Untermiete - Fristlose Kündigung... dann Fristverlängerung

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade ein kurioses Problem (?)...

    Meinem Vermieter (ich wohne zur Untermiete) wurde fristlos (und zu Recht) zum 15.08. gekündigt. Letzte Woche war ich bei der Hausverwaltung/Hauptvermieter und habe um Gnade gebeten... Bitte eine Verlängerung der Räumungsfrist für meinen Vermieter (also eigentlich mich) bis 31.08., damit ich rechtzeitig etwas neues finde.
    Nunja, inzwischen ich habe etwas neues gefunden. Direkt zum 01.09. Perfekter Übergang.
    Heute schreibt die Hausverwaltung/Hauptvermieter, dass die Räumungsfrist aus Kulanz bis zum 30.09. verlängert wurde.

    Ausziehen will ich aber trotzdem zum 31.08.
    Muss ich jetzt meinen Vermieter (also dem, dem gekündigt wurde) eine Kündigung schreiben?! Ich will auf keinen Fall für September doppelte Monatsmiete zahlen :( Oder soll ich einfach der Hausverwaltung mitteilen: Danke für die Verlängerung, aber 31.08. reicht mir...

  • [QUOTE=Ch_Hummel;81852... dass die Räumungsfrist aus Kulanz bis zum 30.09. verlängert wurde.

    Ausziehen will ich aber trotzdem zum 31.08.
    Muss ich jetzt meinen Vermieter (also dem, dem gekündigt wurde) eine Kündigung schreiben?! Ich will auf keinen Fall für September doppelte Monatsmiete zahlen :( Oder soll ich einfach der Hausverwaltung mitteilen: Danke für die Verlängerung, aber 31.08. reicht mir...[/QUOTE]

    Hallo Ch_Hummel,

    dein Vertragspartner ist maßgeblich.

    Ist dein MV bisher irgendwie gekündigt?
    Wenn ja von wem zu welchem Termin?

    Jetzt eine Kündigung an den VM zu schreiben macht wenig Sinn,
    da die Frist immer länger wäre als 30.09.2016.

    VG Syker

  • Hallo Syker und danke für die Antwort.

    mein Vertragspartner hat mir gegenüber nie reagiert. Nur durch Zufall habe ich überhaupt von der Kündigung der Wohnung erfahren (er hatte keine Erlaubnis zur Untermiete, was ich nicht wusste). Durch die Frist 15.08. habe ich natürlich alle Hebel in Bewegung gesetzt um einen Umzug zu realisieren... Gekündigt wurde mir also nicht von meinem Vertragspartner. Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Ohne mein Zutun wäre am 15.08. Schlüsselübergabe, aber dann wäre ich 2 Wochen praktisch obdachlos. Daher bat ich um eine Verlängerung der Räumungsfrist. Die ist aber jetzt eigentlich "zu lange" ausgefallen :(

  • Gekündigt wurde mir also nicht von meinem Vertragspartner. Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Hallo Ch_Hummel,

    Das du keine Rechte ist totaler Quatsch.
    Kannst du mal die Passage aus deinem MV hier wörtlich einstellen
    (oder scan/Foto persönliche Daten unkenntlich machen)

    Ich befürchte folgendes:
    dein MV ist bisher nicht gekündigt und läuft auch weiter wenn du schon ausgezogen bist.
    Bedeutet natürlich das du Miete bezahlen musst

    VG Syker

  • Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Der Anwalt soll noch mal Semster 1 besuchen:mad:

    Oder war es ein Jurastudent im 1. Semester?

    Diese Aussage des "Möchtegern-Telefon-Anwaltes" schlicht Blödsinn.

    Keine bzw. weniger Rechte hättest Du wenn das gemietete Zimmer überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist, nur von Dir allein gemietet und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

    Dann hättest Du aber das Glück (Recht) bis zum 15. des Monats zum Ende des selben Monats kündigen zu dürfen.


    Zitat

    Daher bat ich um eine Verlängerung der Räumungsfrist. Die ist aber jetzt eigentlich "zu lange" ausgefallen


    So was nennt man Eigentor. :o

  • Hallo,

    ich würde aus dieser Sache gar kein großes Problem machen. Es gibt hier zwei Dinge, deinen Mietvertrag, der bisher ungekündigt ist und das gekündigte Mietverhältnis deines Vermieters.

    Bezüglich des fristlos gekündigten Mietverhältnisses hast du die Verwaltung um Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 31.08. gebeten. Die haben dir netterweise sogar eine verlängerte Frist zugestanden. Wenn du denen jetzt sagst, dass du zum 31.08. weg bist, werden die dir keine Probleme bereiten. Für deinen Vermieter sieht die Sache ohnehin anders aus. Er wurde fristlos gekündigt und ist ohnehin schadenersatzpflichtig für Mietausfälle. Aber damit hast du nichts zu tun.

    Ich an deiner Stelle würde meinen Mietvertrag mit dem Hauptmieter aber sicherheitshalber zum 31.08. außerordentlich kündigen. Grund, seine fristlose Kündigung und der Räumungsanspruch des Vermieters.

    Dann brauchst du dir keine großen Fehler vorwerfen zu lassen.


    Gruß
    H H

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