Guten Abend zusammen,
folgende Fragen stellen sich:
Ausgangssituation: Zwei Familienhaus; Eigentümer lebt nicht im Haus sondern direkt im Nebenhaus
Kann der Vermieter einer Wohnung dem Mieter fristgerecht kündigen, wenn die Enkelkinder die Mietwohnung beziehen möchten? Aber lediglich tempörär d. h. die Enkelkinder leben in der Stadt und möchten die betreffende Wohnung voraussichtlich nur an den Wochenenden bewohnen?
Oder muss man mit Schadenersatzforderungen der Mieter rechnen, da die besagte Wohnung nur an den Wochenenden oder tageweise von den neuen Bewohnern = Enkeln bewohnt wird?
Gibt es dafür eine Möglichkeit der Eigenbedarfskündiung?
Kann eine Wohnung im Zweifamilienhaus auch für eine Pflegekraft gekündigt werden, die den betagten Bewohner im EG pflegt und daher die Wohnung im OG für die Pflegeperson benötigt wird?
Gibt es dafür eine Möglichkeit der Eigenbedarfskündiung?
Freue mich auf sachdienliche Hinweise
Herzlichen Dank Barbara