Beiträge von milas

    Hallo zusammen,

    sorry das ich nerve aber vielleicht könnte jemand von euch nochmals drüber schauen, vorallem über die neuen Papiere die meine Freundin bekommen hat.
    Die Rechnung über Grundsteuer war bei der ersten höheren Abrechnung überhaupt nicht enthalten, ging der Vermieterin auch persönlich zu und wurde weitergereicht.

    Habt ihr auch schon mal so ne Grundsteuerabrechnugn erhalten ? Mir wurde noch nie eine solche überreicht daher ist mir nicht bekannt in wieweit sie überhaupt vom Mieter zu tragen ist.

    Ich habe mich durch google gelesen da stehen aber auch sehr viele widersprüchliche Aussagen daher freu mich mich über eure Meinung.
    Wie würdet ihr verfahren ?

    Vielen Dank und ein schönes restliches Wochenende

    Entschuldigt bitte den Doppelpost hatte vergessen die Eigentümerabrechnung anzuhängen die ebenfalls mit den Unterlagen aus dem vorhergehenden Post meiner Freundin übergeben wurden. Auch hier steht der Name & Adresse der Vermieterin/Eigentümerin im Original darauf, mit einer hanggeschriebenen Notiz das sie diese von der Hausverwaltung bekommen hätte

    Ansonsten gab es noch eine handgeschriebene Notiz von der Eigentümerin/Vermieterin an meine Freundin das wohl eine Erhöhung der Miete ab September erklären soll. Von der habe ich leider kein Foto bekomme es aber so noch zusammen ( nicht wundern die Notiz ist auch im Original auf englisch)

    rent : 50 € -> garage, 260 € -> appartment, 95 € -> additional = 405 € property expenses (water, cost of heating,..)
    rent new: 50 € -> garage, 260 appartment, 110 € additional = 420 € property expenses

    Ich freue mich über eure Meinungen, und wie jetzt am besten zu verfahren ist.
    Ganz ehrlich, ich habe noch nie eine solche Abrechnung bestehend aus diversen Rechnungen und losen Zetteln, von meinem Vermieter bekommen.
    Nach wie vor habe ich das Gefühl das da etwas nicht stimmen kann, z.B. die Rechnung über die Grundsteuer war vorher überhaupt nicht bekannt.

    Freue mich über eure Meinungen und wünsch euch einen schöne Woche


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    Hallo zusammen,

    nachdem ein Schreiben an die Eigentümerin/Vermieterin geschickt wurde kam nun eine Antwort die ich euch nicht vorenthalten möchte.

    Zum einen handelt es sich um ein neues Anschreiben mit dem Thema "Nebenkostenabrechnung 2015" Dann eine Abrechnung für die Tiefgarage und ein Grundsteuer/Gebührenbescheid (Tiefgaragenabrechnung ging von der Hausverwaltung , Grundsteuer / Gebührenbescheid von der Stadt an die Eigentümerin zu, auf beiden steht im Original auch ihr Name & Adresse)

    Mich würde interessieren was ihr von den neuen Abrechnungen haltet.
    Grundsteuer/Gebührenbescheid war bei der ersten Nebenkostenabrechnung ja nicht dabei bei der ersten Nebenkostenabrechnung den meine Freundin bekommen hatte.

    Danke euch vielmals

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    Hallo zusammen,

    sober
    das kann ich leider nicht sagen ob das Haus über einen zentralen Warmwasserspeicher verfügt, tut mir leid.

    @skyer
    Wann sie die Abrechnung für 2014 genau erhalten kann kann ich dir nicht sagen, ich vermute mal kurz nach dem 20.06.15 und kurz darauf auch bezahlt.
    wow also kann man so gut wie alles ignorieren, da wirklich nur auf der von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnung (Post 8 Anhang 2 Nebenkostenabrechnung für 2014 & Post 12 Anhang 1 ) an meine Freundin adressiert wurden

    Vielen Dank für das Muster und auch den Hinweis für den Widerspruch.
    Zwecks Zustellung, da werden wir uns wohl was überlegen ala persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung durch die Eigentümerin.

    Also erstmal widersprechen, alle anderen Anliegen (Warmwasser , Schimmel und Wand) dann in seperaten Schreiben nachweislich und wie Berny schrieb mitteilen.

