Geszahlte Provision an Vormieter zurückverlangt, jetzt Anwaltsschreiben -> was tun?

  • Hallo alle zusammen,

    ich weiß nicht so recht was ich machen soll. Fühle mich gerade etwas hilflos und ich bräuchte mal eure Meinung dazu was ihr machen würdet.

    Ich habe in München eine Wohnung gesucht und dann auch eine gefunden über ein Internetportal. Ich habe dann mit dem damaligen Mieter einen Termin zur Besichtigung vereinart. Bei diesem Termin hat er mir dann gesagt, dass er 350€ verlangt und er das auch bereits an seinen Vormieter zahlen musste. Ich hab dann aus der Notsituation heraus zugestimmt, weil ich ja eine Wohnung brauchte. Nachdem der damalige Mieter mich ein paar Tage danach nochmal darum gebeten hat, ihm das Geld zu überweisen, habe ich gesagt dass ich das Geld erst überweisen werde, wenn ich einen Mietvertrag erhalten habe, um dementsprechend Sicherheit zu haben, dass ich die Wohnung auch bekomme. Der damalige Mieter hat daraufhin geantwortet, dass er den Übergabeprozess der Wohnung rückabwickeln wird (d.h. der HAusverwaltung sagen wird dass ich die Wohnung nicht bekomme) sofern ich ihm das Geld nicht überweise.

    Aus Angst davor, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, habe ich dann das Geld überwiesen und ihm den Überweisungsbeleg per Email zugeschickt. Ich habe dann auch den Mietvertrag zugeschickt bekommen. Damit ich die gezahlten 350€ wenigstens von der Steuer absetzen kann, hat der damalige Mieter dann noch einen Ablösevertrag für Mobiliar unterschrieben im Wert von 350€. Die Möbel gehören ihm jedoch gar nicht, sondern der Hausverwaltung, d.h. Ablöse ist ihm dem Sinne gar nicht zu bezahlen.

    NAchdem ich dann bei der Hausverwaltung nochmal schriftlich nachgefragt habe, ob es üblich ist, für die Wohnung Provision oder Ablöse zu zahlen, die jedoch verneint wurde, habe ich mich etwas im Internet erkundigt und herausgefunden, dass der Vormieter keine Provision (sozusagen zur Wohnungsvermittlung) vom NAchmieter verlangen darf. Ich habe daraufhin den Vormieter gebeten, mir das Geld zurück zu überweisen, weil mir die Hausverwaltung schriftlich bestätigt hat, dass keinerlei Provision oder Ablöse zu bezahlen ist und es auch rechtlich gesehen nicht sauber ist.

    Die Antwort des Vormieters war, dass ich das Geld nich wieder bekomme, weil ich ja auch seinen Bedingungen damals bei Wohnungsbesichtigung zugestimmt hatte. Ich habe ihn daraufhin nochmals gebeten, mir das Geld innerhalb von 2 Wochen zurück zu überweisen, andernfalls werde ich das Ganze dem Anwalt übergeben und Anzeige gegen Ihn erstatten wegen Betrugs (Da er geschrieben hat, ich muss ihm die 350€ überweisen, da er ansonsten den Übergabeprozess rückabickeln wird und ich die Wohnung nicht bekommen werde).

    Nun habe ich ein Anwaltsschreiben von seinem Anwalt bekommen in dem geschrieben steht, dass ich keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes habe. Dabei wird auf §814 BGB verwiesen.

    "Das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der LEistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die LEistung einer sitttlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach."

    Desweiteren steht in dem Schreiben, dass Strafanzeige wegen §164 StGB gegen mich erstellt wird, sofern ich fälschlicherweise gegen den Vormieter Anzeige erstatten werde.

    Letztendlich bin ich dann noch dazu aufgefordert worden, die entstandenen Kosten für das erhaltene Schreiben bis zum selben Datum wie das von mir angegebene Zahlungsziel zu begleichen/zu überweisen.


