Mietnebenkostenabrechnung - falsch datiert und Rückforderung

  • Hallo,

    ich habe gestern meine Mietnebenkostenabrechnung 2009 bekommen, datiert auf den 23.12.09. Darf der Vermieter die Abrechnung einfach so falsch datieren?

    in diesem Jahr wurden das erste Mal die Thermenwartung und Immissionsschutz mit auf die Nebenkostenabrechnung gestetzt. In den Jahren vorher wurde das nicht gemacht. Sind diese beiden Punkte umlagefähig?

    Dann noch eine andere Frage, vor kurzem ist rausgekommen, dass der Vermieter seit 2003 Straßenreinigung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt hat, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Darf ich die zurückfordern?

    Gestern ist durch eine rausgesprungene Sicherung rausgekommen, dass die obere Flurlicht über meinen Stromkreislauf läuft. Als ich eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass es über den Nachbarn läuft und der hat die Kosten (wie auch immer er sie ermittelt hat) auch immer schön von der Miete abgezogen. Nun wurde ich aber ja belogen und habe für das obere Flurlicht immer schön bezahlt. Darf ich von dem Vermieter die Stromkosten rückwirkend zurück fordern und was setzt darf man dafür ansetzen?

    Viele Grüße

    Yosemit

  • Hallo,

    ich habe gestern meine Mietnebenkostenabrechnung 2009 bekommen, datiert auf den 23.12.09. Darf der Vermieter die Abrechnung einfach so falsch datieren?

    Was ist daran falsch, wenn diese Abrechnung an dem Tag erstellt wurde. Wenn bei Ihnen das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, dann muss die Rechnung spätestens am 31.12.2010 bei Ihnen eintreffen.

    in diesem Jahr wurden das erste Mal die Thermenwartung und Immissionsschutz mit auf die Nebenkostenabrechnung gestetzt. In den Jahren vorher wurde das nicht gemacht. Sind diese beiden Punkte umlagefähig?

    Diese beiden Positionen sind umlagefähig, da sie zu den Nebenkosten Heizung gehören. Ich kann aber nicht sehen, was in Ihrem Mietvertrag zu dem Thema vereinbart ist.

    Dann noch eine andere Frage, vor kurzem ist rausgekommen, dass der Vermieter seit 2003 Straßenreinigung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt hat, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Darf ich die zurückfordern?

    Wenn die Kosten der Straßenreinigung von der Gemeinde erhoben werden, dann müssten Sie dort vorsprechen und nachfragen.

    Gestern ist durch eine rausgesprungene Sicherung rausgekommen, dass die obere Flurlicht über meinen Stromkreislauf läuft. Als ich eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass es über den Nachbarn läuft und der hat die Kosten (wie auch immer er sie ermittelt hat) auch immer schön von der Miete abgezogen.

    Dann wäre es doch angebracht, den Nachbarn zu fragen, wie er das berechnet und ihren VM darüber informieren, dass zukünftig Sie das Geld fürs Flurlicht einbehalten. Aber viel wird es nicht sein. Rechnen Sie mal zusammen welchen Stromverbrauch das Flurlicht hat, dann wissen Sie es.
    Nun wurde ich aber ja belogen und habe für das obere Flurlicht immer schön bezahlt. Darf ich von dem Vermieter die Stromkosten rückwirkend zurück fordern und was setzt darf man dafür ansetzen?

    Das müssen Sie doch wissen, wie teuer bei Ihnen der Strom ist per 1.000 Watt, wieviele Glühbirnen angeschlossen sind und wie lange bei Ihnen das Flurlicht während der dunklen Jahreszeit brennt.

    Viele Grüße

    Yosemit

    Da aber Ihr Nachbar bisher das Stromgeld bezahlt bekam, müssten Sie das Geld von ihm und nicht von Ihrem Vermieter zurück fordern, richtig?

  • Vielen Dank für Ihre Antwort, Mainschwimmer,

    mir geht es darum, dass der Vermieter die Abrechnung um 1 Jahr zurück datiert hat und daher wollte ich wissen ob das so in Ordnung ist.

