Beiträge von Stibizi

    Nein er hat explizit gesagt dass die Möbel nicht ihm gehören.
    Er hat lediglich gesagt wir können gerne einen Ablösevertrag für Möbel oder einen Provisionsvertrag aufsetzen, damit eine Grundlage für die 350€ Euro gegeben ist. Ich hab dann dem Ablösevertrag zugestimmt (obwohl ich wie gesagt wusste, dass das nicht seine Möbel sind)

    Dann werde ich den Anwalt des Vormieters mal schriftlich kontaktieren und meinen Sachverhalt schildern.
    Mir ist ja auch egal ob der Vormieter bestraft wird oder nicht. Ich will lediglich meine 350€ zurück erhalten. Dementsprechend macht ja eine Anzeige auch keinen Sinn. Ich dachte nur ich kann darüber etwas Druck ausüben. Das mir jetzt aber vom Anwalt der Gegenseite eine Anzeige wegen fälschlicher Bezichtigung einer Straftat angekündigt wird, schockt mich jetzt wieder. Jetzt denke ich: "Hätte ich den Mund doch nicht zu weit aufgerissen."

    Ich kann fast alles schriftlich belegen. Ich habe den von Ihm unterzeichneten Ablösevertrag und einen Nachrichtenverlauf, in dem er angibt den Prozess der Wohnungsvergabe rückabwickeln zu wollen, sofern ich nicht überweise. Das einzige was mir fehlt ist die Aussage des Vormieters, dass ich mir aussuchen könnte ob wir einen Ablösevertrag oder Provisionsvertrag bzgl. der 350€ machen.

    Vielen Dank für die schnellen Rückmeldung.
    Tut mir leid dass es noch ein paar offene Fragen zum Sachverhalt gibt. Ich versuch mal etwas mehr Infos zu liefern die es hoffentlich klarer erscheinen lassen.

    Vermieter ist die Bundesanstalt für Immobilien. Das wusste ich aber erst, als mir der Vertrag zugeschickt wurde, auf dem dann der Vermieter drauf stand. Warum jetzt der Vormieter einen Nachmieter gesucht hat weiß ich nicht. Meine Vermutung ist, weil er eben die 350€ Vermittlungsprovision kassieren wollte und sich dann eben gezielt denjenigen unter den Bewerbern ausgewählt hat, der der Zahlung zustimmt.

    Die Möbel in der Wohnung (Bett, Schrank, Stuhl, Tisch) werden allesamt vom Vermieter/ der Bundesanstalt für Immobilien kostenlos gestellt, d.h. die haben gar nicht den Vormieter gehört. Das wusste ich aber auch. Trotzdem gibt es einen entsprechenden Ablösevertrag.

    Dass der Vormieter 350€ verlangt, wurde erst bei dem Besichtigungstermin besprochen, d.h. eine Besichtigungsgebühr ist es in dem Sinne nicht gewesen.

    Wenn ich in dem Fall nun keine Gerechtigkeit erwarten kann, dann verstehe ich anscheinend Gerechtigkeit nicht wirklich.

    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

    Vielleicht noch ein paar klärende Punkte.
    Die Wohnung wird von der Bundesanstalt für Immobilien vermietet. Die Bundesanstalt für Immobilien stellt auch kostenlos die Möbel, d.h. Eigentümer der Möbel ist nicht der Vormieter.
    Der untersschriebene Ablösevertrag für die Möbel enthält Möbel, die von der Bundesanstalt für Immobilien ohnehin gestellt werden (Bett, Tisch, Stuhl, Schrank)

    Das 350€ zu bezahlen sind, wurde erst beim Besichtigungstermin selbst erläutert, was sozusagen als Bedingung gestellt wurde, dass ich als Nachmieter an den Vermieter/ die Bundesanstalt für Immobilien weiter vermittelt werde. D.h. einer Besichtigungsgebühr habe ich in dem Sinne nicht zugestimmt. Ich wusste auch davor nicht wer Vermieter ist, sondern erst als ich den Vertrag zugeschickt bekommen habe und der Vermieter drauf stand. Der Vermieter hat damit gezielt denjenigen an den Vermieter/ Bundesanstalt für Immobilien weiter gegeben, der bereit dazu war, die 350€ zu bezahlen. Leider habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass das nicht üblich bzw. berechtigt ist.

    Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit wenn ich das Geld nicht zurückfordern kann? Dann verstehe ich Gerechtigkeit nicht.

    Hallo alle zusammen,

    ich weiß nicht so recht was ich machen soll. Fühle mich gerade etwas hilflos und ich bräuchte mal eure Meinung dazu was ihr machen würdet.

