Spielplatz vor Terrasse nach Vertragsabschluss

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich haben uns vor einiger Zeit nach einer gemeinsamen Wohnung umgesehen. Bei uns in der Stadt wurde ein Neubau mit 36 Wohneinheiten gebaut. Bereits 3-4 Monate vor der Fertigstellung haben wir den Mietvertrag für eine Wohnung in diesem Komplex unterschrieben. Nach längerer Beratung durch die von der Baugesellschaft zuständigen Mitarbeiter haben wir uns für eine in garantiert ruhiger Lage (uns wurde versichert, dass dort kein Spielplatz entsteht, lediglich eine bepflanzte Grünfläche und ein kleiner Weg) befindliche Erdgeschosswohnung mit Terrasse entschieden. Leider fand dies alles mündlich statt, im Mietvertrag ist natürlich nichts dergleichen erwähnt.
    Während der Bauphase haben wir das Grundstück und das Gebäude mehrere Male besichtigt, zu letzt gestern.
    Jedes mal waren Wohnung und Umgebung perfekt für uns und wie versprochen.
    Heute fand die Schlüsselübergabe statt, schon von weitem bemerkten wir, dass im Bereich unserer Terrasse (~3m entfernt) gebaut wurde. Bei der Übergabe haben wir den (gleichen) Mitarbeiter der Baugesellschaft gefragt, ob dies wohl ein Spielplatz wird. Er war sichtlich überrascht und konnte selbst seinen Augen kaum trauen. Einige Zeit und mehrere Telefonate später stellte sich heraus, dass ohne Rücksprache mit ihm und auch allen 36 Parteien im Gebäudekomplex vom Vorstand der Baugesellschaft (offensichtlich in Eigenregie) vor 6 Wochen ein Spielplatz für etwa 20 Kinder geplant wurde und derzeit gebaut wird. Und das rund 3m von unserer Terrasse entfernt (auf der gleichen Seite liegen auch Schlaf- und Wohnzimmer)...
    Wir bezahlen eine sehr hohe Miete für diese Wohnung, wir haben uns nicht nur die Wohnung ausgesucht, sondern auch die Umgebung. Das war alles so nicht abgesprochen. Hätte man uns im Vorfeld darüber informiert (oder informieren können, offensichtlich war das eine kurzfristige Entscheidung), dann hätten wir diese Wohnung nicht gemietet. Müssen wir das nun so einfach hinnehmen?

    Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten! Ihr helft uns sehr weiter.

    Viele Grüße,

    J

  • Hallo Gast7,

    Ihr habt die Wohnung - und nicht die Umgebung - gemietet.
    Verbindliche vertragliche wasserdichte Zusagen über die Umgebung werdet Ihr nicht erhalten haben. Deshalb sehe ich für Euch keine guten Chancen.

  • Viele (alle?) (Landes-)Bauordnungen sehen im Neubau die Anlage von Kinderspielplätzen verpflichtend vor für Mietshäuser mit mehr als 2-3 Parteien, auch wenn in diesen nur kinderlose End50er wohnen... - Das da also ein Kinderspielplatz mit zum Neubau gehört dürfte schon seit einiger Zeit bekannt sein, die genaue Platzierung ist eigentlich auch eine Geschichte der Planung, ohne Plan mit Kinderspielplatz gibt's keine Baugenehmigung - dass man versucht hat, dies teure und eher wenig bis gar nicht nachgefragte und genutzte Teil entfallen zu lassen ist denkbar. Gerade da die Spielplätze wen überhaupt erfahrungsgemäß eher zweckentfremdend genutzt werden...

    Man könnte durchaus versuchen den Mietvertrag anzufechten, weil sich die Geschäftsgrundlage verändert hat - schwammig. Eher kann ein Auflösungsvertrag helfen. Kündigen in der gesetzlichen bzw. vereinbarten Frist ist auf jeden Fall möglich, gerne auch mit Angabe des konkreten Kündigungsgrundes (brauchen Vermieterverbände auch mal für die politische Diskussion!).

    Einmal editiert, zuletzt von Leland Gaunt (16. August 2016 um 07:38)

  • Meiner Meinung nach handelt es sich um eine arglistische Täuschung. Der Vertrag kam unter anderen Umständen zustande und da der Spielplatz vom Eigentümer rechtzeitig zu unserem Einzug gebaut wird kann man hier nicht von Unwissenheit des Eigentümers reden...