    Ich weiß eure Hilfe wirklich zu schätzen und danke euch vielmals dafür.
    Sobald ich etwas neues weiß werde ich euch auf dem Laufenden halten.

    Wünsche euch eine schöne Woche

    Leider im vorherigen Post vergessen und kann nicht mehr editieren :

    Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?
    Ich habe mich diesbezüglich etwas quergelesen udn herausgefunden das z.B. der Mieterbund sagt man könne dann die Miete kürzen. Was meint ihr dazu ? Falls ja um wieviel % wäre dies ratsam (natürlich nachdem man im Schreiben eine Frist gesetzt hat das Problem zu beheben) ?

    Danke vielmals

    Hallo,

    vielen Dank für all eure Antworten.
    ich versuche das mal zusammen zu fassen, sollte ich etwas falsch verstanden habe bitte ich um Berichtigung,danke.

    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 trägt auf dem Schriftstück das Datum 20.06.2015
    Darin enthalten waren die Rechnungen (siehe Anhang mein Post Nr. 8 / außer die Seite mit der Schwungklammer 95€ da diese aus dem Mietvertrag) und eben auch welche aus dem Jahr 2013, hätte man diese garnicht zahlen müssen ? Die Wohnung müsste vorher anderweitig vermietet gewesen sein daher steht die Frage im Raum warum die Rechnung nun an meine Freundin geht die erst im August 2014 dort einzog ?

    Berny
    Bezogen auf deinen Post Nr. 9 und das zitierte Bild bedeutet dass, das diese Seite des Mietvertrages eigentlich unwirksam ist da die von dir genannten Dinge darin fehlen ? Sorry das ich frage aber ich bin etwas irritiert da ich aufgrund des von dir zitierten Bildes keine Rückschlüsse schließen kann wie z.B. nachgeforderte / ztu erstattende Endbeträge bereits im Vorfeld im Mietvertrag festgehalten werden sollen.

    Syker
    Wenn ich dich in deinem Post Nr. 17 richtig verstanden habe sind alle Betriebskosten die nicht in die Auflistung aus dem Mietvertrag passen nicht umlagefähig ?
    Nun sind diese Posten ja recht umfassend darin benannt. Könntest du mir evtl ein Beispiel geben was folgedessen nicht umgelegt werden dürfte ?
    Somit wäre die von der Eigentümerin erstelle Nebenkostenabrechnung von 2014 unwirksam, da die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist

    Bezogen auf deinen Post Nr 19 & 20 ist die Abrechnung / Forderung unwirksam aufgrund der nicht nachvollziehbaren Abrechnungen, richtig ?
    Auf Post Nr. 24 bezogen heißt das alos das wir nun ein Schriftstück aufsetzen sollten ( und dies mit Einschreiben verschicken) , das die Abrechnungen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar sind, daher wird die Erhöhung als auch die Nachzahlung nicht bezahlt.
    Ebenso sollte meine Freundin eine wirksame, verständliche und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung verlangen. Erst wenn diese eintrifft und überprüft wurde wird eien evtl Zahlung getätigt. Oder sollte man letzteren Satz einfach weglassen ?

    Zwecks der Nebenkostenabrechnung 2014 könnte man da sein Glück evtl doch noch versuchen ? Schließlich war die Abrechnung wohl unwirksam und wie gesagt waren Rechnungen von 2013 enthalten.

    anitari
    Alle Rechnungen sind mit Name und Adresse an die Eigentümerin gerichtet ( die einzigen auf denen der Name meiner Freundin steht sind die von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnung 2014 siehe Post Nr. 8 und Nebenkostenabrechnung 2015 Post Nr. 11)

    ich danke euch vielmals und weiß eure Hilfe wirklich zu schätzen.

