Nebenkostenabrechnung mit unverständlichen Anhängen

  • Hausgeldneuberechnung Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01-31.12.2016 für die Tiefgarage, rot und grün durchgestrichenes ist eine andere Strasse. Die 16 € wurden von der Eigentümerin markiert

    Anhänge nicht verfügbar

    Anhänge kann ich leider nicht öffnen

  • Hier als Anhang der Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 1.1-31.12.16 anscheinend für das Haus Wohnungsnummer ist darauf vermerkt
    Verwaltungskosten wurden wohl durch die Eigentümerin angestrichen, ebenso handschriftlich mtl. 107,- € erwähnt

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    Alles völlig uninteressant

  • Das ist die Einzelabrechnung (Heizung Warmwasser Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01-31.12.15.
    Rot & grün durchgestrichenes sind wieder andere Strassen

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    HK-Abrechnung von externem Dienstleister sieht wieder schlüssig aus,
    auch wieder die Zählermiete auf die Nutzer abgegrenzt.
    Die rechnerische Richtigkeit habe ich nicht geprüft,
    aber das solltest du selber hinbekommen.

  • Dies sind nun die letzten Anhänge
    ...
    Ist die Forderung der Nachzahlung von 524,94 € und die Erhöhung rückwirkend seit Januar 2016 überhaupt so richtig ?


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    Auch hier wieder WP sind völlig uninteressant.
    Bisher ist keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung erstellt worden.

    Das bedeutet keine Nachzahlung und keine Erhöhung der Vorauszahlungen!
    Schreiben an die VM die Abrechnung ist völlig unverständlich nicht nachvollziehbar,
    daher wird der geforderte Nachzahlungsbetrag und die erhöhten Vorauszahlungen nicht bezahlt...

    Für die Abrechnung 2014 ist ja leider die Überprüfungsfrist abgelaufen,
    sodass hier vermutlich nichts mehr zu machen ist.
    Das kann dir nur ein Fachanwalt sicher beantworten.

    VG Syker

  • Für die Abrechnung 2014 ist ja leider die Überprüfungsfrist abgelaufen,
    sodass hier vermutlich nichts mehr zu machen ist.

    Kommt drauf an wann sie der Mieterin zugegangen ist. Binnen 12 Monate nach Zugang kann man ja noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.

    Mir sieht das ganze so aus als ob sicher der Vermieter das ganze sehr einfach gemacht hat, in dem er seine Abrechnung(en) einfach an die Mieterin "durchgereicht" hat.

    Darum noch mal meine Frage an wen die Abrechnung namentlich gerichtet ist.

  • Kommt drauf an wann sie der Mieterin zugegangen ist. Binnen 12 Monate nach Zugang kann man ja noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.

    OK aber wenn die anderen Dokumente aus Mai 2014 sind,
    kann man m.E. schon davon ausgehen,
    dass der Krempel vor dem 10.08.2015 zu gegangen ist.



    Mir sieht das ganze so aus als ob sicher der Vermieter das ganze sehr einfach gemacht hat, in dem er seine Abrechnung(en) einfach an die Mieterin "durchgereicht" hat.
    ...
    Darum noch mal meine Frage an wen die Abrechnung namentlich gerichtet ist.

    Naja immerhin hat sich die VM ja die Mühe gemacht und ein Schreiben "Nebenkostenabrechnung" aufgesetzt.
    Da wird sicher auch der Name der M drauf stehen,
    nur ist das alles andere als eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung.

    Den ganzen restlichen Quatsch insbesondere die WP kann man beruhigt in die Tonne kloppen.

    VG Syker

  • Hallo,

    leider gingen die Anhänge nicht auf, daher sende ich hier nochmals die Hausgeldneuberechnung Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01-31.12.2016 für die Tiefgarage, rot und grün durchgestrichenes ist eine andere Strasse. Die 16 € wurden von der Eigentümerin markiert


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    Haben nichts mit Mietrecht/Betriebskostenabrechnungen zu tun.

  • Hallo,

    vielen Dank für all eure Antworten.
    ich versuche das mal zusammen zu fassen, sollte ich etwas falsch verstanden habe bitte ich um Berichtigung,danke.

