Hallo zusammen,
ich hoffe das mein Anliegen in dieser Kategorie richtig ist, falls nicht bitte ich darum es passend zu verschieben.
Leider muss ich etwas weiter in dieser Sache ausholen und hoffe das jemand helfen kann.
Daten vorneweg :
Es handelt sich hierbei um eine Freundin die dem deutschen nicht sehr mächtig ist und mich daher um Hilfe bat, Unterlagen liegen mir jedoch alle vor falls sich weitere Fragen ergeben.
Die Wohnung befindet sich in einem recht großen Gebäudekomplex , dadurch gibt es auch sehr viele Eigentümer die dort ihre Eigentumswohnungen vermieten.
Wohnung wurde Mitte 2014 durch einen "Vertrag zur Vermietung einer Eigentumswohnung" angemietet.
Mir erscheint dieser Vertrag schon etwas veraltet da z.b. noch Fristen beim Thema Schönheitsreparaturen auftauchen ebenso das man die Erlaubnis für Haustiere einholen muss, oder auch das der Mieter dafür zu sorgen hat das die Mieträume auch während seiner Abwesenheit durch den Vermieter betreten werden können,nur so am Rande erwähnt.
Desweiteren gibt es Warm/Heißwasser nur tagsüber, wer später als ca. 23 Uhr duschen möchte oder auch moirgens vor 7.00 Uhr muss dies mit kalten Wasser tun, ebenso entstand kurz nach Einzug ein großer Schimmelschaden der vom Vermieter / Eigentümer auch besichtigt wurde und damit abgetan wurde das meine Freundin diesen beseitigen soll und er wohl dadurch entstand dass das Haus eben sehr neu ist und dicht schließende Fenster hat ohne "Lüftungsschlitze" etc so könne keine Luft zirkulieren. Der Schimmel wurde dann durch meine Freundin beseitigt, jedoch blättert durch den Schaden recht großflächig Putz von der Wand, auch dies ist bekannt und es wurde gesagt das eine Firma kommt die das behebt, naja das war 2014, geschehen ist bis dato nichts.
Bereits o.g. Vertrag macht mich schon etwas stutzig, wenn ich diesen mit dem meinigen (Anmietung durch eine Wohngenossenschaft) vergleiche.
Grundmiete + Garage, bei dem Betrag der "Antenne" wurde einfach die Gesamtsumme der beiden eingetragen.
Betriebskosten sind zwar im Vertrag festgelegt (z.B. Heizkosten gemäß § 5 Abs 3 bzw 4, Kosten der wasserversorgung und der Entwässerung gemäß § 5 Abs. 5, Kosten für Müllbeseitigung, Kosten für Strassenreinigung, Kosten der Beleuchtung, Kosten für Ungezieferbekämpfung, Laufende öffentl. Lasten des Grundstücks zb. Grundsteuer, Kosten der reinigung und Wartung von Heizungs,- und warmwasserbereitungsanlagen die der Mieter selbst bertreibt gem. § 5 Abs. 6...) jedoch werden hierbei keine Summen einzeln aufgelistet oder Posten durchgestrichen sondern nach einer Schwungklammer einfach knapp 100,- berechnet.
Erwähnt wird das die Abrechnung der Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist, dies darf der Vermieter nur durch wichtigen Grund ändern z.B. Beauftragung eines neuen Hausverwalters, Übergang von der Vermieterversorgung zur Direktversorgung und ähnliches.
Juni 2015 das erste Mal die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten inkl.
