Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem haben wir. Wir sind Mieter eines Dreifamilienhauses und teilen uns mit einem Mieter eine Doppelgarage, wo jeder seine eigene Auffahrt hat und sein eigenes Garagentor. Innen in der Doppelgarage ist sie nicht getrennt. Da wir in unsere Garage Werkzeug und diverse andere Wertgegenstände gelagert haben, steht unser Wagen davor. Unser Garagennachbar, wenn er mit seinem Wagen die Garage verläßt, läßt er die Garage immer nicht abgeschlossen zurück. Habe schon ihn schriftlich angemahnt, dieses zu unterlassen, aber er macht es weiter. Gestern habe ich seine von außen geschlossen, als ich zurück kam, war unsere Garage nicht mehr abgeschlossen. Dies kann man nur von innen machen, wenn man keinen Schlüssel hat. Also muss der Mieter auf meine Seite innen gewesen sein. Was für eine Handhabe bzw. welches Recht habe ich, das er seine Garage abschließt und von meiner bleibt?
MfG
Walter![]()
Beiträge von Walter Fr
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