Hallo,
nach unzumutbaren Mängeln (kein Heisswasser in der Küche zum Beispiel, Vermieter tut nix) und einem mehr als unzumutbarem Vermieter habe ich eine neue Wohnung gefunden.
Ich habe eine Frage zur Kündigung:
Mein Vermieter sagte beim Abschluß des Mietvertrages die Kündigungsfrist wäre "6 Wochen zum Quartalsende". Ich weiß es noch genau weil ich ihn drauf hinwies, das diese Art von Frist im Mietrecht nicht üblich sei. Er bestand (wie bei allem) auf seine Ansicht und ich wollte mich nicht gleich rum streiten.
Nun stellte ich fest, das der Vermieter in meinem Mietvertrag-Exemplar weder "befristetes" noch "unbefristetes" Mietverhältnis angekreuzt hat.
Auch im übrigen Vertrag steht nirgends eine Kündigungsfrist erwähnt. Weder seine seltsame noch eine sonstige.
Hätte er wie vereinbart "unbefristet" angekreuzt wäre alles klar, die gesetzliche Frist von drei Monaten wäre gültig.
Wie ist das nun bei mir? Muß ich die einhalten oder habe ich garkeine Frist?
Mir wurde gesagt ich hätte keine, es gilt für den Mieter immer das Exemplar das er ausgehändigt bekam und da nicht drin steht ob befristet oder unbefristet.
Möchte noch dazu fügen: Der Vermieter ist ein richtiges Ekel, unbegründet denn ich kam allen Vertragspflichten nach.
Bei jedem anderen Vermieter würde ich seinen Fehler beim ausfüllen nicht ausnützen.
Aber da ich eine kleine Rente habe und somit doppelte Mietzahlungen vermeiden könnte... mein Angebot einen Nachmieter zu suchen hat er rundweg abgelehnt wie alles, was man ihn fragt prinzipiell mit "nein" beantwortet wird.
Danke schon mal für Antwort.