Abgemeldetes Auto.

  • Hi @ all.

    Ich habe mein Auto seit Anfang des Jahres abgemeldet weil einfach zu teuer. Meine Freundin ist nun dabei ihren Führerschein zu machen, welchen sie in 2-3 Monaten voraussichtlich auch hat und soll dann das Auto bekommen.

    Nun kam vor einer Woche mein Vermieter her und meinte wenn das Auto bis im einem Monat nicht entweder angemeldet oder weg ist lässt er es abschleppen. Begründet hat er es damit dass ich anderen Mietern den Stellplatz wegnehme, was nicht stimmt. Jeder hat genügend Platz.

    Im Mietvertrag steht: Stellplatz im Hof.

    Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich niemand beschwert. Auch nicht er selbst.

    Darf er das einfach abschleppen lassen? Wie sind meine rechte?

    Auf Kulanz zu plädieren funktioniert bei dem Kerl nicht. Hatte schon öfters Diskussionen mit ihm wegen diverser Lappalien.


  • Im Mietvertrag steht: Stellplatz im Hof.

    Hallo Simonator92,

    Das ist ja mal wieder sehr präzise...

    Darf er das einfach abschleppen lassen? Wie sind meine rechte?

    Nochmal im MV nachsehen,
    da steht meistens etwas dazu das Autos angemeldet sein müssen.
    Das hat Versicherungstechnische Gründe

    VG Syker

  • Begründet hat er es damit dass ich anderen Mietern den Stellplatz wegnehme, was nicht stimmt. Jeder hat genügend Platz.
    Im Mietvertrag steht: Stellplatz im Hof.


    Wenn das Dein gemieteter SP ist, kann er anderen nicht Platz wegnehmen.
    Syker's Argument vonwegen haftungs- bzw. versicherungstechnischer Probleme schliesse ich mich an.

  • Hab mir den Mietvertrag sowie die Hausordnung nochmal durchgelesen. Es steht wirklich nirgendwo etwas davon dass ich dort mein abgemeldetes Auto nicht abstellen darf.

    Wie gesagt die Stellplätze sind nicht gekennzeichnet, aber jeder findet Platz.

  • Habe morgen um 10 Uhr nen telefontermin mit der Rechtsabteilung des mieterschutzbundes. Wenn ihr wollt und es euch interessiert gebe ich euch gerne bescheid was dann sache ist.


    OK, gerne, danke vorab.

  • Wenn Sie einen Stellplatz gemietet haben, darf dort auch Ihr Auto stehen; ob fahrbreit oder nicht ist völlig unwesentlich.


    Wie aus dem MV hervorzugehen scheint ist der Stellplatz tatsächlich mit gemietet.
    Theoretisch also tatsächlich ohne Einschränkung der Nutzung.

    Wie schon ausgeführt halte ich das abstellen von abgemeldeten PKW
    nicht für eine ordnungsgemäße Nutzung eines frei zugänglichen Stellplatzes.

    Evtl. ist auch in den Versicherungsbedingen der Gebäudeversicherung,
    oder in den örtlichen Gemeindesatzungen etwas dazu zu finden.
    In manchen Gegenden dürfen selbst in Garagen keine anderen Gegenstände als PKW abgestellt werden.

    VG Syker

  • Hallo allerseits,

    soweit ich das verfolgt habe, ist ein Stellplatz nur fuer ein Fahrzeug zu verwenden, das am Strassenverkehr teilnimmt. Da agbemeldete Fahrzeuge das gerade nicht tun, duerfen sie auch nicht auf Stellplatzen gelagert werden. Ausnahmen bilden hier eigentlich nur die sogenannten Saisonfahrzeuge. Gibt es bereits mehrere Urteile dazu, z.B. Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 451/00. Danach duerfte der Vermieter das Auto nach Ablauf eines Jahres sogar verschrotten lassen.

    Ist der Stellplatz oeffentlich zugaenglich, droht hier zusaetzlich ein Ordnungsgeld. Laufen Benzin oder Oele aus, unter Umstaenden sogar eine Strafanzeige.

    cu
    Guenni

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