ok, aber trotzdem Danke.
Beiträge von Wolke2016
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Ja, habe ich eigentlich oben erwähnt ("öffentlich gefördert" ist ja das gleiche wie soziale Wohnung, oder?)
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Ja, hatte ich vergessen zu erwähnen.
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anitari
Danke ersteinmal für die Antwort
Also, angemeldet wurde sie glücklicherweise davor, so dass wir dann letztendlich auch ohne eine Art Mietbescheinigung die Anmeldung (beim Einwohnermeldeamt) durchführen konnten. Was anfangs nicht ging, weil die Bearbeiterin dadrauf bestand aber dann hat es doch geklappt.
Nun zu dem eigentlichen Problem bzw. der Sorge: Jetzt habe ich gelesen, dass Mieter in einigen Bundesländern ein Schreiben über Fehlbelegungsabgaben von der Gemeinde oder Stadt bekommen. Für Ermittlung müssen ja alle Haushaltsmitglieder sämtliche Infos darlegen. Wird der Vermieter über die Anzahl der Mitglieder informiert, wenn ja, hat dies irgendwelche Folgen für die Mieter? -
Vor dem Einzug wurde der Vermieter informiert und um eine Wohnbescheinigung (für die Anmeldung beim Amt, etc.) gebeten. Der Vermieter wollte dies nicht ausstellen und auch nicht das weitere Personen einziehen. Aber da sonst Obdachlosigkeit bestand, sind sie eben eingezogen. Unklar ist, ob der Vermieter überhaupt sich daran noch erinnern kann. Denn der Vermieter besteht aus einer großen Firma mit zig Angestellten.
Die Frage ist hierbei, ob es Konsequenzen für die Mieter geben wird, wenn eine andere Behörde beim Vermieter nochmal nachfragt, ob ein Mietverhältnis mit den Eltern besteht. -
Guten Tag,
vor kurzem wurde ja wieder die Fehlbelegungsabgabe (in Hessen) eingeführt. Wie hoch wird diese Abgabe pro Quadratmeter maximal sein?
Und ist das Einkommen der letzten 12 Monate relevant oder das aktuelle? Und wie verhält es sich, wenn man die letzten Monate ALG 1 bezogen hat und dann eine neue Stelle gefunden hat? Oder wenn einer der Partner in Elternzeit geht und sich dadurch das Einkommen erheblich mindert?
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Den Zuzug naher Familienangehöriger, wie z. B. der Eltern, kann/darf der Vermieter nicht untersagen. Es sei denn die Wohnung wäre dadurch überbelegt.
Allerdings muß er darüber in formiert werden, vor dem Einzug.
Das habt Ihr versäumt. Eine Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kann die Folge sein.
Um Obdachlosigkeit zu verhindern, wird man dann vom Vermieter bestraft und zusätzlich zu Obdachlosigkeit getrieben?
Ist dies rechtens? Und wenn der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde, aber sich weigerte eine Wohnbescheinigung für die Eltern auszustellen, was ist dann?Und was ist damit?
Verwandte ersten Grades und Ehepartner brauchen keine Zustimmung
Nahe Familienangehörige - so schon frühere Urteile - sind keine Dritten im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet, Mieter können ihre Eltern oder Kinder in die Mietwohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Das Gleiche gilt für den Ehepartner, auch er kann problemlos nachziehen, ohne dass es auf eine Vermieterzustimmung ankommt.
(immobilienscout 24) -
Guten Tag,
wie sieht es rechtlich aus, wenn die Eltern beim Sohn und Ehepartnerin (beide Mieter) eingezogen sind und der Vermieter dies aber nicht weiß bzw. erlaubt hat? Hat der Sohn mit Konsequenzen zu rechnen, wenn der Vermieter (Vermietungsbüro) dies nun erfährt? Der einzige Grund weshalb sie eingezogen sind, weil die Angst vor Obdachlosigkeit bestand. Sie stehen zwar nicht im Vertrag, aber sind von Amtswegen aus dort gemeldet. Vor dem Meldegesetz konnte man noch ohne Mietbescheinigung sich anmelden. Die eigenen Eltern kann und will man ja nicht auf der Straße sitzen lassen. Rein finanziell macht es für den Vermieter keinen Unterschied. Miete wird immer korrekt bezahlt und auch die erhöhten Nebenkosten. falls es relevant ist zu wissen, die Wohnung ist eine öffentlich geförderte.
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