Hallo,
wir bewohnen eine Dachgeschosswohnung, die bei Anmietung (vor 3,5 Jahren) uneinsehbar war. Jetzt wird im Haus gegenüber das Dachgeschoss ausgebaut. Die Wohnung, die dort entsteht, liegt etwas höher als unsere. Das heißt, Wohnküche und Schlafzimmer sind sowohl jetzt von den Bauarbeitern komplett einsehbar und werden es nach Bezug bleiben. Unsere Räume sind dann sowohl von Fenstern der gegenüberliegenden DG-Wohnung einsehbar als auch von 2 Terrassen.
Ich habe bereits recherchiert und wenn ich das richtig verstehe, ist bei Einsehbarkeit durch einen Neubau eine Mietminderung von bis zu 10% möglich:
http://www.mietemindern.de/urteile/467-si…t-rechtfertigt-
Wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Vielen Dank!