Kündigung wurde nicht akzeptiert....

  • Hallo,
    ich habe im Internet nun schon viel gelesen aber so richtig nichts gefunden zu meiner Frage, daher hoffe ich dass man uns hier helfen kann.
    Folgende Situation: Mein Freund hat seine Wohnung zum 31.08.2016 gekündigt. Ist nun seid einer Weile schon bei mir und hat für seine Post einen Nachsendeantrag gestellt. Die Kündigung ging per Einschreiben an die Hausverwaltung und zusätzlich per Fax. Wir sind nunmehr davon ausgegangen, dass alles okay ist mit der Kündigung so dass mein Freund nicht mehr bei der Hausverwaltung nachgefragt hat.
    Heute haben wir ein Fax bekommen, wo im Betreff steht "Ihre Kündigung vom 30.05.2016 - unsere Bestätigung vom 01.06.2016. Hmm eine Bestätigung haben wir auf dem Postweg nicht bekommen. Im Juni war mein Freund noch mal in seiner Wohnung und im Briefkasten war nichts drin. ...nun denn sei es drum.

    Nun schreibt aber die Hausverwaltung weiter, sie hätten Ihn mehrmals versucht telefonisch zu erreichen und er hätte auf ihr Schreiben vom 08.08.16 nicht reagiert .... das Schreiben wurde vermutlich in den Briefkasten so eingeworfen und nicht auf dem Postweg, sonst wäre es per Nachsendung ja hier angekommen. Die Hausverwaltung hat wohl nur auf seinem Festnetz angerufen und nicht auf seinem Handy, denn dann hätten sie ihn ja erreicht.

    Weiter schreiben sie wortwörtlich: Da wir Ihre Wohnung nicht mit Interessenten besichtigen können, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass sie auch nach dem 31.08.2016 für die Miete haften, da Sie uns keine Möglichkeit der Weitervermietung geben.

    ???? Bitte gekündigt ist doch gekündigt...die Kündigung ging rechtzeitig ein.

    Wie ich schon schrieb ich habe sie per Einschreiben dort hin geschickt und per Fax. Hier im Schreiben steht "wir nehmen bezug auf Ihre obige Kündigung, die erst per Fax einging.


    Kann die Hausverwatlung sagen, er muss weiter zahlen da sie die Wohnung nicht zeigen können?
    Ich bin völlig von den Socken und frage mich was das soll, ob das rechtens ist???

    Ich hoffe Ihr könnt mir da eine Antwort drauf geben .... vielen lieben Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Laphine (18. August 2016 um 19:35)

  • Weiter schreiben sie wortwörtlich: Da wir Ihre Wohnung nicht mit Interessenten besichtigen können, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass sie auch nach dem 31.08.2016 für die Miete haften, da Sie uns keine Möglichkeit der Weitervermietung geben.

    ???? Bitte gekündigt ist doch gekündigt...die Kündigung ging rechtzeitig ein.

    Wie ich schon schrieb ich habe sie per Einschreiben dort hin geschickt und per Fax. Hier im Schreiben steht "wir nehmen bezug auf Ihre obige Kündigung, die erst per Fax einging.


    Kann die Hausverwatlung sagen, er muss weiter zahlen da sie die Wohnung nicht zeigen können?
    Ich bin völlig von den Socken und frage mich was das soll, ob das rechtens ist???


    Hallo Laphine,

    Ja das kann durchaus so passieren,
    dass dein Freund dem VM Schadensersatz leisten muss,
    wenn schuldhaft keine Besichtigungen möglich waren.

    Hat dein Freund den Namen vom Briefkasten entfernt und diesen zugeklebt?

    VG Syker

  • Hallo Laphine,
    war der HV die aktuelle Handynummer b ekannt?

    "Im Juni war mein Freund noch mal in seiner Wohnung und im Briefkasten war nichts drin. ...nun denn sei es drum."
    - Nix, nun sei es drum. Wann hat er seinen noch mit Namen versehenen BK kontrolliert?

