Kann der Vermieter den Miete für von Anfang an bekannte Schäden in Haft nehmen?

  • Guten Tag,

    ich werde bald in eine neue Mietwohnung ziehen. Leider gibt es mit der Wasserversorgung Probleme:
    Der Vermieter hat mir bei der Besichtigung schon gesagt, dass aus dem Wasserhahn braunes Wasser kommt, wenn man es ein paar Stunden nicht benutzt, da es es um ein altes Haus mit alten Rohren handelt. Wenn man das Wasser dann einige Sekunden laufen lässt, dann wird das Wasser wieder klar (D.h. die Rohre sind so alt, dass nicht nur braunes Wasser kommt, wenn man es einige Tage nicht benutzt, sondern schon, wenn es einige Stunden nicht benutzt wurde). Die Wohnung an sich ist aber sehr schön, sodass ich sehr gerne beziehen möchte. Jetzt habe ich aber trotzdem Angst wegen dem braunen Wasser. Ich will auf jeden Fall einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichenn, d.h., dass ich nach einem Jahr wieder ausziehen kann. Nun meine Frage: Wenn der Vermieter das Rohr während oder nach meiner Mietzeit erneuern lässt, kann er mich dann dafür in Anspruch nehmen, obwohl der Schaden ja von Anfang an vorhanden war und ich es daher nicht verschuldet haben kann?

    Danke

  • Für den Austausch der Rohre kann Dich der Vermieter nicht haftbar/in Anspruch nehmen machen.

    Es ist ja nicht Dein Verschulden das das zu erst braunes Wasser raus kommt.

  • Hallo LaLaBlum,
    die nächsten Probleme dürften dann schon vorbezeichnet sein... Ich würde dort nicht mieten, denn die Lebenserfahrung sagt, dass der VM sich bzgl. der Instandsetzung laaange Zeit nehmen dürfte, denn die Mieteinnahmen kommen ja.

  • Nun meine Frage: Wenn der Vermieter das Rohr während oder nach meiner Mietzeit erneuern lässt, kann er mich dann dafür in Anspruch nehmen, obwohl der Schaden ja von Anfang an vorhanden war und ich es daher nicht verschuldet haben kann?

    Hallo LaLaBlum,

    vereinbare ein Übergabeprotokoll zu beginn des MV.
    Darin sollte dann die Tatsache das "braunes" Wasser kommt dokumentiert werden.
    Dann hast du die Sicherheit das der "Schaden" schon bei beginn vorhanden war,
    und der VM kann daraus keine Rechte ableiten.

    VG Syker

  • Hallo LaLaBlum,

    braunes Wasser koemmt meistens von Eisen- oder Manganausfaellungen. Gesundheitlich ist das dann relativ unbedenklich. Soviel Wasser nimmt ueblicherweise niemand zu sich, dass man in einen gefaehrlichen Bereich kommst.

    Allerdings bilden sich gerne mal Flecken, auch auf der Kleidung in der Waschmaschine. Dazu kommt, dass Du recht hohe Wasser- und Abwasserkosten haben wirst, wenn Du immer erst das Wasser laufen lassen musst, bevor Du es benutzen kannst.

    Wenn Dich das nicht stoert, irgendwo schriftlich festhalten, dass das Wasser braun kommt, und schon kann Dir der Vermieter nichts mehr. Allerdings auch Du nicht dem Vermieter, schliesslich war Dir ja bekannt, dass das Wasser braun kommt.

    cu
    Guenni

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