Mietvertrag gültig trotz fehlender Unterschriften ?

  • Guten tag liebes Forum,

    ich und meine Freundinn wollten zum 01.02.2011 in eine Wohnung ziehen. Wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Da der Verieter teilweise Zweifel hatte wollte er eine dritte Person in dem Mietvertrag drinnen stehen haben( Ein Elternteil von uns). Diesen hat er auch in den Vertrag mitaufgenommen. ( Mietvertrag zwischen Vermieter X und Mieter: Ich, Freundinn, Mutter)
    Meine Mutter hat diesen aber bisher nicht unterschrieben. Wir wollen aufgrund perönlicher Gründe die Wohnung nicht mehr beziehen.
    Meine Frage nun: Ist ein Mitvertrag, welcher sozusagen zwischen 4 Parteien geschlossen wird nichtig, bzw. schwebend unwirksam, wenn bisher nur 3 Parteien unterschrieben haben?

    Gibt es andere Mittel oder Wege aus de Vertrag rauszukommen? Der Vermieter ist im Moment im Urlaub und weiss davon noch nichts. Da er sich aber mit hoher Warscheinlichkeit auf Paragraphen abwälzt wäre dieses Wissen von großem Vorteil.

    Ich danke euch im Vorraus

  • Wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben.

    Damit ist dieser Vertrag auch gültig, vorausgesetzt einer der Mieter ist volljährig.

    Da der Verieter teilweise Zweifel hatte wollte er eine dritte Person in dem Mietvertrag drinnen stehen haben( Ein Elternteil von uns). Diesen hat er auch in den Vertrag mitaufgenommen. ( Mietvertrag zwischen Vermieter X und Mieter: Ich, Freundinn, Mutter)

    Wobei aber ersichtlich sein dürfte, dass Ihre Mutter nur zur Absicherung der Miete eingetragen werden sollte.

    Meine Mutter hat diesen aber bisher nicht unterschrieben. Wir wollen aufgrund perönlicher Gründe die Wohnung nicht mehr beziehen.

    Das reicht aber nicht aus, um einen abgeschlossenen Mietvertrag nicht antreten zu wollen.

    Meine Frage nun: Ist ein Mitvertrag, welcher sozusagen zwischen 4 Parteien geschlossen wird nichtig, bzw. schwebend unwirksam, wenn bisher nur 3 Parteien unterschrieben haben?

    Der dürfte zwischen diesen 3 Parteien Gültigkeit erreicht haben, denke ich.

    Gibt es andere Mittel oder Wege aus de Vertrag rauszukommen? Der Vermieter ist im Moment im Urlaub und weiss davon noch nichts. Da er sich aber mit hoher Warscheinlichkeit auf Paragraphen abwälzt wäre dieses Wissen von großem Vorteil.

    Ich danke euch im Vorraus

    Schnellstmöglich bis zum dritten Werktag des Januar (04.01.2011) beweisbar kündigen, dann endet der Vertrag am 31.03.2011. Beweisbar bedeutet in diesem Fall, per Einwurfeinschreiben, weil hier der Postbote den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Auch wenn der VM das Schreiben erst nach seinem Urlaub aus dem Kasten nimmt, gilt es als zugestellt.

    Sie können aber auch gemeinsam mit einem Zeugen den Brief einwerfen und vermerken Datum und Name des Zeugen auf diesem Umschlag.

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