  • Meiner Meinung nach handelt es sich um eine arglistische Täuschung. Der Vertrag kam unter anderen Umständen zustande und da der Spielplatz vom Eigentümer rechtzeitig zu unserem Einzug gebaut wird kann man hier nicht von Unwissenheit des Eigentümers reden...

    Unsinn, wenn du mich fragst. Kein Vermieter wird einen Spielplatz groß freiwillig bauen. Das es immer Leute gibt die sich davon gestört fühlen ist evident. Der Eigentümer ist verpflichtet einen zu bauen. Das es schöner wäre wenn der Spielplatz nicht vor eurer Nase, sondern vor der Nase von jemand anders wäre, ist nachvollziehebar, aber eben kein Argument.
    Lies einfach mal Urteile über Kinderlärm und ähnliches. Kurz gesagt, Lebensäußerungen von Kindern sind kein Grund für gar nichts. Und wenn das doch so wäre, reicht der bloße Verdacht auf Lärm schon mal nicht aus. Kann ja auch sein, das da nie ein Kind spielt?

  • Der Spielplatz ist vor unserem Schlafzimmer. Ist anzunehmen, dass des nachts keine Kinder auf dem Spielplatz sind. Tagsüber mußt du Kinderlärm -im erträglichen Maße- dulden.

  • Wer ist denn der Vermieter? Ein Käufer der Eigentumswohnungen? der wird ehr nix von dem Spielplatz gewußt haben.
    Der Bauträger hingegen schon, der musste ja den Bauantrag stellen und der wußte, dass er einen Spielplatz einplanen musste und auch wo er den eingeplant hat.

  • der Vermieter ist die Baugesellschaft. Die wussten das. Es spricht auch gar nichts gegen einen Spielplatz, allerdings bin ih der Meinung dass man nicht den Interessenten falsche Tatsachen vorheucheln kann damit es zum Vertragsabschluss kommt. Wenn man Bescheid weiß, dass dort ein Spielplatz vorgesehen ist, dann kann man entscheiden ob man damit zurecht kommt oder nicht. Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags. Nachts werden dort keine Kinder spielen, da gebe ich dir recht. Aber morgens am Wochenende und abends wenn man in Ruhe seine Terrasse nutzen möchte.

  • Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags. Nachts werden dort keine Kinder spielen, da gebe ich dir recht. Aber morgens am Wochenende und abends wenn man in Ruhe seine Terrasse nutzen möchte.


    Dann schlage ich zur Problemlösung vor: Ein grosses Schild aufstellen." Spielen unerwünscht. da wir in Ruhe unsere Terasse nutzen wollen."

  • Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags.

    Hast du das schriftlich? Dann wäre vieleicht doch was zu machen.

  • Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags.


    Wenn so der Rechtsvertreter des Klägers argumentieren würde, würde ihm der Richter dieses Argument gleich um die Ohren hauen.

  • der Vermieter ist die Baugesellschaft. Die wussten das. Es spricht auch gar nichts gegen einen Spielplatz, allerdings bin ih der Meinung dass man nicht den Interessenten falsche Tatsachen vorheucheln kann damit es zum Vertragsabschluss kommt. Wenn man Bescheid weiß, dass dort ein Spielplatz vorgesehen ist, dann kann man entscheiden ob man damit zurecht kommt oder nicht. Und wurde jedoch versichert,dass dort kein Spielplatz hinkommt,das war die Grundlage für das Zustandekommens des Vertrags. Nachts werden dort keine Kinder spielen, da gebe ich dir recht. Aber morgens am Wochenende und abends wenn man in Ruhe seine Terrasse nutzen möchte.


    Hallo,

    ich stehe hier wohl völlig einsam völlig auf deiner Seite. Wenn der Mitarbeiter euch die Frage, nach dem Spielplatz so beantwortet hat, wie ihr sagt, dann habt ihr das Recht den Vertrag aufzulösen. Ihr habt deutlich gemacht, dass die ruhige Lage eine Grundvoraussetzung für den Vertragsschluss ist und dies wurde euch zugesagt. Wichtig ist allerdings, dass der Mitarbeitet diese Aussage nicht vehement bestreitet.