  • Hallo Yosemit,

    "ich habe gestern meine Mietnebenkostenabrechnung 2009 bekommen, datiert auf den 23.12.09. Darf der Vermieter die Abrechnung einfach so falsch datieren?"
    Dies war sicherlich ein Versehen, denn, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2009 war, konnte die Abrechnung ja noch garnicht am 23.12.09 erstellt werden. Sie ist also rechtens.

    "in diesem Jahr wurden das erste Mal die Thermenwartung und Immissionsschutz mit auf die Nebenkostenabrechnung gestetzt. In den Jahren vorher wurde das nicht gemacht. Sind diese beiden Punkte umlagefähig?"
    Sind die beiden Posten auch in 2009 gemacht worden?

    "Dann noch eine andere Frage, vor kurzem ist rausgekommen, dass der Vermieter seit 2003 Straßenreinigung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt hat, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Darf ich die zurückfordern?"
    Die Strassenreinigung bemerkst Du nicht, da sie i.d.R von der Gemeinde durchgeführt wird und ein Teil der Grundbesitzabgaben ist (StrReinigung,Müllabfuhr, Grundsteuer).

    "Gestern ist durch eine rausgesprungene Sicherung rausgekommen, dass die obere Flurlicht über meinen Stromkreislauf läuft. Als ich eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass es über den Nachbarn läuft und der hat die Kosten (wie auch immer er sie ermittelt hat) auch immer schön von der Miete abgezogen. Nun wurde ich aber ja belogen und habe für das obere Flurlicht immer schön bezahlt."
    Hier wäre zu überprüfen, ob nicht Betrugsverdacht ( §263 StGB ) vorliegt.

    "Darf ich von dem Vermieter die Stromkosten rückwirkend zurück fordern und was setzt darf man dafür ansetzen?"
    Da würde ich mir zunächst Notizen über die gewesenen Stromverbräuche machen (wie schon gesagt) und mit dem VM ein Gespräch führen.

    "mir geht es darum, dass der Vermieter die Abrechnung um 1 Jahr zurück datiert hat und daher wollte ich wissen ob das so in Ordnung ist."
    Wie bereits oben "beantwortet".

  • Durch ein Telefonat mit der Stadt in diesem Jahr kurz vor WEihnachten ist es rausgekommen, dass es noch nie eine Straßenreinigung gegeben hat. Wir haben haben aber die letzten Jahre immer um die 30 Euro bezahlt und ich hätte gerne gewußt ob ich diese in dem Fall rückwirkend die Beträge zurückfordern darf.

  • Durch ein Telefonat mit der Stadt in diesem Jahr kurz vor WEihnachten ist es rausgekommen, dass es noch nie eine Straßenreinigung gegeben hat. Wir haben haben aber die letzten Jahre immer um die 30 Euro bezahlt und ich hätte gerne gewußt ob ich diese in dem Fall rückwirkend die Beträge zurückfordern darf.


    Dann müüste der VM die Strassenreinigung selbst durchgeführt oder durchführen lassen haben. Lass' Dir Quittungen zeigen.
    Ist Strassenreinigung im MV als umlagefähig aufgeführt?

  • Wir haben haben aber die letzten Jahre immer um die 30 Euro bezahlt und ich hätte gerne gewußt ob ich diese in dem Fall rückwirkend die Beträge zurückfordern darf.

    Der Mieter hat 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung diese zu prüfen und wenn Fehler vorhanden sind, diese zu reklamieren. Danach ist die Messe gelesen.

    Und das sagt das Mietrechtslexikon in diesem Fall:

    Enthält die Betriebskostenabrechnung Fehler, so ist der Mieter verpflichtet, seine Einwendungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Zugang der Betriebskostenabrechnung dem Vermieter mitzuteilen (§ 556 Abs 3 BGB). Nach Ablauf der Frist hat der Mieter dieses Recht nicht mehr. Die Betriebskostenabrehnung wird spätestens dann in voller Höhe fällig.

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