    Hallo,

    leider gingen die Anhänge nicht auf, daher sende ich hier nochmals die Hausgeldneuberechnung Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01-31.12.2016 für die Tiefgarage, rot und grün durchgestrichenes ist eine andere Strasse. Die 16 € wurden von der Eigentümerin markiert


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    Dies sind nun die letzten Anhänge
    Einzel Wirtschaftsplan 01.01.-31.12.15 für die Garage mit Abschluss 13 €
    und
    Einzel Wirtschaftsplan 01.01-31.12.15 für das haus mit genannter Wohnungsnummer
    Auch hier wurde durch die Eigentümerin markiert und handschriftlich vermerkt ( 88,25 € Umlegen)

    Es tut mir leid das es so viele Anhänge wurden aber ich hoffe das jemand von euch hier durchblickt.
    Sind all diese Zahlen richtig ?
    Ich bin ehrlich gesagt auch von all diesen Unterlagen recht erschlagen denn ich erhalte 1x jährlich eine Nebenkostenabrechnung von höchstens 3 Seiten und nicht soviele Zettel mit anderen Strassen und haufenweise Berechnungen.
    Wie sieht es mit den Kosten aus die für das Jahr 2013 berechnet wurden, obwohl zu diesem Zeitraum noch nicht dort gewohnt wurde. Sind diese gerechtfertigt ? Laut Auskunft meiner Freundin hat wohl vorher schon jemand in dieser Wohnung gelebt, müsste diese Person nicht eigentlich diese Abrechnung erhalten da mieter zu diesem Zeitraum ?

    Ist die Forderung der Nachzahlung von 524,94 € und die Erhöhung rückwirkend seit Januar 2016 überhaupt so richtig ?

    Nochmals sorry das es soviele Fragen und Posts wurden.

    Wünsche euch allen eine schöne Woche


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    Das ist die Einzelabrechnung (Heizung Warmwasser Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01-31.12.15.
    Rot & grün durchgestrichenes sind wieder andere Strassen

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    Hier als Anhang der Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 1.1-31.12.16 anscheinend für das Haus Wohnungsnummer ist darauf vermerkt
    Verwaltungskosten wurden wohl durch die Eigentümerin angestrichen, ebenso handschriftlich mtl. 107,- € erwähnt

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    Hierbei handelt es sich um die Eigentümerabrechnung des Hauses , mit Angabe der Wohnungsnummer Zeitraum 01.01-31.12.15

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    Entschuldigt bitte für die Doppelposts, aber anscheinend kann man man nur begrenzt Anhänge posten.

    Alle nun kommenden Anhänge wurden am 31.07.2016 von der Eigentümer geschickt

    Nebenkostenabrechnung 2015 mit aufgeklebten Post It Zettel das Miete auf 433,- ab 1.9. zu ändern ist (diesen habe ich nicht fotografisch festgehalten)
    Insgesamt möchte die Eigentümerin eine Überweisung in Höhe von 524,94 € auf ihrem Konto haben (dieser Satz ist leider nicht mehr auf dem Bild zu sehen)
    Eigentümerabrechnung für die Tiefgarage (Zeitraum 01.01-31.12.15)

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    Es scheint als wäre bei meinem letzten Post der halbe Satz "verschluckt" worden, daher möchte ich noch anmerken das bei den hausnebenkosten blau und rot andere Strassen sind, bei der grünen handelt es sich um das Haus in dem sie wohnt.
    Der Wirtschaftsplan ( Haus) ist ebenfalls für das Jahr 2013 , da hat meine Freundin noch nicht dort gewohnt

    Dies sind die Unterlagen die im Juni 2015 zusammen an meine Freundin durch die Eigentümerin geschickt wurden.
    Alle Unterlagen (Abgesehen von der Nebenkostenabrechnung mit der Nachzahlung von 57,58 € und der Nebenkostenaufstellung die Teil des Mietvertrages ist mit der Schwungklammer und Betrag 95 €) gingen wohl zuerst der Eigentümerin zu, da auf allen ihr Name und Adresse steht falls dies relevant ist.


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    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten.
    Leider habe ich keinen Scanner daher habe ich alles abfotografiert und hoffe das man ales gut erkennen kann.
    Sollten weitere Fragen diesbezüglich auftauchen kann ich gerne Zahlen/Informationen nachreichen.

