Vermietungsprovision

  • Hallo allerseits!

    Zum Hintergrund, meine Frau und ich haben uns vor kurzem eine Wohnung in Leipzig gesucht und den Mietvertrag unterschrieben.
    Nun wollten wir aus pers. Gründen nicht einziehen und haben das mit dem Vermieter kommuniziert. Dieser sagte uns das wir dann einen Nachmieter stellen müssten. Wir hatten dann einige Anfragen die dem Vermieter aber nicht zusagten. Der Vermieter hat im Endeffekt selber einen Nachmieter gefunden und somit hatte sich das ganze Problem gelöst.
    Bis dann gestern ein Brief ankam wo uns die Vermittlung in Rechnung gestellt wird (2xKaltmiete + MwSt. = ca 1000€). Es geht hier nicht darum das wir unwillig sind unseren Beitrag zu Leisten. Aber erstens ist hier dazu nichts Schriftlich vereinbart worden, desweiteren wurden wir auch nicht informiert das der Vermieter selber sucht UND das dadurch kosten auf uns zukommen!(Der Betrag ist halt doch schon recht hoch) Die Frage ist nun inwieweit das zulässig ist. Man fühlt sich halt einfach vor den Kopf geschlagen.

    Vielen Dank für konstruktive Informationen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

  • Ich sag mal so, der Vermieter hätte, mit Recht, auf die Einhaltung des Vertrages und der Kündigungsfrist bestehen können. Das hätte Euch 3 MM gekostet. Also mehr als 1000 €.

    Wenn im Vertrag noch einen Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit vereinbart ist, deutlich mehr.

  • Hallo,

    hier geht es doch eindeutig um eine der "tollen" Auswirkungen des "Bestellerprinzips":

    Der Vermieter hat einen Makler mit der Suche nach einem Mieter beauftragt. Der Makler hat euch vermittelt, der MV wurde mit euch abgeschlossen und somit muss der Vermieter dem Makler die vereinbarte Provision bezahlen. So weit, so gut.

    Nun habt ihr euch entschlossen, doch gar nicht erst in die Wohnung einzuziehen, sondern direkt wieder zu kündigen - oder eben einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abzuschleßen. Das bedeutet aber auch, dass der Vermieter nun wieder den Makler neu beauftragen müsste (er möchte diese Dienstleistung ja in Anspruch nehmen, was völlig okay ist) und noch einmal die ganze Provision bezahlen müsste. Das ist also der Knackpunkt.

    Früher, als noch der Mieter die Provision bezahlt hat, haben es sich die Mieter 2x überlegt, ob es tatsächlich die richtige Wohnung ist. Heute kommen die Mieter oft gar nicht erst zum vereinbarten Besichtigungstermin oder können ohne finanzielle Verluste mit 3monatiger Frist jederzeit kündigen.

    Das bedeutet, im schlimmsten Fall müsste der Vermieter bis zu 4x Jahr eine Maklerprovision bezahlen, wenn er die Dienstleistung eines Maklers nutzen möchte/muss (z.B. weil er nicht vor Ort wohnt oder das Fachwissen des Maklers nutzen möchte oder schon sehr betagt ist oder einfach keine Zeit für die langwierige Suche nach Mietern hat.).

    Meine Empfehlung daher an Vermieter seit Einführung des Bestellerprinzips: gegenseitigen Kündigungsauschluss für mind. 1 Jahr vereinbaren! Dann überlegen sich die Mieter vorab genauer, WAS sie eigentlich möchten und ob sie tatsächlich an einer längerfristigen Anmietung interessiert sind.

    Gruß,
    anonym2

  • Ja es gibt eine Rechnung aber nicht vom Makler sondern von der Vermietungsgesellschaft.
    anitari: Ja ich stimme dir da voll und ganz zu, das ändert aber nichts daran das ich mich gerade überrumpelt fühle.

    Einmal editiert, zuletzt von FrankS (21. August 2016 um 10:03)

  • Hallo FrankS,

    um jetzt auch noch deine Frage zu beantworten: Wenn du keinen Mietvertrag mit Kündigungsausschlussklausel hast und ganz normal gekündigt hast, musst du diese Kosten nicht übernehmen. Es ist in diesem Fall dein Recht als Mieter, mit 3monatiger Frist jederzeit zu kündigen.

    Falls du einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen hast, kommt es natürlich daruf an, was darin steht...

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche mienung - keine Rechtsberatung.

  • Im Mitvertrag ist eine Kündigungsausschlussklausel (1Jahr). Die ganze Sache mit den Kosten ist mir auch bewusst, fühle mich wie bereits gesagt einfach überrumpelt da der Vermieter das ganze mit keinem Wort erwähnt hat. Es gab auch keinen Aufhebungsvertrag. Es wurde nichts Schriftlich vereinbart. Der Vermieter meinte das geht schon so.


