Würdet ihr diesen Mietvertrag unterschreiben?

  • Hallo liebe Mitglieder des Mietrecht-Hilfe Forums,

    demnächst möchte ich eine neue Wohnung beziehen, allerdings macht mich der Mietvertrag, den ich unterschreiben soll, skeptisch. Insbesonders eine von den 18 Seiten.
    Ich habe im Anhang ein Foto von der besagten Seite beigefügt.
    Es sind vor dem Beziehen der Wohnung drei Kaltmieten an Kaution zu bezahlen.
    Wie seht ihr selbst die besagten Paragraphen des Vertrags, würden sie euch daran hindern zu unterschreiben?

    Lg R.S

  • An den Klauseln ist nichts auszusetzen. Sie sind weitestgehend zulässig und üblich.

    Bis auf die prozentualen Kosten für Schönheitsreparaturen bei Mietende. Die sind inzwischen für unwirksam erklärt worden.

    Die Kaution darf man als Mieter in 3 Raten Zahlen. Erste bei Mietbeginn, die anderen 2 zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.

    Fazit, kann man so unterschreiben.

    Unwirksame Klauseln entfallen bzw. werden durch aktuelle Rechtsprechung ersetzt.

    Was wichtiger wäre ein möglicher Kündigungsverzicht oder eine Befristung des Vertrages.

    Gibt es so was?

  • Hallo Anitari,

    erstmal danke für deine Antwort. Es gibt unter § 2 des Mietvertrags folgende Klausel:

    1. Das Mietverhätlnis beginnt am 01.09.2016 und läuft auf unbestimme Zeit; zu seiner Beendigung bedarf es der Kündigung.

    Die Kündingung ist für Mieter und Vermieter jedoch erstmals zum 31.08.2017 zulässig.

  • Hallo Anitari,

    erstmal danke für deine Antwort. Es gibt unter § 2 des Mietvertrags folgende Klausel:

    1. Das Mietverhätlnis beginnt am 01.09.2016 und läuft auf unbestimme Zeit; zu seiner Beendigung bedarf es der Kündigung.

    Die Kündingung ist für Mieter und Vermieter jedoch erstmals zum 31.08.2017 zulässig.

    So was meinte ich.

    Bist Du ganz sicher in den nächsten Monaten nicht umziehen zu müssen oder wollen?

    Wenn ja, kannst Du den Vertrag unterschreiben.

    Übrigens gilt eine solcher Kündigungsverzicht nur für die ordentliche (fristgerechte) Kündigung. Das sollte eigentlich in einer Kündigungsverzichtsklausel betont werden bzw. das das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung davon ausgenommen ist.

  • Das ist die typische Juristenkacke. Mit viel Blabla Undurchsichtigkeit erzeugen.
    Allein 18! Seiten braucht kein Wohnungsmietvertrag.
    Die Schönheitsreparaturen wären mir auch nicht ganz koscher.
    #Ich würde mich nach was anderem umsehen.

  • Das ist die typische Juristenkacke. Mit viel Blabla Undurchsichtigkeit erzeugen.
    Allein 18! Seiten braucht kein Wohnungsmietvertrag.
    Die Schönheitsreparaturen wären mir auch nicht ganz koscher.
    #Ich würde mich nach was anderem umsehen.


    Würde ich auch, und zwar mit dem Zusatz dass das BGB in der derzeitigen Fassung anzuwenden ist.

  • Hallo liebe Mitglieder des Mietrecht-Hilfe Forums,

    demnächst möchte ich eine neue Wohnung beziehen, allerdings macht mich der Mietvertrag, den ich unterschreiben soll, skeptisch. Insbesonders eine von den 18 Seiten.
    Ich habe im Anhang ein Foto von der besagten Seite beigefügt.
    Es sind vor dem Beziehen der Wohnung drei Kaltmieten an Kaution zu bezahlen.
    Wie seht ihr selbst die besagten Paragraphen des Vertrags, würden sie euch daran hindern zu unterschreiben?

    Lg R.S


    Was stört dich genau? Soweit zu lesen war, eigentlich alles Standard, und den Rest klärt eh das BGB. Stichwort Schönheitsreparaturen. Mit dem erwähnten Kündigungsverzicht muß man halt leben können oder es sein lassen. Das viele Vermieter die Kaution vorab haben wollen, sollte wohl auch keine allzu große Überraschung darstellen?

  • Hallo liebe Mitglieder des Mietrecht-Hilfe Forums,

    demnächst möchte ich eine neue Wohnung beziehen, allerdings macht mich der Mietvertrag, den ich unterschreiben soll, skeptisch. Insbesonders eine von den 18 Seiten.
    Ich habe im Anhang ein Foto von der besagten Seite beigefügt.
    Es sind vor dem Beziehen der Wohnung drei Kaltmieten an Kaution zu bezahlen.
    Wie seht ihr selbst die besagten Paragraphen des Vertrags, würden sie euch daran hindern zu unterschreiben?

    Lg R.S

    Es kommt darauf an wie dringend Du die Wohnun brauchst. 3 Kaltmieten an Kaution vor Einzug ist nicht rechtens, aber welcher Schaden würde Dir durch die sofortige Bezahlung entstehen? Zinsverlust evtl. ein paar Cent. Kündigungsausschluß 12 Monate. Als VM würde ich unter 1 Jahr Mietzeit nicht vermieten wollen. 18 Seiten Mietvertrag, ein seltenes Konstrukt. Wie groß ist denn die Schrift, oder nur einseitig beschrieben?
    Alles in allem, wäge Vor- und Nachteile ab und entscheide Dich dann.

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