    Anhänge :
    Nebenkostenaufstellung aus dem Mietvertrag (Einzug 01.08.14). Leider geht hier überhaupt nicht hervor für welche Posten wieviel anfällt, da einfach Gesamtsumme 95,- € durch Schwungklammer gemacht wurde. Vielleicht habe ich auch einen komplett anderen Mietvertrag, jedoch wurden bei mir auch Posten gestrichen (z.B. Ungezieferbekämpfung) und andere dafür einzeln beziffert.
    Wirtschaftsplan 2013 (Garage) für den Zeitraum 01.04-31.12.2013. Einzug meiner Freundin laut Mietvertrag 01.08.2014
    Nebenkostenabrechnung für 2014 Datum 20.06.2015
    Einzelabrechnung (Heizung, Warmwasser, Kaltwasserkosten) Versorgungszeitraum 01.01.14-31.12.14 / Nutzer-Zeitraum 01.08.14-31.12.14. Bei den Hausnebenkosten erscheinen 3 verschiedene Strassen

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe das mein Anliegen in dieser Kategorie richtig ist, falls nicht bitte ich darum es passend zu verschieben.

    Leider muss ich etwas weiter in dieser Sache ausholen und hoffe das jemand helfen kann.

    Daten vorneweg :
    Es handelt sich hierbei um eine Freundin die dem deutschen nicht sehr mächtig ist und mich daher um Hilfe bat, Unterlagen liegen mir jedoch alle vor falls sich weitere Fragen ergeben.
    Die Wohnung befindet sich in einem recht großen Gebäudekomplex , dadurch gibt es auch sehr viele Eigentümer die dort ihre Eigentumswohnungen vermieten.
    Wohnung wurde Mitte 2014 durch einen "Vertrag zur Vermietung einer Eigentumswohnung" angemietet.
    Mir erscheint dieser Vertrag schon etwas veraltet da z.b. noch Fristen beim Thema Schönheitsreparaturen auftauchen ebenso das man die Erlaubnis für Haustiere einholen muss, oder auch das der Mieter dafür zu sorgen hat das die Mieträume auch während seiner Abwesenheit durch den Vermieter betreten werden können,nur so am Rande erwähnt.
    Desweiteren gibt es Warm/Heißwasser nur tagsüber, wer später als ca. 23 Uhr duschen möchte oder auch moirgens vor 7.00 Uhr muss dies mit kalten Wasser tun, ebenso entstand kurz nach Einzug ein großer Schimmelschaden der vom Vermieter / Eigentümer auch besichtigt wurde und damit abgetan wurde das meine Freundin diesen beseitigen soll und er wohl dadurch entstand dass das Haus eben sehr neu ist und dicht schließende Fenster hat ohne "Lüftungsschlitze" etc so könne keine Luft zirkulieren. Der Schimmel wurde dann durch meine Freundin beseitigt, jedoch blättert durch den Schaden recht großflächig Putz von der Wand, auch dies ist bekannt und es wurde gesagt das eine Firma kommt die das behebt, naja das war 2014, geschehen ist bis dato nichts.

    Bereits o.g. Vertrag macht mich schon etwas stutzig, wenn ich diesen mit dem meinigen (Anmietung durch eine Wohngenossenschaft) vergleiche.
    Grundmiete + Garage, bei dem Betrag der "Antenne" wurde einfach die Gesamtsumme der beiden eingetragen.
    Betriebskosten sind zwar im Vertrag festgelegt (z.B. Heizkosten gemäß § 5 Abs 3 bzw 4, Kosten der wasserversorgung und der Entwässerung gemäß § 5 Abs. 5, Kosten für Müllbeseitigung, Kosten für Strassenreinigung, Kosten der Beleuchtung, Kosten für Ungezieferbekämpfung, Laufende öffentl. Lasten des Grundstücks zb. Grundsteuer, Kosten der reinigung und Wartung von Heizungs,- und warmwasserbereitungsanlagen die der Mieter selbst bertreibt gem. § 5 Abs. 6...) jedoch werden hierbei keine Summen einzeln aufgelistet oder Posten durchgestrichen sondern nach einer Schwungklammer einfach knapp 100,- berechnet.

    Erwähnt wird das die Abrechnung der Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist, dies darf der Vermieter nur durch wichtigen Grund ändern z.B. Beauftragung eines neuen Hausverwalters, Übergang von der Vermieterversorgung zur Direktversorgung und ähnliches.