  • meine Frau und ich haben uns vor kurzem eine Wohnung in Leipzig gesucht und den Mietvertrag unterschrieben.
    Nun wollten wir aus pers. Gründen nicht einziehen und haben das mit dem Vermieter kommuniziert. Dieser sagte uns das wir dann einen Nachmieter stellen müssten.


    Warum müssten Sie einen Nachmieter stellen. Sie müssen garnicht.
    Sie hätten ordentlich kündigen müssen oder einen Nachmieter stellen müssen. Das war allerdings ohne Erfolg. Daraufhin hat sich der Vermieter selbst einen gesucht, kann er.
    Wenn es dazu keine Vermittlungsvereinbarung gibt, brauche Sie auch nicht zu zahlen.
    Wie ging das nun weiter? Ist die Wohnung gekündigt oder nicht. Aufhebungsvertrag abgeschlossen?+

    Nix Genaues weiß man nicht.

  • Im Übrigen könntest du froh sein, wenn der Vermieter tatsächlich jemanden gefunden hat - denn eigentlich wärst auch du an den Mietvetrag gebunden - mit einem Kündigungsausschluss für 1 Jahr. Dass heißt, eigentlich müsstest du 1 Jahr lang dennoch die Miete zahlen (und natürlich aber auch die Wohnungsschlüssel erhalten).

    Somit könnte man die Zahlung von 1.000,-- EUr als vereinbarte Entschädigung in einem Aufhebungsvertrag durchaus festlegen.

    Gruß,
    anonym2

  • Na dann sollte ich jetzt vielleicht doch einfach einziehen? ;) (Scherz)

    Ich möchte das nochmal klarstellen, es geht mir nicht darum das so etwas Kosten verursacht. Das ist klar und die Kosten müssen beglichen werden.
    Es geht mir darum das ich nicht darüber informiert wurde, nicht schriftlich, nicht mündlich, sonst hätte ich auch noch weiter nach einem Nachmieter suchen können, es war ja noch Zeit.

    MfG

  • Na dann sollte ich jetzt vielleicht doch einfach einziehen? ;) (Scherz)
    ...Es geht mir darum das ich nicht darüber informiert wurde, nicht schriftlich, nicht mündlich, sonst hätte ich auch noch weiter nach einem Nachmieter suchen können, es war ja noch Zeit. MfG

    ja zieh doch ein. Zeig dem VM mal wo der Hammer hängt! :p


    Da ich selbst oft auf der anderen Seite stand find ich dein verhalten ganz schön........

  • 01.08.16, Wohnung ist ja nun an wen anderes Vermietet.

    Claudi88: Ich will nicht unhöflich sein nur sollte man sowas doch Kommunizieren? Ich habe ein Leistung in Rechnung gestellt bekommen von der ich zwar profitiere aber die ich nicht bestellt habe. Ich wollte mir dazu nur Zweitmeinungen holen nicht Hinweise wie ich dem Vermieter den Mittelfinger zeige.

    MfG

  • ... Claudi88: Ich will nicht unhöflich sein nur sollte man sowas doch Kommunizieren? Ich habe ein Leistung in Rechnung gestellt bekommen von der ich zwar profitiere aber ... MfG

    Mit dem zweiten Habsatz widerlegst Du den ersten :cool:

    Wenn ich sehe, wie oft ich massive Probleme bekomme, weil andre sämtliche Absprachen brechen.... also nix für ungut

  • Hallo FrankS,

    wenn tatsächlich schon jemand anderes in der Wohnung wohnt, müssen Sie auf jeden Fall schon mal keine Miete zahlen...

    Rechtlich schwierig ist es, dass es keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt, wie der Mietvertrag aufgelöst wurde...eigentlich bestehen jetzt 2 MV für die gleiche Wohnung....

    Meiner Meinung nach müsssen Sie in diesem Fall hier wohl auch keine "Entschädigung" zahlen. Der Vermieter hat verpasst, Ihnen dies in einem ordnungsgemäßen Aufhebungsvertrag aufzubürden - was sein gutes Recht gewesen wäre.

    Glück für Sie....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt beim Vermieter angefragt was möglich ist. Wenn der Vermieter darauf bestanden hätte das der Vertrag zu erfüllen sei, wären wir dem auch nachgekommen. Wir haben uns aber anders geeinigt (mündlich). Nur von den Kosten war nicht die Rede, habe ich auch nicht dran gedacht das so eine Vorderung kommen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von FrankS (21. August 2016 um 11:13)

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