    Soweit nun zum Sachverhalt.
    Die Frage nun an euch. Was würdet ihr tun.
    Die angegebene Begründung in dem Schreiben, warum ich keinen Anspruch auf Rückzahlung habe, weil ich bereits vorher gewusst hätte, dass diese nicht sauber ist, stimmt ja so nicht. Ich habe ja erst im Nachhinein von der HAusverwaltung auf schriftlichem Wege erfahren, dass weder Provision noch Ablöse gezahlt werden muss. Abgesehen davon hat mich der Vormieter ja unter Druck gesetzt zu Überweisen, da ich sont die Wohnung nicht bekomme (daher meine Aussage, dass ich ihn Anzeigen werde wegen Betrug; keine Ahnung ob das nun so sauber gewesen wäre)

    ICh weiß jetzt nicht so wirklich was ich machen soll. Ich bin jetzt ziemlich eingeschüchtert.
    Würdet ihr die geforderten Anwaltskosten überweisen um die Sache zu beenden.
    Bisher war ich bei keinem Anwalt, weil das natürlich noch mehr Kosten für mich bedeuten würde und Angst habe zu verlieren.

    Was würdet ihr machen?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    viele Grüße
    Dominik

  • Ehrlich gesagt kapier ich diesen Zusammenhang gar nicht? Wieso bestimmt der Vormieter, wer die Wohnung bekommt? Davon abgesehen, um was für Möbel geht es da? Eigentlich egal, wem die gehört haben oder auch nicht, jetzt gehören Sie dir, oder wie?
    Zusammengefast, du hast Möbel vom Vormieter für 350€ gekauft, kann man das so sagen? Und für diese Möbel hast du auch einen Beleg bekommen wie du schreibst?

  • Sie haben einer sogenannten Besichtigungsgebühr zugestimmt. Das ist garnicht so unüblich. Schließlich gibt es viele Sehenswürdigkeiten nur gegen Geld zu besichtigen. Warum nicht auch Wohnungen?
    Niemand hat Sie gezwungen, das zu tun.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Möbel. Wobei hier jedoch schon Betrug vorliegt, da der Vormieter hierzu falsche Angaben gemacht hat.

    Viel Gerechtigkeit können Sie in diesem Falle nicht erwarten.
    Mauscheleien mit Vormietern gehen meistens ins Auge.

  • Hallo Stibizi,

    die Gegenseite hat einen Anwalt eingeschaltet, Du bist offensichtlich keiner. Wenn Du tatsaechlich planst, gegen den Vormieter vorzugehen (Ansaetze dazu sehe ich durchaus), solltest Du aus Gruenden der Waffengleichheit ebenfalls einen Anwalt einschalten.

    Aber mal ganz ehrlich. Wenn die gezahlten EUR 350,- Dich nicht direkt in den Ruin treiben, wuerde ich die Finger davon lassen. Vor Gericht kann man sich nie sicher sein, wie das ausgeht. Der Vomieter ist zwar, aehm, kein sehr netter Mesch, der Betrag und die Situation gibt eigentlich keinen Rechtsstreit her.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

    Vielleicht noch ein paar klärende Punkte.
    Die Wohnung wird von der Bundesanstalt für Immobilien vermietet. Die Bundesanstalt für Immobilien stellt auch kostenlos die Möbel, d.h. Eigentümer der Möbel ist nicht der Vormieter.
    Der untersschriebene Ablösevertrag für die Möbel enthält Möbel, die von der Bundesanstalt für Immobilien ohnehin gestellt werden (Bett, Tisch, Stuhl, Schrank)

    Das 350€ zu bezahlen sind, wurde erst beim Besichtigungstermin selbst erläutert, was sozusagen als Bedingung gestellt wurde, dass ich als Nachmieter an den Vermieter/ die Bundesanstalt für Immobilien weiter vermittelt werde. D.h. einer Besichtigungsgebühr habe ich in dem Sinne nicht zugestimmt. Ich wusste auch davor nicht wer Vermieter ist, sondern erst als ich den Vertrag zugeschickt bekommen habe und der Vermieter drauf stand. Der Vermieter hat damit gezielt denjenigen an den Vermieter/ Bundesanstalt für Immobilien weiter gegeben, der bereit dazu war, die 350€ zu bezahlen. Leider habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass das nicht üblich bzw. berechtigt ist.

    Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit wenn ich das Geld nicht zurückfordern kann? Dann verstehe ich Gerechtigkeit nicht.

  • Vielen Dank für die schnellen Rückmeldung.
    Tut mir leid dass es noch ein paar offene Fragen zum Sachverhalt gibt. Ich versuch mal etwas mehr Infos zu liefern die es hoffentlich klarer erscheinen lassen.

    Vermieter ist die Bundesanstalt für Immobilien. Das wusste ich aber erst, als mir der Vertrag zugeschickt wurde, auf dem dann der Vermieter drauf stand. Warum jetzt der Vormieter einen Nachmieter gesucht hat weiß ich nicht. Meine Vermutung ist, weil er eben die 350€ Vermittlungsprovision kassieren wollte und sich dann eben gezielt denjenigen unter den Bewerbern ausgewählt hat, der der Zahlung zustimmt.

    Die Möbel in der Wohnung (Bett, Schrank, Stuhl, Tisch) werden allesamt vom Vermieter/ der Bundesanstalt für Immobilien kostenlos gestellt, d.h. die haben gar nicht den Vormieter gehört. Das wusste ich aber auch. Trotzdem gibt es einen entsprechenden Ablösevertrag.

    Dass der Vormieter 350€ verlangt, wurde erst bei dem Besichtigungstermin besprochen, d.h. eine Besichtigungsgebühr ist es in dem Sinne nicht gewesen.

    Wenn ich in dem Fall nun keine Gerechtigkeit erwarten kann, dann verstehe ich anscheinend Gerechtigkeit nicht wirklich.

  • @ Guenni
    Ok wenn ich die ganze Sache ruhen lasse, dann bleibt ja noch immer die Vorderung des Anwalts ausstehend, die 84 € zu überweisen, die seine Schreiben nun kostet. Dementsprechend müsste ich ja das jetzt noch überweisen oder würdest du das jetzt einfach nicht bezahlen.

    viele Grüße
    Dominik

  • Hallo stibizi,

    Ich würde in jedem Fall zu einem Anwalt raten.
    Da die Gegenseite schon mit Anwalt auftritt,
    kannst du selbst do viele Fehler machen und dich noch mehr reinreiten.

    Die Ankündigung der falschen Verdächtigung solltest du aber nicht ganz so ernst nehmen.
    Das ist eine recht übliche Verteidigungsmasche.

    Überlegen was du genau erreichen willst solltest du auch.
    1.) Geld zurück
    2.) Bestrafung des "Betrügers"
    das sind zwei paar unterschiedliche Schuhe,
    die nicht ganz viel miteinander zu tun haben.
    Sich u.U. aber zu deinem Nachteil auswirken.

    ersteres ist Zivilrecht und zweiteres Strafrecht,
    sollte sich für den "Betrüger" eine Geldstrafe ergeben,
    womit man rechnen muss.
    Dann ist aber auch die Geldstrafe höher zu Werten,
    als dein Rückzahlungsanspruch.
    Sollte der "Betrüger" also knapp bei Kasse sein,
    würdest du dich mit dem Strafverfahren ins eigene Fleisch schneiden.

    VG Syker

  • Hallo, Stibizi,

    Es ist nun mal so, jeder sieht das Recht auf seiner Seite. Die wirklichen Profitöre eines Rechtsstreits sind die Anwälte, egal wie die Sache ausgeht. Meistens wird noch ein Vergleich ausgehandelt, da zahlt man noch Vergleichsgebühr. Wenn Du die Kosten/Unkosten zum Schluß addierst mußt Du froh sein, wenn die ganze Sache nicht mehr als €350,00 gekostet hat.
    Die sichere Variante ist demnach die € 350,00 zahlen und abhaken.