1) "Einzel-Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.09.2013-31.12.2013 (zu zu diesem Zeitraum wohne mein Freundin dort noch nicht mal)
Dieser enthält all. Heizkostenvorauszahlung, Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister + Vergütung, Kabelanschluß, Kontoführungsgebühren, Kosten der Sach & Haftpflichtvers., Kosten für Straßenreinigung & Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Vermögenshaftpflicht f. Beiräte, Verwaltungskosten, Wasserversorgung, Winterdienst und Hausgeld
2 )Desweiteren ein "Einzel - Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.04.2013-31.12.2013
Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Kosten der Beleuchtung, Hausgeld
Einzelabrechnung ( Heizung, Warmwasser, Kaltwasserkosten ) Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014
In dieser Abrechnung tauchen alle Wohnungen ( in verschiedenen Strassen) der Eigentümerin auf, es ist nicht ersichtlich zu welcher Wohnung welche Hausnebenkosten, Heizung oder Warmwasser gehören
3) Ein Schreiben der Eigentümerin
a) die Garage die im Mietvertrag fast 4x so teuer aufgelistet wurde erscheint dort im minimalen Zehnerbereich, b) sons. Nebenkosten (Beleuchtung, Winterdienst, Reinigung Treppenhaus) wird mit knapp 50,- € aufgelistet, Wasser / Heizung knapp 40 €, c) 01.08-31.12.2014 37 x 5 Monate (diese knapp 37,- € finde ich nicht mal annähernd in den eingereichten Abrechnungen und weiß überhaupt nicht was das sein soll) , Abrechnung der o.g. Einzelabrechnung
ergibt im Ganzen eine Nachzahlung von knapp 60 €
Die Kosten wurden an die Wohnungeigentümerin überwiesen da wie gesagt dem deutschen nicht sehr mächtig und davon ausgegangen ist das dies so schon seine Richtigkeit hätte. Nun ja ich hätte mich mit lausigen Kopien deren Summen man kaum lesen kann, einem Brief der aussieht als hätte ihn ein Kind geschrieben nicht wirklich zufrieden gegeben da das Ganze wirklich nicht schlüssig aufgelistet wurde.
Nun weiter im Text (es tut mir wirklich leid das er so lange ist, aber ich blicke da wirklich überhaupt nicht durch !)
Nun flatterte letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 in´s Haus mit folgenden Anhängen:
1) Schreiben der Eigentümerin
Nebenkosten knapp 100,- €
Nebenkosten 2015 zu zahlen knapp 102 €
Nachzahlung für 2015 75,- €
+Nachzahlung Tiefgarage knapp 30 €
+ Nachzahlung Wohnung knapp 200 €
desweiteren Erhöhung der monatl. Abschlagszahlung ab 01.01.2016
107 € Wohnung + 16 € für die Garage entspricht 123 €
Für das Kalenderjahr 2016 von Jan- Aug. ist eine Nachzahlung von 224 € fällig
Die Eigentümerin möchte jetzt eine Einzahlung auf Ihr Konto von knapp 530 €
Wieso, weshalb und warum erschließt sich mir überhaupt nicht !
Desweiteren fordert sie mit einem aufgeklebten Post-it Zettel dazu auf den Dauerauftrag zu erhöhen
2) Anlage zur Eigentümerabrechnung
"Beiträge und Rückstände der Wohnungseigentümer hinsichtlich Zahlungen zur Instandhaltungsrücklage"
Darin taucht sie mit ungefähr 20 anderen Eigentümern auf wobei bei allen Soll € / Ist € mit 0,00 € am Schluss aufgezeigt wird
3) Eigentümerabrechung
"Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums / Ausgaben ( Tiefgarage) "
enthalten (umlegbar) Kosten der Beleuchtung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister - Vergütung, Brandmeldeanlage
(nicht umlegbar) Kleinreparaturen, Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
Diese werden beide (umlegbar + nicht umlegbar) am Schluss zusammengerechnet dadurch ergibt sich das sich die Gesamtausgaben auf ca 150 € belaufen, Gesamteinnahmen auf ca 120 € somit besteht eine Nachzahlung von knapp 30 €
4 ) Eigentümerabrechnung
"Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Geimschaftseigentums / Ausgaben "
(umlegbar) Waser/Kanal, heizung/Warmwasser, Aufzugskosten, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Beleuchtungskosten, Winterdienst, Kosten der Sach & Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Kabelanschluss, Hausmeister - Vergütung
(nicht umlegbar) Waschmaschine , Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
Auch hier wird beides addiert und am Schluss kommen die knapp 200 € als Nachzahlung für die Wohnung bei heraus
Vielleicht wäre erwähnenswert das die o.g. Waschmaschine alt, verkalkt und seit dem Jahr 2014 nicht mehr überprüft im Gemeinschaftswaschraum steht.. also auch nicht genutzt wird denn danach ist die Wäsche sicherlich dreckiger als davor. Eine andere Waschmöglichkeit gibt es in diesem Gebäude nicht, auch nicht die Möglichkeit eine eigene Waschmaschine wo anzuschließen.
5) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016
Enthalten hier : Winterdienst, Heizung / Wasser / Abwasser, Niederschlagswassergebühr, Strassenreinigung, Allgemeinstrom, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Anlagenpflege, Hausmeister, Hausreinigung, Aufzugskosten, Kabelgebühren, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Kosten der Waschmaschine, Verwaltungskosten (200 € !!), Kontoführungsgebühren (2 x aufgelistet), Reparaturkosten allgemein, Reparaturkosten
Anteil des Hausgeldes an den Ausgaben als auch Anteil des Hausgeldes an der Rücklage schließt beides mit einer Nachforderung ab
6) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan
(hierbei scheint es sich um die Tiefgarage zu handeln )
Enthalten ist
Allgemeinstrom , Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Brandmeldeanlage, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren (2x aufgelistet), Reparaturkosten
Auch hier schließt es mit einer Differenz ab
7) Einzelabrechnung (Heizung / Warmwasser / Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015)
auf dieser Kostenaufstellung werden alle Wohnungen der Eigentümerin in verschiedenen Strassen aufgezeigt, deren Hausnebenkosten, Brennstoff/Fernwärmeverbrauch, Betriebskosten, Wartung, Heizung, Warmwasser und es ist nicht ersichtlich was eigentlich wirklich verbraucht wurde
Einzelwirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015-31.12.2015 noch nicht fällig gestellt
Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Hausreinigung, Kabelanschluss, Kontoführungsgebühren, Kosten für Sach & Haftpflichtversicherung, Kosten für Heizung & Warmwasser, Müllabfuhr, Strassenreinigung, Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten (knapp 240 € ), Wasserversorgung, Winterdienst
Es schließt ab mit knapp 110 € neue monatliche Vorauszahlung wobei handschriftlich vermerkt wurde das davon knapp 90 € umzulegen sind
9) Einzel- Wirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015 - 31.12.2015 noch nicht fällig gestellt (scheint sich hier auf die Garage zu beziehen)
Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister-Vergütung, Kontoführungsgebühren, Kosten der Beleuchtung, Vermögenshaftpflichtversicherung
Auch hier schließt es mit einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung ab
Wie ihr seht ein Haufen Papiere, viele Zahlen und ehrlich gesagt ich blicke hier überhaupt nicht durch da ich von meinem Vermieter so etwas überhaupt nicht kenne.
Dürfen die gesamten Posten überhaupt umgelegt werden ?
Auch zu Zeiten in der meine Freundin dort noch garnicht gelebht hat (Nebenkostenabrechung 2014) ? Falls nein ist es möglich diese zurück zu verlangen oder aufzurechnen ?
Was ist z.B. mit den Abrechnungen die überhaupt nicht nachvollziehbar sind ? Müssten diese nicht eigentlich klar und deutlich aufgeschlüsselt werden so das man es auch wirklich nachvollziehen kann warum man was und wie nachzahlen muss ?
Auch für die Garage die im Mietvertrag preislich genannt wird soll plötzlich eine Nachzahlung plus Erhöhung erfolgen ?
Wie ist das mit dem Schaden der seit 2014 dem Eigentümer bekannt ist und nach wie vor nicht behoben wurde ?
Wie erwähnt ist meine Freundin dem deutschen nicht sehr mächtig, und ich kann ihr hier nicht wirklich weiter helfen daher hoffe ich das sich hier jemand mit der Materie auskennt und uns da Licht in das Dunkel bringen kann.
Vielen Dank