    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 trägt auf dem Schriftstück das Datum 20.06.2015
    Darin enthalten waren die Rechnungen (siehe Anhang mein Post Nr. 8 / außer die Seite mit der Schwungklammer 95€ da diese aus dem Mietvertrag) und eben auch welche aus dem Jahr 2013, hätte man diese garnicht zahlen müssen ? Die Wohnung müsste vorher anderweitig vermietet gewesen sein daher steht die Frage im Raum warum die Rechnung nun an meine Freundin geht die erst im August 2014 dort einzog ?

    Berny
    Bezogen auf deinen Post Nr. 9 und das zitierte Bild bedeutet dass, das diese Seite des Mietvertrages eigentlich unwirksam ist da die von dir genannten Dinge darin fehlen ? Sorry das ich frage aber ich bin etwas irritiert da ich aufgrund des von dir zitierten Bildes keine Rückschlüsse schließen kann wie z.B. nachgeforderte / ztu erstattende Endbeträge bereits im Vorfeld im Mietvertrag festgehalten werden sollen.

    Syker
    Wenn ich dich in deinem Post Nr. 17 richtig verstanden habe sind alle Betriebskosten die nicht in die Auflistung aus dem Mietvertrag passen nicht umlagefähig ?
    Nun sind diese Posten ja recht umfassend darin benannt. Könntest du mir evtl ein Beispiel geben was folgedessen nicht umgelegt werden dürfte ?
    Somit wäre die von der Eigentümerin erstelle Nebenkostenabrechnung von 2014 unwirksam, da die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist

    Bezogen auf deinen Post Nr 19 & 20 ist die Abrechnung / Forderung unwirksam aufgrund der nicht nachvollziehbaren Abrechnungen, richtig ?
    Auf Post Nr. 24 bezogen heißt das alos das wir nun ein Schriftstück aufsetzen sollten ( und dies mit Einschreiben verschicken) , das die Abrechnungen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar sind, daher wird die Erhöhung als auch die Nachzahlung nicht bezahlt.
    Ebenso sollte meine Freundin eine wirksame, verständliche und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung verlangen. Erst wenn diese eintrifft und überprüft wurde wird eien evtl Zahlung getätigt. Oder sollte man letzteren Satz einfach weglassen ?

    Zwecks der Nebenkostenabrechnung 2014 könnte man da sein Glück evtl doch noch versuchen ? Schließlich war die Abrechnung wohl unwirksam und wie gesagt waren Rechnungen von 2013 enthalten.

    anitari
    Alle Rechnungen sind mit Name und Adresse an die Eigentümerin gerichtet ( die einzigen auf denen der Name meiner Freundin steht sind die von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnung 2014 siehe Post Nr. 8 und Nebenkostenabrechnung 2015 Post Nr. 11)

    ich danke euch vielmals und weiß eure Hilfe wirklich zu schätzen.

    Einmal editiert, zuletzt von milas (10. August 2016 um 01:10)

  • Leider im vorherigen Post vergessen und kann nicht mehr editieren :

    Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?
    Ich habe mich diesbezüglich etwas quergelesen udn herausgefunden das z.B. der Mieterbund sagt man könne dann die Miete kürzen. Was meint ihr dazu ? Falls ja um wieviel % wäre dies ratsam (natürlich nachdem man im Schreiben eine Frist gesetzt hat das Problem zu beheben) ?

    Danke vielmals

  • Milas,

    verfügt das Haus über einen zentralen Warmwasserspeicher?
    Falls ja, wird das Wasser zentral auf Temperatur gehalten und ist mit einer Zeitschaltuhr verbunden. Diese kann im Auftrag des Vermieters anders eingestellt werden. Allerdings sollte den Mietern dann bewusst sein, dass sich die Heizkosten erhöhen werden, je länger die Zeiten sind, in denen das Wasser erwärmt werden muss.

  • Hallo Milas


    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 trägt auf dem Schriftstück das Datum 20.06.2015

    Und wann hat deine Freundin die Abrechnung 2014 erhalten?
    Sind seit dem mehr als 12 Monate vergangen,
    kann man das alles ignorieren.