    Ich habe in München eine Wohnung gesucht und dann auch eine gefunden über ein Internetportal. Ich habe dann mit dem damaligen Mieter einen Termin zur Besichtigung vereinart. Bei diesem Termin hat er mir dann gesagt, dass er 350€ verlangt und er das auch bereits an seinen Vormieter zahlen musste. Ich hab dann aus der Notsituation heraus zugestimmt, weil ich ja eine Wohnung brauchte. Nachdem der damalige Mieter mich ein paar Tage danach nochmal darum gebeten hat, ihm das Geld zu überweisen, habe ich gesagt dass ich das Geld erst überweisen werde, wenn ich einen Mietvertrag erhalten habe, um dementsprechend Sicherheit zu haben, dass ich die Wohnung auch bekomme. Der damalige Mieter hat daraufhin geantwortet, dass er den Übergabeprozess der Wohnung rückabwickeln wird (d.h. der HAusverwaltung sagen wird dass ich die Wohnung nicht bekomme) sofern ich ihm das Geld nicht überweise.

    Aus Angst davor, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, habe ich dann das Geld überwiesen und ihm den Überweisungsbeleg per Email zugeschickt. Ich habe dann auch den Mietvertrag zugeschickt bekommen. Damit ich die gezahlten 350€ wenigstens von der Steuer absetzen kann, hat der damalige Mieter dann noch einen Ablösevertrag für Mobiliar unterschrieben im Wert von 350€. Die Möbel gehören ihm jedoch gar nicht, sondern der Hausverwaltung, d.h. Ablöse ist ihm dem Sinne gar nicht zu bezahlen.

    NAchdem ich dann bei der Hausverwaltung nochmal schriftlich nachgefragt habe, ob es üblich ist, für die Wohnung Provision oder Ablöse zu zahlen, die jedoch verneint wurde, habe ich mich etwas im Internet erkundigt und herausgefunden, dass der Vormieter keine Provision (sozusagen zur Wohnungsvermittlung) vom NAchmieter verlangen darf. Ich habe daraufhin den Vormieter gebeten, mir das Geld zurück zu überweisen, weil mir die Hausverwaltung schriftlich bestätigt hat, dass keinerlei Provision oder Ablöse zu bezahlen ist und es auch rechtlich gesehen nicht sauber ist.

    Die Antwort des Vormieters war, dass ich das Geld nich wieder bekomme, weil ich ja auch seinen Bedingungen damals bei Wohnungsbesichtigung zugestimmt hatte. Ich habe ihn daraufhin nochmals gebeten, mir das Geld innerhalb von 2 Wochen zurück zu überweisen, andernfalls werde ich das Ganze dem Anwalt übergeben und Anzeige gegen Ihn erstatten wegen Betrugs (Da er geschrieben hat, ich muss ihm die 350€ überweisen, da er ansonsten den Übergabeprozess rückabickeln wird und ich die Wohnung nicht bekommen werde).

    Nun habe ich ein Anwaltsschreiben von seinem Anwalt bekommen in dem geschrieben steht, dass ich keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes habe. Dabei wird auf §814 BGB verwiesen.

    "Das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der LEistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die LEistung einer sitttlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach."

    Desweiteren steht in dem Schreiben, dass Strafanzeige wegen §164 StGB gegen mich erstellt wird, sofern ich fälschlicherweise gegen den Vormieter Anzeige erstatten werde.

    Letztendlich bin ich dann noch dazu aufgefordert worden, die entstandenen Kosten für das erhaltene Schreiben bis zum selben Datum wie das von mir angegebene Zahlungsziel zu begleichen/zu überweisen.


    Soweit nun zum Sachverhalt.
    Die Frage nun an euch. Was würdet ihr tun.
    Die angegebene Begründung in dem Schreiben, warum ich keinen Anspruch auf Rückzahlung habe, weil ich bereits vorher gewusst hätte, dass diese nicht sauber ist, stimmt ja so nicht. Ich habe ja erst im Nachhinein von der HAusverwaltung auf schriftlichem Wege erfahren, dass weder Provision noch Ablöse gezahlt werden muss. Abgesehen davon hat mich der Vormieter ja unter Druck gesetzt zu Überweisen, da ich sont die Wohnung nicht bekomme (daher meine Aussage, dass ich ihn Anzeigen werde wegen Betrug; keine Ahnung ob das nun so sauber gewesen wäre)

    ICh weiß jetzt nicht so wirklich was ich machen soll. Ich bin jetzt ziemlich eingeschüchtert.
    Würdet ihr die geforderten Anwaltskosten überweisen um die Sache zu beenden.
    Bisher war ich bei keinem Anwalt, weil das natürlich noch mehr Kosten für mich bedeuten würde und Angst habe zu verlieren.

    Was würdet ihr machen?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    viele Grüße
    Dominik

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