Schadenersatz weil Untermieter ausziehen muss

  • Schönen Guten Tag,

    mein Untervermieter hat mir die Wohnung unerlaubt weiter vermietet, dadurch wurde sein Mietverhältnis von der Wohnungsgesellschaft fristlos gekündigt. Das habe ich nur durch Zufall erfahren. Meinen Untervermieter kümmert das anscheinend auch nicht, er bemüht sich trotz mehrerer Anrufe von mir jedenfalls nicht sich mit der Wohnungsgesellschaft zu arrangieren. Er hatte auch zuvor alle Fristen zur Stellungnahme einfach verstreichen lassen (wusste ich auch nicht).
    Deshalb muss ich zum 31.08. ausziehen und habe zum Glück auch eine neue Wohnung gefunden. Natürlich entstehen mir (neben dem ganzen Stress) eine Menge ungeplante Kosten. Beispielsweise muss ich unter der Woche umziehen, wo mir keine Freunde und Bekannte beim Umzug helfen können. Dadurch muss ich ein Umzugsunternehmen beauftragen.

    Ich habe jetzt mehrfach gelesen: "Wird das Haupt- mietverhältnis durch Kündigung beendet, so hat der Untermieter kein Recht mehr zum Besitz. Der Untermieter muss seine Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wobei der Untermieter gegen den Hauptmieter (Zwischenmieter) Schadensersatzansprüche hat."

    Leider finde ich nirgends einen Hinweis was für Schadenersatzansprüche ich stellen kann. Gehören z.B. Umzugskosten dazu?
    Und sicherheitshalber eine Zusatzfrage: Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?

  • Zitat

    Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?

    Nur wenn Du kündigen willst. Ansonsten müßte das Dein Vermieter machen.

    Das wäre fristgerecht jetzt allerdings frühestens zum 30.11.2016, wenn das Zimmer unmöbliert ist, möglich.

    Schadensersatz könntest Du, weil Du ja nicht ganz freiwillig umziehst, zumindest in Form der Umzugskosten verlangen.

    Fest Vorgeben dazu gibt es nicht.

    Ist Dein Vermieter "unkooperativ" kannst ihm androhen nicht auszuziehen. Dann hat er ein Problem mit seinem Vermieter weil er die Wohnung bei Vertragsende nicht vollständige geräumt zurück geben kann.

    Nicht vergessen einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

  • Ch_Hummel:

    "Ich habe jetzt mehrfach gelesen: "Wird das Haupt- mietverhältnis durch Kündigung beendet, so hat der Untermieter kein Recht mehr zum Besitz. Der Untermieter muss seine Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wobei der Untermieter gegen den Hauptmieter (Zwischenmieter) Schadensersatzansprüche hat."
    - Der "Haupt"mieter ist Vermieter des "Unter"mieters. Rechtlich gibt es nur Mieter und Vermieter.

    "Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?"
    - Nein, niemand kann Dich dazu zwingen. Ausserdem sähe ich dann Schwierigkeiten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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