    Darin enthalten waren die Rechnungen (siehe Anhang mein Post Nr. 8 / außer die Seite mit der Schwungklammer 95€ da diese aus dem Mietvertrag) und eben auch welche aus dem Jahr 2013, hätte man diese garnicht zahlen müssen ? Die Wohnung müsste vorher anderweitig vermietet gewesen sein daher steht die Frage im Raum warum die Rechnung nun an meine Freundin geht die erst im August 2014 dort einzog ?

    Alles was nicht an deine Freundin adressiert wurde ist ebenfalls zu ignorieren.
    Und natürlich hätte man nur die Kosten zahlen müssen,
    die auch im Abrechnungszeitraums angefallen sind.

    Hierbei ist der Wirtschaftsplan von den Eigentümerabrechnungen zu Unterscheiden.
    Die Kosten entstehen erst mit einem Beschluss der Eigentümerabrechnung durch die WEG.
    Ein Wirtschaftsplan ist nur eine Vorausschau und hat mit M rein gar nichts zu tun.



    Berny
    Bezogen auf deinen Post Nr. 9 und das zitierte Bild bedeutet dass, das diese Seite des Mietvertrages eigentlich unwirksam ist da die von dir genannten Dinge darin fehlen ? Sorry das ich frage aber ich bin etwas irritiert da ich aufgrund des von dir zitierten Bildes keine Rückschlüsse schließen kann wie z.B. nachgeforderte / ztu erstattende Endbeträge bereits im Vorfeld im Mietvertrag festgehalten werden sollen.

    Unfug natürlich ist der MV wirksam,
    und schon mal rein gar keine BK-Abrechnung.



    Syker
    Wenn ich dich in deinem Post Nr. 17 richtig verstanden habe sind alle Betriebskosten die nicht in die Auflistung aus dem Mietvertrag passen nicht umlagefähig ?
    Nun sind diese Posten ja recht umfassend darin benannt. Könntest du mir evtl ein Beispiel geben was folgedessen nicht umgelegt werden dürfte ?

    Hab das nochmal überflogen und die Auflistung ist eigentlich aus der BetrKV übernommen.
    Wenn sich aber die BetrKV mal ändern sollte wird das interessanter.
    Aber RWM (Rauchmelder) passen m.E. nicht in die Auflistung,
    es sei denn sie wären unter sonstige BK namentlich genannt.



    Somit wäre die von der Eigentümerin erstelle Nebenkostenabrechnung von 2014 unwirksam, da die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist
    ...
    Auf Post Nr. 24 bezogen heißt das alos das wir nun ein Schriftstück aufsetzen sollten ( und dies mit Einschreiben verschicken) , das die Abrechnungen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar sind, daher wird die Erhöhung als auch die Nachzahlung nicht bezahlt.
    Ebenso sollte meine Freundin eine wirksame, verständliche und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung verlangen. Erst wenn diese eintrifft und überprüft wurde wird eien evtl Zahlung getätigt. Oder sollte man letzteren Satz einfach weglassen ?

    Ja die BK-Abrechnungen 2014 und 2015 sind unwirksam,
    da 2014 zu lange nicht beanstandet wurde lässt sich da m.E. nichts mehr machen.
    Für 2015 sollte deine Freundin der Abrechnung widersprechen.
    Hier ein Muster Alternative 4 wäre richtig.

    Je nach dem wie die VM tickt,
    könnte der letzte Satz bei der VM schlafende Hunde wecken.
    Manchmal ist weniger mehr.

    Und zur beweissicheren Zustellung kannst du nochmal Googeln.
    Einschreiben insbesondere das mit Rückschein ist ein gut beworbenes völlig unnötiges Produkt der DP.



    Zwecks der Nebenkostenabrechnung 2014 könnte man da sein Glück evtl doch noch versuchen ? Schließlich war die Abrechnung wohl unwirksam und wie gesagt waren Rechnungen von 2013 enthalten.

    Naja wer solche Abrechnungen verschickt kennt sich vielleicht nicht so gut.
    Aber auch hier keine Drohung das könnte nach hinten los gehen.



    anitari
    Alle Rechnungen sind mit Name und Adresse an die Eigentümerin gerichtet ( die einzigen auf denen der Name meiner Freundin steht sind die von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnung 2014 siehe Post Nr. 8 und Nebenkostenabrechnung 2015 Post Nr. 11)

    Wie erwartet



    Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?
    Ich habe mich diesbezüglich etwas quergelesen udn herausgefunden das z.B. der Mieterbund sagt man könne dann die Miete kürzen. Was meint ihr dazu ? Falls ja um wieviel % wäre dies ratsam (natürlich nachdem man im Schreiben eine Frist gesetzt hat das Problem zu beheben) ?

