Guten Abend,
ich habe ein Problem mit meiner aktuellen Wohngemeinschaft, die von dem Besitzer der Wohnung organisiert wird.
Vor etwa zwei Wochen habe ich ihm gegenüber erwähnt, dass es sein kann, dass ich die Wohnung kündige, da ich einen neuen Arbeitgeber habe und wahrscheinlich umziehen werde. Ich hätte das nicht vor der eigentlichen Kündigung erwähnt, wenn mein Mitbewohner das nicht angesprochen habe, aber so ist es jetzt.
Nun wurde ich von besagter Firma vor kurzem gekündigt und der Plan, dort hinzuziehen, löst sich damit in Luft auf.
Ich hatte daher vor, den Mietvertrag nicht zu kündigen, bis ich weiß wohin es mich beruflich verschlägt.
Ich habe aber soeben erfahren, dass mein Vermieter mein Zimmer bereits verplant hat.
Wie ist da die Rechtslage?
Ich habe gelesen, dass die Kündigung des Mietvertrages immer schriftlich und unterschrieben erfolgen muss.
Kann er mir dennoch aus Eigenbedarf kündigen?
Kann er, wenn ich hier weiterhin wohnen darf, die Miete erhöhen? Ich habe erfahren, das für den Nachmieter die Miete höher sein sollte, daher die Frage.
Beste Grüße