    Habt ihr dann schon mit der Baugesellschaft gesprochen und versucht den Vertrag aufzulösen? Die werden kaum Interesse an dem ganzen Ärger haben.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    ich stehe hier wohl völlig einsam völlig auf deiner Seite. Wenn der Mitarbeiter euch die Frage, nach dem Spielplatz so beantwortet hat, wie ihr sagt, dann habt ihr das Recht den Vertrag aufzulösen. Ihr habt deutlich gemacht, dass die ruhige Lage eine Grundvoraussetzung für den Vertragsschluss ist und dies wurde euch zugesagt. Wichtig ist allerdings, dass der Mitarbeitet diese Aussage nicht vehement bestreitet.

    Habt ihr dann schon mit der Baugesellschaft gesprochen und versucht den Vertrag aufzulösen? Die werden kaum Interesse an dem ganzen Ärger haben.

    Gruß
    H H

    Völlig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?

  • Völlig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?

    Ich denke auch mal so.
    Es ist sicher ärgerlich nun einen Kinderspielplatz vor der Nase zu haben, aber wenn Dir so viel daran gelegen hat, eine ruhige Wohnung zu beziehen, hättest Du das schriftlich fixieren sollen/müssen.

  • Ich denke auch mal so.
    Es ist sicher ärgerlich nun einen Kinderspielplatz vor der Nase zu haben, aber wenn Dir so viel daran gelegen hat, eine ruhige Wohnung zu beziehen, hättest Du das schriftlich fixieren sollen/müssen.

    Ärgerlich ist vor allem, dass man mit diesem Vermieter nichts absprechen kann. Wenn's schon so anfängt ist klar, gesamte Kommunikation nur noch in Gegenwart eines Notars *würg

  • Ärgerlich ist vor allem, dass man mit diesem Vermieter nichts absprechen kann. Wenn's schon so anfängt ist klar, gesamte Kommunikation nur noch in Gegenwart eines Notars *würg


    Na ja, ehrlich gesagt ist durchaus nachvollziehbar, das man nicht unbedingt weiss wo und ob überhaupt ein Spielplatz kommt. Natürlich gibt es Auflagen, aber aus Erfahrung weiß ich das die doch recht dehnbar sind, auch abhängig vom Bundesland usw.
    Das sind so Dinge die oft nicht unbedingt geplant werden, sondern mit dem Zuständigen der Behörde geklärt wird, was er sich eigentlich unter einem Spielplatz so vorstellt.
    Und das kann wohl von einer dreckigen Rosa Sandmuschel im Hinterhof bis zum vollausgebauten Klettergerüst mit Rutsche so ziemlich alles sein.

  • Na ja, ehrlich gesagt ist durchaus nachvollziehbar, das man nicht unbedingt weiss wo und ob überhaupt ein Spielplatz kommt. Natürlich gibt es Auflagen, aber aus Erfahrung weiß ich das die doch recht dehnbar sind, auch abhängig vom Bundesland usw.
    Das sind so Dinge die oft nicht unbedingt geplant werden, sondern mit dem Zuständigen der Behörde geklärt wird, was er sich eigentlich unter einem Spielplatz so vorstellt.
    Und das kann wohl von einer dreckigen Rosa Sandmuschel im Hinterhof bis zum vollausgebauten Klettergerüst mit Rutsche so ziemlich alles sein.

    Hallo Aj,

    Das halte ich im Neubau fuer unvorstellbar. Zwar ist das Sache der Länder, aber die Regelungen sind M.E vergleichbar.

    Danach musst du bereits, wenn der Bauantrag gestellt wird, einen Lageplan und eine Beschreibung der Kinderspielplaetze einreichen, soweit Spielplaetze erforderlich. Der Bauherr muss wissen, wo er die eingezeichnet hat.

  • Völlig einsam nicht. Man fragt sich halt nur, wie man solche Aussagen plausibel nachweisen will, wenn Sie nicht schriftlich fixiert wurden? Das der Mitarbeiter sich wohl bestimmt an nichts erinnern kann, dazu muß man kein Prophet sein, denke ich mal?

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Es ist ein großer Unterschied, ob man "einfach" behauptet, man hätte es nicht gesagt, oder ob man als Zeuge einem Richter ins Gesicht lügt.

    Aber das weiß man vorher nie.

    Gruß
    H H

  • Ganz so einfach behaupten etwas derartiges wurde nie gesagt wird wohl nicht funktionieren, da wir nicht die einzigen Mieter in diesem Komplex sind, denen es so ergangen ist. Vielleicht ist mit Hilfe der anderen Mieter etwas zu erreichen.
    Ich finde auch, dass sich Bauträger/Vermieter damit ein schlechtes Image schaffen.
    Vielen Dank für die vielen Beiträge!

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