Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, der Trockenboden steht im Mietvertrag.
Ich habe jetzt auch gelesen bis 2,5 %, aber da frage ich mich, wie der FACH-Anwalt mir raten kann, 5 % Mietminderung abzuziehen.Kann ich dann darauf bestehen, dass sie dann nicht die 5 % zurückbekommen, sondern eben nur 2,5 % einbehalten dürfen? Dann ist es immerhin die Hälfte.
Dass der Vermieter die Kaution bis zu sechs Monate einbehalten darf, weiß ich, trotzdem habe ich jetzt von der Bank ein Schreiben bekommen, dass die einen gewissen Teilbetrag auszahlen wird.
Die Nebenkosten für 2015 wurden da auch schon abgezogen. Da ich aber im letzten Jahr Leistungen vom JobCenter bekommen habe, werde ich mir die dann von dort zurückholen.
Die Verwaltung hat mir gesagt, dass ich noch schriftlich bekomme, wie sich alles zusammensetzt, also wie sie auf den Betrag kommen, der mir dann ausgezahlt wird.