Hallo Anitari,
erstmal danke für deine Antwort. Es gibt unter § 2 des Mietvertrags folgende Klausel:
1. Das Mietverhätlnis beginnt am 01.09.2016 und läuft auf unbestimme Zeit; zu seiner Beendigung bedarf es der Kündigung.
Die Kündingung ist für Mieter und Vermieter jedoch erstmals zum 31.08.2017 zulässig.