    Ich würde davon abraten das in einem Brief zu erledigen.
    Sowas kommt beim VM nicht gut an,
    und in VM-Foren wird nach so einem kombinierten Schreiben
    zur ganz harten Hand (rechtlich gesehen - nicht physisch) gegen den M geraten.

    VG Syker

  • Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?


    Mängel an der Mietsache würde ich nachweislich dem VM mitteilen, auch, seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und ihn auffordern sie zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

  • Hallo zusammen,

    sober
    das kann ich leider nicht sagen ob das Haus über einen zentralen Warmwasserspeicher verfügt, tut mir leid.

    @skyer
    Wann sie die Abrechnung für 2014 genau erhalten kann kann ich dir nicht sagen, ich vermute mal kurz nach dem 20.06.15 und kurz darauf auch bezahlt.
    wow also kann man so gut wie alles ignorieren, da wirklich nur auf der von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnung (Post 8 Anhang 2 Nebenkostenabrechnung für 2014 & Post 12 Anhang 1 ) an meine Freundin adressiert wurden

    Vielen Dank für das Muster und auch den Hinweis für den Widerspruch.
    Zwecks Zustellung, da werden wir uns wohl was überlegen ala persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung durch die Eigentümerin.

    Also erstmal widersprechen, alle anderen Anliegen (Warmwasser , Schimmel und Wand) dann in seperaten Schreiben nachweislich und wie Berny schrieb mitteilen.

    Ich weiß eure Hilfe wirklich zu schätzen und danke euch vielmals dafür.
    Sobald ich etwas neues weiß werde ich euch auf dem Laufenden halten.

    Wünsche euch eine schöne Woche

  • Hallo zusammen,

    nachdem ein Schreiben an die Eigentümerin/Vermieterin geschickt wurde kam nun eine Antwort die ich euch nicht vorenthalten möchte.

    Zum einen handelt es sich um ein neues Anschreiben mit dem Thema "Nebenkostenabrechnung 2015" Dann eine Abrechnung für die Tiefgarage und ein Grundsteuer/Gebührenbescheid (Tiefgaragenabrechnung ging von der Hausverwaltung , Grundsteuer / Gebührenbescheid von der Stadt an die Eigentümerin zu, auf beiden steht im Original auch ihr Name & Adresse)

    Mich würde interessieren was ihr von den neuen Abrechnungen haltet.
    Grundsteuer/Gebührenbescheid war bei der ersten Nebenkostenabrechnung ja nicht dabei bei der ersten Nebenkostenabrechnung den meine Freundin bekommen hatte.

    Danke euch vielmals

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  • Entschuldigt bitte den Doppelpost hatte vergessen die Eigentümerabrechnung anzuhängen die ebenfalls mit den Unterlagen aus dem vorhergehenden Post meiner Freundin übergeben wurden. Auch hier steht der Name & Adresse der Vermieterin/Eigentümerin im Original darauf, mit einer hanggeschriebenen Notiz das sie diese von der Hausverwaltung bekommen hätte

    Ansonsten gab es noch eine handgeschriebene Notiz von der Eigentümerin/Vermieterin an meine Freundin das wohl eine Erhöhung der Miete ab September erklären soll. Von der habe ich leider kein Foto bekomme es aber so noch zusammen ( nicht wundern die Notiz ist auch im Original auf englisch)

    rent : 50 € -> garage, 260 € -> appartment, 95 € -> additional = 405 € property expenses (water, cost of heating,..)
    rent new: 50 € -> garage, 260 appartment, 110 € additional = 420 € property expenses

    Ich freue mich über eure Meinungen, und wie jetzt am besten zu verfahren ist.
    Ganz ehrlich, ich habe noch nie eine solche Abrechnung bestehend aus diversen Rechnungen und losen Zetteln, von meinem Vermieter bekommen.
    Nach wie vor habe ich das Gefühl das da etwas nicht stimmen kann, z.B. die Rechnung über die Grundsteuer war vorher überhaupt nicht bekannt.

    Freue mich über eure Meinungen und wünsch euch einen schöne Woche


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  • Entschuldigt bitte den Doppelpost hatte vergessen die Eigentümerabrechnung anzuhängen die ebenfalls mit den Unterlagen aus dem vorhergehenden Post meiner Freundin übergeben wurden.

    Hallo Milas,

    also jetzt kann man die Abrechnung schon eher Nachvollziehen (ich verstehe es),
    aber eine wirklich formal korrekte Abrechnung ist das m.E. immer noch nicht.

    Die rechnerische Richtigkeit habe ich noch nicht geprüft,
    und ob alle Positionen auch vom MV umlagefähig Vereinbart worden auch nicht...
    Muss dieses Thema nochmal un ruhe lesen.



    Ansonsten gab es noch eine handgeschriebene Notiz von der Eigentümerin/Vermieterin an meine Freundin das wohl eine Erhöhung der Miete ab September erklären soll. Von der habe ich leider kein Foto bekomme es aber so noch zusammen ( nicht wundern die Notiz ist auch im Original auf englisch)

    rent : 50 € -> garage, 260 € -> appartment, 95 € -> additional = 405 € property expenses (water, cost of heating,..)
    rent new: 50 € -> garage, 260 appartment, 110 € additional = 420 € property expenses

    Das ist keine Mieterhöhung sondern die Anpassung der BK-Vorauszahlung,
    die beider Vertragsparteien nach einer Abrechnung in Textform erklären können.


    VG Syker

  • Hallo zusammen,

    sorry das ich nerve aber vielleicht könnte jemand von euch nochmals drüber schauen, vorallem über die neuen Papiere die meine Freundin bekommen hat.
    Die Rechnung über Grundsteuer war bei der ersten höheren Abrechnung überhaupt nicht enthalten, ging der Vermieterin auch persönlich zu und wurde weitergereicht.

    Habt ihr auch schon mal so ne Grundsteuerabrechnugn erhalten ? Mir wurde noch nie eine solche überreicht daher ist mir nicht bekannt in wieweit sie überhaupt vom Mieter zu tragen ist.

    Ich habe mich durch google gelesen da stehen aber auch sehr viele widersprüchliche Aussagen daher freu mich mich über eure Meinung.
    Wie würdet ihr verfahren ?

    Vielen Dank und ein schönes restliches Wochenende

  • Hallo zusammen,

    sorry das ich nerve aber vielleicht könnte jemand von euch nochmals drüber schauen, vorallem über die neuen Papiere die meine Freundin bekommen hat.
    Die Rechnung über Grundsteuer war bei der ersten höheren Abrechnung überhaupt nicht enthalten, ging der Vermieterin auch persönlich zu und wurde weitergereicht.

    Habt ihr auch schon mal so ne Grundsteuerabrechnugn erhalten ? Mir wurde noch nie eine solche überreicht daher ist mir nicht bekannt in wieweit sie überhaupt vom Mieter zu tragen ist.

    Ich habe mich durch google gelesen da stehen aber auch sehr viele widersprüchliche Aussagen daher freu mich mich über eure Meinung.
    Wie würdet ihr verfahren ?

    Vielen Dank und ein schönes restliches Wochenende


    Hallo Milas,

    Das mit der Grundsteuer ist das gleiche was ich zu den einzelnen Eigentümerabrechnungen geschrieben habe.
    Im Prinzip sind das die Belege die bei einer Belegeinsichtnahme angeschaut werden dürfen.

    Umlagefähig ist die Grundsteuer lt. BetrKV und auch nach dem MV deiner Freundin.
    Da die Grundsteuer bei Eigentumswohnungen pro Objekt also pro Wohnung von der Stadt/Gemeinde erhoben wird,
    ist das schon der zu zahlende Betrag und muss nicht mehr verteilt werden.

    Was etwas verwirrend ist das die zu zahlende Summe nicht mit den einzelnen Zahlungen übereinstimmt,
    das könnte daran liegen, das die Vorauszahlungen (unten auf dem Blatt) einen anderen Zeitraum betreffen.

    VG Syker

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