Hallo,
ich habe im Internet nun schon viel gelesen aber so richtig nichts gefunden zu meiner Frage, daher hoffe ich dass man uns hier helfen kann.
Folgende Situation: Mein Freund hat seine Wohnung zum 31.08.2016 gekündigt. Ist nun seid einer Weile schon bei mir und hat für seine Post einen Nachsendeantrag gestellt. Die Kündigung ging per Einschreiben an die Hausverwaltung und zusätzlich per Fax. Wir sind nunmehr davon ausgegangen, dass alles okay ist mit der Kündigung so dass mein Freund nicht mehr bei der Hausverwaltung nachgefragt hat.
Heute haben wir ein Fax bekommen, wo im Betreff steht "Ihre Kündigung vom 30.05.2016 - unsere Bestätigung vom 01.06.2016. Hmm eine Bestätigung haben wir auf dem Postweg nicht bekommen. Im Juni war mein Freund noch mal in seiner Wohnung und im Briefkasten war nichts drin. ...nun denn sei es drum.
Nun schreibt aber die Hausverwaltung weiter, sie hätten Ihn mehrmals versucht telefonisch zu erreichen und er hätte auf ihr Schreiben vom 08.08.16 nicht reagiert .... das Schreiben wurde vermutlich in den Briefkasten so eingeworfen und nicht auf dem Postweg, sonst wäre es per Nachsendung ja hier angekommen. Die Hausverwaltung hat wohl nur auf seinem Festnetz angerufen und nicht auf seinem Handy, denn dann hätten sie ihn ja erreicht.
Weiter schreiben sie wortwörtlich: Da wir Ihre Wohnung nicht mit Interessenten besichtigen können, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass sie auch nach dem 31.08.2016 für die Miete haften, da Sie uns keine Möglichkeit der Weitervermietung geben.
???? Bitte gekündigt ist doch gekündigt...die Kündigung ging rechtzeitig ein.
Wie ich schon schrieb ich habe sie per Einschreiben dort hin geschickt und per Fax. Hier im Schreiben steht "wir nehmen bezug auf Ihre obige Kündigung, die erst per Fax einging.
Kann die Hausverwatlung sagen, er muss weiter zahlen da sie die Wohnung nicht zeigen können?
Ich bin völlig von den Socken und frage mich was das soll, ob das rechtens ist???
Ich hoffe Ihr könnt mir da eine Antwort drauf geben .... vielen lieben Dank