    Andrerseits mußt Du nicht alles glauben was Dir der Gegenanwalt so schreibt.....
    Sollten Deine Angaben beweisbar sein, hättest Du vielleicht auch eine Chance die € 350,00 zurück zu streiten, aber nur mit Anwalt.
    Überlege Dir gut was Du tun wirst, was Dir die Sache wert ist.

  • Ts, Ts, seltsame Praktiken in München? Der eine verkauft Möbel die ihm gar nicht gehören, und der andere der das auch noch wusste, kauft die trotzdem?
    Im grunde kann man wohl nur sagen, bleibt man Konsequent und hat dann evtl. keine Wohnung oder man bezahlt und freut sich das man die Wohnung bekommen hat. Sich über dieses merkwürdige Konstrukt nun in nachhinein zu streiten, dürfte wohl beide Parteien wesentlich mehr kosten als 350€?
    Nur mal nebenbei Rechtsprechung hat nur sehr wenig mit "Gerechtigkeit" zu tun.

  • Hallo Stibitzi,

    die Kosten für den Anwalt der Gegenseite musst du natürlich (erst einmal) NICHT bezahlen. Dies wäre (meines Wissens nach) nur der Fall, wenn ein Richter der Gegenseite recht gegeben hätte, denn dann muss der Unterlegene auch die Kosten der Gegenseite begleichen.

    Hast du möglicherweise irgend einen Schriftverkehr (auch per Mail), dass du die 350,-- EUR bezahlen sollst, um die Wohnung zu bekommen? Es kommt hier ganz sicher auf den genauen Wortlaut an, den der Vormieter nutzte....

    Dringend würde ich dem Vermieter noch einmal schriftlich die Situation erklären und nachfragen, WEM das Mobiliar tatsächlich gehört. Sollte es nämlich dem Vermieter - und nicht dem Vormieter gehören und der Vormieter hat dennoch diese Dinge an dich verkauft, hat ER sich wegen Betrug strafbar gemacht.

    Ich würde dem Anwalt der Gegenseite explizit und ganz ausführlich DEINE Version der Angelegenheit schriftlich schildern. Meist erfährt der Anwalt nämlich immer nur Dinge, die dem Klienten von Nutzen sind. Gerne wird gegenüber seinem eigenen Anwalt einiges verschwiegen...

    Zu guter Letzt: Eine Besichtigungsgebühr oder welche Art auch immer von "Gebühr" ist von einem Wohnungsinteressenten NICHT zu bezahlen. Also auch von dieser Seite aus waren die 350,-- EUR unberechtigt.

    Also: keep cool und den Anwalt natürlich nicht bezahlen - aber eben dennoch reagieren.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • den anwalt hat der andere bestellt, also soll er ihn auch bezahlen. Wenn du aktiv werden wilslt, solltest du aber auch einen eigenen beuaftragen.

    Das mit dem keine gebühr nehmen dürfen führt zu nix. hat er jau auch nicht, er hat ablöse für die möbel verlangt.
    folglich kannst du von ihm verlangen: die Lieferung der Möbel ( die die da sind sind ja nicht seine)

  • Genau, der Vormieter hat WISSENTLICH Dinge verkauft, die ihm nicht gehören. Und da würde ich mit meinem Gegenangriff ansetzen;)
    und mein Geld zurückfordern.

    Eine dezente Erwähnung der Möglichkeit der Erstattung einer Anzeige kann auchnicht schaden;)

    Und ich bleibe auch dabei: direkt mal (schriftlichen) Kontakt zum gegnerischen Anwalt suchen und die TATSÄCHLICHE Sachlage schriftlich erläutern...

