwalt nicht erreichen und ich befürchte das unsere Vermieterin hier am Wochenende auftaucht (mit Interessenten).Das ich Sie nicht in die Wohnung lassen muss ist mir bewusst.Nun meine Frage:Wenn unsere Vermieterin nicht das Grundstück verlässt weil die gute Frau ja der Meinung ist das Sie als Vermieterin alles Recht auf Ihrer Seite hat,kann ich dann die Polizei rufen?Ich meine sowas ist ja immer Unangenehm und ich weiss nicht ob die dann überhaupt rauskommen.Muss ich ein sogenanntes "Haus und Hofverbot" aussprechen bevor ich dann bei der Polizei anrufe oder kann ich gleich dort anrufen?Ich würde gerne die verbale Konfrontation vermeiden da unsere Vermieterin schnell sehr ausfallend wird und ich auch nicht möchte das meine Kinder das so mitbekommen.
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Unsere Vermieterin rief uns gestern an und hat uns telefonisch migeteilt das Sie unsere Wohnung per Anounce in die Zeitung gesetzt hat.Nun sagte Sie uns das dann natürlich jetzt Besichtigungstermine anstehen würden.
Warum machen Sie sich denn Gedanken darüber? Eine Kündigung wegen Vermieterwechsels ist nicht möglich, aber das hat Ihnen Ihr Anwalt doch auch gesagt.
Desweiteren sagte Sie das Sie keinen Brief vom Anwalt erhalten hat.Da Wochenende ist kann ich meinen Anwalt nicht erreichen und ich befürchte das unsere Vermieterin hier am Wochenende auftaucht (mit Interessenten).Das ich Sie nicht in die Wohnung lassen muss ist mir bewusst.Nun meine Frage:Wenn unsere Vermieterin nicht das Grundstück verlässt weil die gute Frau ja der Meinung ist das Sie als Vermieterin alles Recht auf Ihrer Seite hat,kann ich dann die Polizei rufen?Erklären Sie der VM die Rechtslage § 123 StGB Hausfriedensbruch und wenn sie nicht abhaut die 110 anrufen. Die machen dann den Rest.
Wenn die nette Frau wieder anruft, einfach den Hörer auflegen, fertig!
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Unsere Vermieterin rief uns gestern an und hat uns telefonisch migeteilt das Sie unsere Wohnung per Anounce in die Zeitung gesetzt hat.
Hallo,
WAS habt Ihr denn gemietet? Eine Wohnung, ein Haus oder ein Haus mit Grundstück?
Ihr müsstet ihr einmal - möglichst nachweislich, also mit Zeugen - "das Betreten der Mietsache untersagen", da Ihr sonst Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten würdet.
... weiter, wie Mainschwimmer schon treffend ausführte...
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