Guten Tag,
ich werde bald in eine neue Mietwohnung ziehen. Leider gibt es mit der Wasserversorgung Probleme:
Der Vermieter hat mir bei der Besichtigung schon gesagt, dass aus dem Wasserhahn braunes Wasser kommt, wenn man es ein paar Stunden nicht benutzt, da es es um ein altes Haus mit alten Rohren handelt. Wenn man das Wasser dann einige Sekunden laufen lässt, dann wird das Wasser wieder klar (D.h. die Rohre sind so alt, dass nicht nur braunes Wasser kommt, wenn man es einige Tage nicht benutzt, sondern schon, wenn es einige Stunden nicht benutzt wurde). Die Wohnung an sich ist aber sehr schön, sodass ich sehr gerne beziehen möchte. Jetzt habe ich aber trotzdem Angst wegen dem braunen Wasser. Ich will auf jeden Fall einen unbefristeten Mietvertrag unterzeichenn, d.h., dass ich nach einem Jahr wieder ausziehen kann. Nun meine Frage: Wenn der Vermieter das Rohr während oder nach meiner Mietzeit erneuern lässt, kann er mich dann dafür in Anspruch nehmen, obwohl der Schaden ja von Anfang an vorhanden war und ich es daher nicht verschuldet haben kann?
Danke