    Juni 2015 das erste Mal die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten inkl.
    1) "Einzel-Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.09.2013-31.12.2013 (zu zu diesem Zeitraum wohne mein Freundin dort noch nicht mal)
    Dieser enthält all. Heizkostenvorauszahlung, Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister + Vergütung, Kabelanschluß, Kontoführungsgebühren, Kosten der Sach & Haftpflichtvers., Kosten für Straßenreinigung & Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Vermögenshaftpflicht f. Beiräte, Verwaltungskosten, Wasserversorgung, Winterdienst und Hausgeld
    2 )Desweiteren ein "Einzel - Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.04.2013-31.12.2013
    Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Kosten der Beleuchtung, Hausgeld
    Einzelabrechnung ( Heizung, Warmwasser, Kaltwasserkosten ) Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014
    In dieser Abrechnung tauchen alle Wohnungen ( in verschiedenen Strassen) der Eigentümerin auf, es ist nicht ersichtlich zu welcher Wohnung welche Hausnebenkosten, Heizung oder Warmwasser gehören
    3) Ein Schreiben der Eigentümerin
    a) die Garage die im Mietvertrag fast 4x so teuer aufgelistet wurde erscheint dort im minimalen Zehnerbereich, b) sons. Nebenkosten (Beleuchtung, Winterdienst, Reinigung Treppenhaus) wird mit knapp 50,- € aufgelistet, Wasser / Heizung knapp 40 €, c) 01.08-31.12.2014 37 x 5 Monate (diese knapp 37,- € finde ich nicht mal annähernd in den eingereichten Abrechnungen und weiß überhaupt nicht was das sein soll) , Abrechnung der o.g. Einzelabrechnung
    ergibt im Ganzen eine Nachzahlung von knapp 60 €

    Die Kosten wurden an die Wohnungeigentümerin überwiesen da wie gesagt dem deutschen nicht sehr mächtig und davon ausgegangen ist das dies so schon seine Richtigkeit hätte. Nun ja ich hätte mich mit lausigen Kopien deren Summen man kaum lesen kann, einem Brief der aussieht als hätte ihn ein Kind geschrieben nicht wirklich zufrieden gegeben da das Ganze wirklich nicht schlüssig aufgelistet wurde.

    Nun weiter im Text (es tut mir wirklich leid das er so lange ist, aber ich blicke da wirklich überhaupt nicht durch !)