    Ich denke nicht, dass Du ab dem 01.08. für die Miete haften musst, denn der MV endete ja am 31.07. Liegt Dir das Bestätigungsschreiben vom 01.06. denn vor? Falls ja, seit wann?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. August 2016 um 20:16)

  • Hallo Benny,

    die Hauverwaltung hat seine aktuelle Handynummer, daher meinte ich ja darauf haben sie nicht angerufen. Scheinbar nur auf seinem Festnetz.
    Wann er seinen BK das letzte mal kontrolliert hat wissen wir nicht mehr genau, es war aber nach dem die Kündigung zur HV gegangen ist. Seine Wohnung ist nicht in meiner Nähe und da er ja diesen Nachsendungsantrag hat, ist er auch nicht mehr dort gewesen.
    Du meinst das Bestätigungsschreiben von der HV? Nein, das liegt nicht vor. Wie ich ja sagte war als er in seiner Wohnung war nichts in seinem Briefkasten drin.
    Lediglich steht auf dem Fax was wir heute bekommen haben der Satz bezüglich der Bestätigung vom 01.06. ... nun ja es kann ja auch sein, dass sie ihm da lediglich den Eingang vom Fax bestätigen.


  • Wann er seinen BK das letzte mal kontrolliert hat wissen wir nicht mehr genau, ... da er ja diesen Nachsendungsantrag hat, ist er auch nicht mehr dort gewesen.

    Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist benötigst du auch keine Bestätigung.
    Wenn du eine erhältst ist das aber trotzdem schön.

    Das mit dem Nachsendeauftrag ist m.E. absolut nicht ausreichend.
    zum einen kann jeder ein Schriftstück an diesen Zustellen ohne die Dienste des gelben Riesen in Anspruch zu nehmen.

    und zum zweiten könnte der VM/Hausverwaltung mit einem regionalen Postdienstleister zusammen arbeiten,
    die oft wesentlich günstiger, schneller und besseren Service bieten.
    Sind bei der regionalen "Post" ebenfalls Nachsendeaufträge hinterlegt?

    Ich würde mal sehr stark Vermuten das da einige wichtige Schriftstücke im Briefkasten liegen,
    und vermutlich darunter auch Terminankündigungen für Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern.


    VG Syker

  • Es wäre schon merkwürdig, wenn ein VM/Hausverwaltung die Besichtigungstermine von Wohnungsinteressenten nicht rechtzeitig ankündigen würden. Nur wenn dies tatsächlich der Fall wäre, könnte man Dich für einen Mietausfall nicht belangen.
    Sollte jedoch nachweisbar ein Schreiben bezüglich der Besichtigungstermine an Dich ergangen sein und Du die Besichtigung vereitelt hast zahlst Du weiter Miete.

  • Hallo, Laphine,

    ich sehe das so: Mit der Kündigung an sich ist alles okay. Das Mietverhältnis endet zum 31.08.2016.

    ABER: Dein Freund hätte es dem Vermieter ermöglichen müssen, mit Interessenten -nach rechtzeitiger vorheriger Absprache- Besichtigungen durchführen zu können, um eine möglichst lückenlose Weitervermietung ermöglichen zu können. Dein Freund hätte also öfter seinen Briefkasten leeren müssen. So, wie es sich jetzt gestaltet, ist eine zeitnahe Weitervermietung scheinbar nicht möglich - mangels Besichtigung mit Interessenten - verursacht durch deinen Freund.

    Möglicherweise steht sogar direkt im Mietvertrag deines Freundes ein Hinweis bezüglich Besichtigungen mit Interessenten nach erfolgter Kündigung.

    Ich könnte mir also vorstellen, dass die Forderung des Vermieters durchaus rechtens wäre.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

  • Mal ganz gechillt in den Kalender gucken. Heute ist der 19.08.. Bitte teilt der HV mit, dass ihr selbstverständlich gerne bis zum 31.08. für Besichtigungstermine
    zur Verfügung steht.

  • anonym2 und banane:
    Miete weiterzahlen für einen beendeten Mietvertrag ist nicht möglich.

    Sollte der M. den Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung von Nachmietern vereitelt haben, wäre er dem VM für Mietausfall-Entschädigung haftbar. Der VM müßte natürlich den nötigen Nachweis führen. Denke ich mal.

  • Hallo Berny,

    anonym2 und banane:
    Miete weiterzahlen für einen beendeten Mietvertrag ist nicht möglich.

    Wir reden hier ja auch eher von einer Art "Schadenersatzleistung" - und nicht "Mietzahlung" an sich.

    Die Frage wäre z.B. aber auch, warum nicht auch versucht wurde, den Mieter über die Handynummer zu erreichen. Wurde die Handynummer explizit auch der Hausverwaltung/Vermieter ausgehändigt - oder hat der Freund nur mal über das Handy dort angerufen und ihr geht nun davon aus, dass man sich diese Nummer hätte aufschreiben müssen - was natürlich Unsinn ist..

    Gruß,
    anonym2

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