Gartenmitbenutzung was haben wir für Rechte

  • Hallo,
    Hätte eine Frage und zwar wohnen wir in einen Vorderhaus zur Miete die einliegerwohnung ist auch vermietet also insgesamt wohnen hier wir und einer andere Familie.Wir sind 2009 eingezogen und
    Durften uns den hinteren Teil vom garten fertigmachen mit Gewächshaus Gartenhaus und so weiter...unser Vermieter ist dann verstorben und der Sohn hat das Objekt dann übernommen er wohnt auch in einen anderen Ort... letztes Jahr ist eine Familie in die andere Wohnung gezogen und wir durften den Garten mit einen Zaun unterteilen der Vermieter war mit einverstanden nun heute morgen mäckert mich mein Vermieter an warum die Tür vom garten verschlossen sei und fordert ein Zweitschlüssel wie verhalte ich mich wir waren vorhin nicht da und er hat den Pfosten zur Seite gedrückt um dort rein zu kommen...darf er das weil das Haus an zwei Familien vermietet ist und er hier nicht wohnt ...er sagte heute morgen zu mir noch das das Seins ist und wir nur geduldet sind auf einmal...weiß nicht was richtig ist die ganzen jahre war das ok und nun so....

  • Hier ist nur wichtig, was im Mietvertrag zur Gartennutzung vereinbart ist, bzw. ob der Gartenanteil mitvermietet ist. Alles andere interessiert wirklich nicht, oder ist zweitrangig.

  • Also im Mietvertrag unter Punkt 2 steht:
    Der Mieter ist berechtigt,folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen und da ist dann Garten angekreuzt und in der Hausordnung ist nichts vom Garten notiert

  • ... mitzubenutzen ...

    Mitzubenutzen ist nicht "exklusiv alleine" nutzen.

    Du darfst den Garten nutzen,
    aber du hast den Garten nicht gemietet.

    Dein VM darf den Garten also jederzeit betreten und ebenfalls nutzen.

    VG Syker

  • Auch wenn er weiter weg wohnt ...dachte das das dann der Garten von uns und unseren Nachbarn ist ...schlau gemacht...dann werden wir wohl alles sauber und ordentlich abbauen...aber danke für die Antwort

  • Auch wenn er weiter weg wohnt ...dachte das das dann der Garten von uns und unseren Nachbarn ist ...schlau gemacht...dann werden wir wohl alles sauber und ordentlich abbauen...aber danke für die Antwort


    ... ... ... ... Antworten würde leichter fallen, wenn man Deinen Text leichter leichter lesen könnte, bspw. wenn Du anstatt ... nur einen Punkt und den nächsten Satz mit Grossbuchstaben beginnst.
    Wie weit entfernt der VM wohnt, hat nichts mit der Gartennutzung zu tun. Natürlich hast Du in diesem Fall nicht das Recht, das Gartentor abzuschliessen.

  • Hier ist nur wichtig, was im Mietvertrag zur Gartennutzung vereinbart ist, bzw. ob der Gartenanteil mitvermietet ist. Alles andere interessiert wirklich nicht, oder ist zweitrangig.

    Nein dass ist so nur in MFHs richtig.

    Hier müsste man jetzt wissen, was genau das für ein Objekt ist, da es bei EFhs andersum ist.

    Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der dazu gehörige Garten im Zweifel mitvermietet. Dies gilt für den ganzen Garten und nicht nur für einen Teil davon. Möchte der Vermieter ein Stück des Gartens für sich selbst nutzen, muß dies ausdrücklich vereinbart werden.

  • Nein dass ist so nur in MFHs richtig.
    Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der dazu gehörige Garten im Zweifel mitvermietet. Dies gilt für den ganzen Garten und nicht nur für einen Teil davon. Möchte der Vermieter ein Stück des Gartens für sich selbst nutzen, muß dies ausdrücklich vereinbart werden.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Du hast mal wieder völlig recht.

  • Guten Morgen,

    wir haben uns mit unseren Vermieter eben geeinigt , das er auch einen schlüssel bekommt wenn was ist das er jeder zeit rein kommt , da waren wir beiderseits mit einverstanden und können ihn jetzt weiter so benutzen wie bisher, also alles wieder gut.

    @ Akkarin das Objekt besteht aus einem Vorderhaus mit hintenraus einer Einliegerwohnung

  • Öööh, ein Haus mit 2 Wohnungen ist für mich kein Einfamilienhaus. Jedenfalls konnte ich gestern noch bis 2 zählen. Du auch, Akkarin?

    Ich habe gefragt, um was genau es sich handelt. Es hätten auch ein Vorder und ein Hinterhaus sein können, somit 2 EFHs auf dem gleichen Grundstück.

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