    Nun flatterte letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 in´s Haus mit folgenden Anhängen:
    1) Schreiben der Eigentümerin
    Nebenkosten knapp 100,- €
    Nebenkosten 2015 zu zahlen knapp 102 €
    Nachzahlung für 2015 75,- €
    +Nachzahlung Tiefgarage knapp 30 €
    + Nachzahlung Wohnung knapp 200 €
    desweiteren Erhöhung der monatl. Abschlagszahlung ab 01.01.2016
    107 € Wohnung + 16 € für die Garage entspricht 123 €
    Für das Kalenderjahr 2016 von Jan- Aug. ist eine Nachzahlung von 224 € fällig
    Die Eigentümerin möchte jetzt eine Einzahlung auf Ihr Konto von knapp 530 €
    Wieso, weshalb und warum erschließt sich mir überhaupt nicht !
    Desweiteren fordert sie mit einem aufgeklebten Post-it Zettel dazu auf den Dauerauftrag zu erhöhen
    2) Anlage zur Eigentümerabrechnung
    "Beiträge und Rückstände der Wohnungseigentümer hinsichtlich Zahlungen zur Instandhaltungsrücklage"
    Darin taucht sie mit ungefähr 20 anderen Eigentümern auf wobei bei allen Soll € / Ist € mit 0,00 € am Schluss aufgezeigt wird
    3) Eigentümerabrechung
    "Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums / Ausgaben ( Tiefgarage) "
    enthalten (umlegbar) Kosten der Beleuchtung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister - Vergütung, Brandmeldeanlage
    (nicht umlegbar) Kleinreparaturen, Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
    Diese werden beide (umlegbar + nicht umlegbar) am Schluss zusammengerechnet dadurch ergibt sich das sich die Gesamtausgaben auf ca 150 € belaufen, Gesamteinnahmen auf ca 120 € somit besteht eine Nachzahlung von knapp 30 €
    4 ) Eigentümerabrechnung
    "Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Geimschaftseigentums / Ausgaben "
    (umlegbar) Waser/Kanal, heizung/Warmwasser, Aufzugskosten, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Beleuchtungskosten, Winterdienst, Kosten der Sach & Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Kabelanschluss, Hausmeister - Vergütung
    (nicht umlegbar) Waschmaschine , Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
    Auch hier wird beides addiert und am Schluss kommen die knapp 200 € als Nachzahlung für die Wohnung bei heraus
    Vielleicht wäre erwähnenswert das die o.g. Waschmaschine alt, verkalkt und seit dem Jahr 2014 nicht mehr überprüft im Gemeinschaftswaschraum steht.. also auch nicht genutzt wird denn danach ist die Wäsche sicherlich dreckiger als davor. Eine andere Waschmöglichkeit gibt es in diesem Gebäude nicht, auch nicht die Möglichkeit eine eigene Waschmaschine wo anzuschließen.
    5) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016
    Enthalten hier : Winterdienst, Heizung / Wasser / Abwasser, Niederschlagswassergebühr, Strassenreinigung, Allgemeinstrom, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Anlagenpflege, Hausmeister, Hausreinigung, Aufzugskosten, Kabelgebühren, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Kosten der Waschmaschine, Verwaltungskosten (200 € !!), Kontoführungsgebühren (2 x aufgelistet), Reparaturkosten allgemein, Reparaturkosten
    Anteil des Hausgeldes an den Ausgaben als auch Anteil des Hausgeldes an der Rücklage schließt beides mit einer Nachforderung ab
    6) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan
    (hierbei scheint es sich um die Tiefgarage zu handeln )
    Enthalten ist
    Allgemeinstrom , Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Brandmeldeanlage, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren (2x aufgelistet), Reparaturkosten
    Auch hier schließt es mit einer Differenz ab
    7) Einzelabrechnung (Heizung / Warmwasser / Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015)
    auf dieser Kostenaufstellung werden alle Wohnungen der Eigentümerin in verschiedenen Strassen aufgezeigt, deren Hausnebenkosten, Brennstoff/Fernwärmeverbrauch, Betriebskosten, Wartung, Heizung, Warmwasser und es ist nicht ersichtlich was eigentlich wirklich verbraucht wurde
    8) Einzelwirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015-31.12.2015 noch nicht fällig gestellt
    Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Hausreinigung, Kabelanschluss, Kontoführungsgebühren, Kosten für Sach & Haftpflichtversicherung, Kosten für Heizung & Warmwasser, Müllabfuhr, Strassenreinigung, Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten (knapp 240 € ), Wasserversorgung, Winterdienst
    Es schließt ab mit knapp 110 € neue monatliche Vorauszahlung wobei handschriftlich vermerkt wurde das davon knapp 90 € umzulegen sind
    9) Einzel- Wirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015 - 31.12.2015 noch nicht fällig gestellt (scheint sich hier auf die Garage zu beziehen)
    Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister-Vergütung, Kontoführungsgebühren, Kosten der Beleuchtung, Vermögenshaftpflichtversicherung
    Auch hier schließt es mit einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung ab

    Wie ihr seht ein Haufen Papiere, viele Zahlen und ehrlich gesagt ich blicke hier überhaupt nicht durch da ich von meinem Vermieter so etwas überhaupt nicht kenne.

    Dürfen die gesamten Posten überhaupt umgelegt werden ?
    Auch zu Zeiten in der meine Freundin dort noch garnicht gelebht hat (Nebenkostenabrechung 2014) ? Falls nein ist es möglich diese zurück zu verlangen oder aufzurechnen ?
    Was ist z.B. mit den Abrechnungen die überhaupt nicht nachvollziehbar sind ? Müssten diese nicht eigentlich klar und deutlich aufgeschlüsselt werden so das man es auch wirklich nachvollziehen kann warum man was und wie nachzahlen muss ?
    Auch für die Garage die im Mietvertrag preislich genannt wird soll plötzlich eine Nachzahlung plus Erhöhung erfolgen ?
    Wie ist das mit dem Schaden der seit 2014 dem Eigentümer bekannt ist und nach wie vor nicht behoben wurde ?

    Wie erwähnt ist meine Freundin dem deutschen nicht sehr mächtig, und ich kann ihr hier nicht wirklich weiter helfen daher hoffe ich das sich hier jemand mit der Materie auskennt und uns da Licht in das Dunkel bringen kann.

    Vielen Dank

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