    Gruß,
    anonym2

  • Die Möbel in der Wohnung (Bett, Schrank, Stuhl, Tisch) werden allesamt vom Vermieter/ der Bundesanstalt für Immobilien kostenlos gestellt, d.h. die haben gar nicht den Vormieter gehört. Das wusste ich aber auch. Trotzdem gibt es einen entsprechenden Ablösevertrag.


    Also von so etwas höre ich das erste mal? Hat dir der Vermieter wirklich verbindlich gesagt/geschrieben, das das seine Möbel sind, und stehen die auch in deinem MV?

  • Nein er hat explizit gesagt dass die Möbel nicht ihm gehören.
    Er hat lediglich gesagt wir können gerne einen Ablösevertrag für Möbel oder einen Provisionsvertrag aufsetzen, damit eine Grundlage für die 350€ Euro gegeben ist. Ich hab dann dem Ablösevertrag zugestimmt (obwohl ich wie gesagt wusste, dass das nicht seine Möbel sind)

    Dann werde ich den Anwalt des Vormieters mal schriftlich kontaktieren und meinen Sachverhalt schildern.
    Mir ist ja auch egal ob der Vormieter bestraft wird oder nicht. Ich will lediglich meine 350€ zurück erhalten. Dementsprechend macht ja eine Anzeige auch keinen Sinn. Ich dachte nur ich kann darüber etwas Druck ausüben. Das mir jetzt aber vom Anwalt der Gegenseite eine Anzeige wegen fälschlicher Bezichtigung einer Straftat angekündigt wird, schockt mich jetzt wieder. Jetzt denke ich: "Hätte ich den Mund doch nicht zu weit aufgerissen."

    Ich kann fast alles schriftlich belegen. Ich habe den von Ihm unterzeichneten Ablösevertrag und einen Nachrichtenverlauf, in dem er angibt den Prozess der Wohnungsvergabe rückabwickeln zu wollen, sofern ich nicht überweise. Das einzige was mir fehlt ist die Aussage des Vormieters, dass ich mir aussuchen könnte ob wir einen Ablösevertrag oder Provisionsvertrag bzgl. der 350€ machen.

  • Du hat nun also Möbel in der Wohnung stehen, von denen du im Moment jedenfalls nicht wirklich weißt wem Sie gehören? Also der Vormieter sagt ihm gehöhren die nicht, und der Vermieter hat sich zu diesen Möbeln auch noch nicht geäußert, bzw. stehen die sowieso nicht im MV oder im Übergabeprotokoll oder ähnlichem? Du nimmst also nur an das die dem Vermieter gehören?
    Da könnte man erst mal schon auf den Gedanken kommen, das es nun deine sind?

  • nein nein. Das steht auch so im Mietvertrag des Vermieters drin, dass die Möbel zur Wohnung gehören und vom Vermieter gestellt werden. Ich wusste das auch seit Besichtigungstermin, dass die möbel nicht dem Vormieter gehören sondern vom Vermieter kommen und in der Wohnung bleiben.

  • Ok dann werde ich mal Kontakt aufnehmen zum Anwalt des Vormieters. Wenn ihr daran interessiert seit was sich daraus dann ergibt, dann halte ich euch auf dem Laufenden.

    viele Grüße & schonmal vielen Dank für eure Einschätzung!

  • Hallo,

    ist doch eine Schweinerei, was da gelaufen ist.

    Ich würde über den gegnerischen Anwalt nochmal deutlich die Rückzahlung der 350 Euro fordern. Wenn die nicht bezahlen würde ich eine eigenen Anwalt einschalten und direkt klagen. Wichtig ist dann allerdings, dass du dich auf keinen Vergleich einlässt, damit sämtliche Kosten von der Gegenseite zu zahlen sind.

    Gruß
    H H

    Wenn es wirklich so war, wie du sagst und du das belegen kannst, bist du völlig im Recht.

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