Mietminderung, weil Trockenboden in Wohnraum umgebaut wurde

  • Hallo,
    ich hoffe, mir kann jemand helfen. Das ist der Sachverhalt:
    Der Vermieter hat den Trockenboden (den jeder im Haus nutzen konnte) zu Mietwohnungen umgebaut. Mein damaliger Anwalt hat mir empfohlen, eine Mietminderung von 5 % anzukündigen und die dann auch einzubehalten. Dies habe ich auch gemacht, bis das Mietverhältnis beendet war, das war im März 2016. Anfang des Jahrs 2015 habe ich die Miete gekürzt. Zwar hat der Vermieter einen Trockner (für 12 Parteien im Haus) aufgestellt, soweit ich weiß, aber nicht selbst angeschlossen, sondern das hat jemand anderes gemacht und wir wurden auch nicht darüber informiert, dass der Trockner genutzt werden kann.
    Nun möchte ich meine Kaution zurück und die wollen den kompletten Betrag einbehalten. Das kann doch nicht richtig sein? Eine Mietminderung soll doch eine Art Strafe sein, weil etwas weggenommen wurde, was im Mietvertrag stand. Macht es Sinn, dagegen vorzugehen?

    Ich hoffe auf eine Antwort, denn ich finde es eine Unverschämtheit!
    Schönes Wochenende euch allen
    Lisa91

  • Wurde vertraglich ein Trockenboden zugesagt?

    Zitat

    Mein damaliger Anwalt hat mir empfohlen, eine Mietminderung von 5 % anzukündigen und die dann auch einzubehalten.

    Falls hier überhaupt eine Mietminderung zulässig wäre, sind 5 % schon sehr gewagt.

    Zitat

    Nun möchte ich meine Kaution zurück und die wollen den kompletten Betrag einbehalten. Das kann doch nicht richtig sein?

    Bei ungerechtfertigter oder unangemessen hoher Mietminderung kann das schon richtig sein. Das sind dann nämlich Mietschulden. Und dafür darf u. a. die Kaution nach Mietende verwendet werden.

    Übrigens darf der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, das wäre in dem Fall bis Ende September, einbehalten um zu prüfen welche Ansprüche er noch hat.

    Das können auch noch evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen sein.

    Aktuell, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, die für 2015, falls noch nicht erfolgt, und die für 2017.

  • Hallo,
    danke für die schnelle Antwort.
    Ja, der Trockenboden steht im Mietvertrag.

    Ich habe jetzt auch gelesen bis 2,5 %, aber da frage ich mich, wie der FACH-Anwalt mir raten kann, 5 % Mietminderung abzuziehen.Kann ich dann darauf bestehen, dass sie dann nicht die 5 % zurückbekommen, sondern eben nur 2,5 % einbehalten dürfen? Dann ist es immerhin die Hälfte.

    Dass der Vermieter die Kaution bis zu sechs Monate einbehalten darf, weiß ich, trotzdem habe ich jetzt von der Bank ein Schreiben bekommen, dass die einen gewissen Teilbetrag auszahlen wird.
    Die Nebenkosten für 2015 wurden da auch schon abgezogen. Da ich aber im letzten Jahr Leistungen vom JobCenter bekommen habe, werde ich mir die dann von dort zurückholen.
    Die Verwaltung hat mir gesagt, dass ich noch schriftlich bekomme, wie sich alles zusammensetzt, also wie sie auf den Betrag kommen, der mir dann ausgezahlt wird.

  • Zitat

    Die Verwaltung hat mir gesagt, dass ich noch schriftlich bekomme, wie sich alles zusammensetzt, also wie sie auf den Betrag kommen, der mir dann ausgezahlt wird.

    Dann warte das ab.

    Zitat

    aber da frage ich mich, wie der FACH-Anwalt mir raten kann, 5 % Mietminderung abzuziehen.

    Der wollte vielleicht schnelles Geld verdienen.

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