Beiträge von Ch_Hummel

    Hallo Syker und danke für die Antwort.

    mein Vertragspartner hat mir gegenüber nie reagiert. Nur durch Zufall habe ich überhaupt von der Kündigung der Wohnung erfahren (er hatte keine Erlaubnis zur Untermiete, was ich nicht wusste). Durch die Frist 15.08. habe ich natürlich alle Hebel in Bewegung gesetzt um einen Umzug zu realisieren... Gekündigt wurde mir also nicht von meinem Vertragspartner. Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Ohne mein Zutun wäre am 15.08. Schlüsselübergabe, aber dann wäre ich 2 Wochen praktisch obdachlos. Daher bat ich um eine Verlängerung der Räumungsfrist. Die ist aber jetzt eigentlich "zu lange" ausgefallen :(

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade ein kurioses Problem (?)...

    Meinem Vermieter (ich wohne zur Untermiete) wurde fristlos (und zu Recht) zum 15.08. gekündigt. Letzte Woche war ich bei der Hausverwaltung/Hauptvermieter und habe um Gnade gebeten... Bitte eine Verlängerung der Räumungsfrist für meinen Vermieter (also eigentlich mich) bis 31.08., damit ich rechtzeitig etwas neues finde.
    Nunja, inzwischen ich habe etwas neues gefunden. Direkt zum 01.09. Perfekter Übergang.
    Heute schreibt die Hausverwaltung/Hauptvermieter, dass die Räumungsfrist aus Kulanz bis zum 30.09. verlängert wurde.

    Ausziehen will ich aber trotzdem zum 31.08.
    Muss ich jetzt meinen Vermieter (also dem, dem gekündigt wurde) eine Kündigung schreiben?! Ich will auf keinen Fall für September doppelte Monatsmiete zahlen :( Oder soll ich einfach der Hausverwaltung mitteilen: Danke für die Verlängerung, aber 31.08. reicht mir...

    Schönen Guten Tag,

    mein Untervermieter hat mir die Wohnung unerlaubt weiter vermietet, dadurch wurde sein Mietverhältnis von der Wohnungsgesellschaft fristlos gekündigt. Das habe ich nur durch Zufall erfahren. Meinen Untervermieter kümmert das anscheinend auch nicht, er bemüht sich trotz mehrerer Anrufe von mir jedenfalls nicht sich mit der Wohnungsgesellschaft zu arrangieren. Er hatte auch zuvor alle Fristen zur Stellungnahme einfach verstreichen lassen (wusste ich auch nicht).
    Deshalb muss ich zum 31.08. ausziehen und habe zum Glück auch eine neue Wohnung gefunden. Natürlich entstehen mir (neben dem ganzen Stress) eine Menge ungeplante Kosten. Beispielsweise muss ich unter der Woche umziehen, wo mir keine Freunde und Bekannte beim Umzug helfen können. Dadurch muss ich ein Umzugsunternehmen beauftragen.

    Ich habe jetzt mehrfach gelesen: "Wird das Haupt- mietverhältnis durch Kündigung beendet, so hat der Untermieter kein Recht mehr zum Besitz. Der Untermieter muss seine Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wobei der Untermieter gegen den Hauptmieter (Zwischenmieter) Schadensersatzansprüche hat."

    Leider finde ich nirgends einen Hinweis was für Schadenersatzansprüche ich stellen kann. Gehören z.B. Umzugskosten dazu?
    Und sicherheitshalber eine Zusatzfrage: Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?

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