Guten Abend zusammen,
ich habe leider einen etwas verzwickten Fall mit einer Mieterin und bin mir beim weiteren Vorgehen noch unschlüssig.
Situation kurz zusammengefasst:
Mieterin (mit 17-jähriger Tochter, die eine Ausbildung absolviert), wohnt seit 2011 in der Mietswohnung. Seitdem hat die eine relativ große Mietschuld angehäuft, die leider nie gerichtlich eingefordert wurde (mein Partner war damals leider sehr großzügig und damals für diese Wohnung zuständig). Bislang belief sich die Mietschuld (bei ursprünglich 485€ Warmmiete) auf mittlerweile ca 3800€, bestehend aus fehlenden Mieten von Nov 2010, Jan und März 2011 und August 2015, zusätzlich 275€ fehlend der Miete Juni 2012 und nicht bezahlten Nebenkostennachzahlungen zweier Jahre, außerdem fehlende Kaution. Nun ist mir klar, dass die Zahlungen (bis auf August 2015) bereits verjährt sind. Allerdings verhielt sich die Mieterin auch äußerst unkooperativ, mündliche Verabredungen wurden nicht eingehalten, Briefe und Anrufe ignoriert, etc.
Mit einigen Mahnung und angedrohter Kündigung, konnte ich sie im März diesen Jahres dazu bewegen, eine Ratenzahlvereinbarung zu unterschreiben. In dieser erkennt sie alle Schulden ausdrücklich an (zwar nicht für Kündigung aber Zwangsvollstreckung gut!). Mieten und Raten für April, Mai, Juni, Juli diesen Jahres wurden gezahlt - alles gut dachten wir.
Leider setzte sie im erneut im August sowohl Miete als auch Ratenzahlung aus (es war ein Dauerauftrag, Versehen kann wohl ausgeschlossen werden), und ist erneut nicht erreichbar.
Die Ratenzahlungsvereinbarung enthält eine Klausel, die bei Nichtzahlung einer Monatsrate den gesamten fehlenden Betrag fällig werden lässt - Zwangsvollstreckung per Titel also möglich. Problem nur: Aufgrund der Tochter kaum pfändbares Einkommen vorhanden...Auch sonst kein bekanntes Vermögen.
Dennoch stellt sich mir nun die Frage: Kann ich mich auf §543 Abs. 2 Nr. 3b berufen, also fristlose Kündigung wegen RÜckstand mit mindestens zwei Monatsmieten über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten? Miete August 2015 und August 2016 fehlen ja noch immer, allerdings hat sie in den 11 Monaten dazwischen die Miete gezahlt. Ist der Zeitraum zwischen den beiden Monaten ohne Mietzahlung zu lang, oder spielt dieser keine Rolle?
Ich will nicht wie ein mieser Vermieter rüberkommen - habe ihr auch öfter erklärt, dass sie sich einfach bei uns melden soll wenn sie Zahlungsprobleme hat - wir würden dann einen Weg finden. Nur wenn sie dies immer unterlässt und auch unsere Anrufe, Briefe, etc. ignoriert, finde ich das einfach unverschämt.
Kann mir dazu irgendjemand helfen? Erfahrungen mit ähnlichen Fällen?
Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße!