Richtige Aufteilung der Nebenkosten auf Untermieter

  • Hallo an das Forum,

    ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft und möchte die mir vom Vermieter berechneten Nebenkosten sinnvoll auf die Untermieter unter Berücksichtigung der jeweiligen Mietdauer aufteilen (wir hatten einen Untermieterwechsel, zudem gab es eine Erhöhung des Betrags der Nebenkostenvorauszahlung innerhalb des Abrechnungszeitraums). Wir haben die Verteilung nach Anzahl der Zimmer vereinbart.

    Zum besseren Verständnis meiner Frage vereinfache ich den Fall:

    - Zimmer 1: Untervermietet an Person A vom 1.1.2015 bis 31.3.2015; an Person B vom 1.4.2015 bis 31.12.2015
    - Zimmer 2: Untervermietet an Person C vom 1.1.2015 bis 31.12.2015
    - monatl. Nebenkostenvorauszahlung an meinen Vermieter 1.1.2015 - 30.4.2015: 50,00 Euro, d.h. 25,00 Euro pro Zimmer.
    - monatl. Nebenkostenvorauszahlung an meinen Vermieter 1.5.2015 - 31.12.2015: Erhöhung auf 55,00 Euro, d.h. 27,50 Euro pro Zimmer.
    - Nebenkostenabrechnung meines Vermieters (Kalenderjahr 2015) über insgesamt 624,00 Euro, d.h. 312 Euro pro Zimmer

    In der Nebenkostenaberchnung an meine Untermieter muss ich ja die Vorauszahlungen den tatsächlichen Kosten gegenüberstellen.

    Mein Rechnungsvorschlag wäre dann wie folgt

    Person A (Zimmer 1):
    tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 5 Monate = 78,00 Euro
    Vorauszahlungen = (3 Monate * 25,00 Euro) = 75,00 Euro
    Differenz: 3,00 Euro (Nachzahlung)

    Person B (Zimmer 1):
    tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 9 Monate = 234,00 Euro
    Vorauszahlungen = (1 Monat * 25,00 Euro) + (8 Monate * 27,50 Euro) = 245,00 Euro
    Differenz: -11,00 Euro (Gutschrift)

    Person C (Zimmer 2):
    tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 12 Monate = 312,00 Euro
    Vorauszahlungen = (4 Monate * 25,00 Euro) + (8 Monate * 27,50 Euro) = 320,00 Euro
    Differenz: -8,00 Euro (Gutschrift)

    Die Frage ist: Ist es richtig, dass Person A über ihre Nachzahlung die Nebenkosten des restlichen Jahres mitfinanzieren muss, obwohl sie die Nebenkostenerhöhung meines Vermieters gar nicht mitbekommen hat?
    Anders gesagt: Darf ich den kompletten Abrechnungszeitraum meines Vermieters, ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Nebenkostenerhöhung, als Ganzes betrachten und (egal wann die Untermiete begann/endete) zeitanteilig auf die Untermieter umlegen?

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob das eine rechtliche Frage oder nur eine Vereinbarungssache ist, würde mich jedenfalls über Eure Einschätzung freuen.

    Viele Grüße,
    Dietmar

  • Morgen Dietmar

    Wohnst Du selbst mit in der Wohnung?

    Wenn ja wären es doch 3 Zimmer bzw. Personen. Folglich müßtest Du Deine Gesamtkosten durch 3, nicht durch 2 teilen.


    Wie Dein Vermieter mit Dir abrechnet und das er zwischendurch, was eigentlich unzulässig ist, Deine monatlichen Vorauszahlungen erhöht hat, ist für Deine Abrechnung mit Deinen Mietern irrelevant.

    Da zählen nur die tatsächlichen Gesamtkosten der Wohnung und die Vorauszahlungen Deiner Mieter.

    Person A finanziert nichts mit. Sie hat ihre tatsächlichen Kosten zu tragen, fertig.

    Im Übrigen ist Deine Formel nicht ganz richtig. Korrekt wäre eine taggenaue Abrechnung.

    tatsächliche Kosten Zimmer : 365 Tage x Tage Mietdauer = tatsächliche anteilige Kosten des Mieters

    Für A sähe das dann so aus:

    Kosten 312 € : 365 x 90 = 76,93 €
    Vorauszahlungen 75 €
    Nachzahlung 1,93 €

    Wie Nebenkosten umgelegt werden ist Vereinbarungssache und rechtlich korrekt, solange es nicht zum Nachteil des Mieters ist.

    Sprich die Umlage nach Zimmer bzw. Personen ist, da eine Abrechnung nach exaktem Verbrauch nicht möglich ist, nicht zu beanstanden.

    Zitat

    Nebenkostenabrechnung meines Vermieters (Kalenderjahr 2015) über insgesamt 624,00 Euro, d.h. 312 Euro pro Zimmer

    Bei so glatten Beträgen bekomme ich immer leichtes Bauchgrummeln:cool:

  • Zitat

    Für A sähe das dann so aus:

    Kosten 312 € : 365 x 90 = 76,93 €
    Vorauszahlungen 75 €
    Nachzahlung 1,93 €

    Exakt: einfach, übersichtlich und gut nachvollziehbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (2. August 2016 um 09:23)

  • Das ist ja nur der Rechenweg. Als korrekte Abrechnung wäre der 3zeiler unwirksam.

    Mir ist der Rechenweg ja sehr wichtig, und klar, die kompl.Abrechnung sieht anders aus.

  • Danke für den Tip mit der taggenauen Abrechnung. Habe auch noch einen Fehler in meiner Rechnung für Person A entdeckt, es sind 3, nicht 5 Monate:
    Person A (Zimmer 1):
    tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 3 Monate = 78,00 Euro

    Wie auch immer...

    Ja, ich wohne auch in der Wohnung, sagen wir, ich wäre Person C. Ich habe diese Information nur weggelassen, um meine Kernfrage zu verdeutlichen. Auch die Beträge sind in Wirklichkeit keine glatten Beträge. Das ist aber für meine Frage nicht wichtig.
    Dass mein Vermieter die Miete aufgrund erhöhter Nebenkosten erhöht hat, ist meines Erachtens korrekt, da er dies fristgerecht angekündigt hat.

    Zitat

    Wie Dein Vermieter mit Dir abrechnet und das er zwischendurch, was eigentlich unzulässig ist, Deine monatlichen Vorauszahlungen erhöht hat, ist für Deine Abrechnung mit Deinen Mietern irrelevant.

    Da zählen nur die tatsächlichen Gesamtkosten der Wohnung und die Vorauszahlungen Deiner Mieter.

    Person A finanziert nichts mit. Sie hat ihre tatsächlichen Kosten zu tragen, fertig.

    Das führt genau zu meiner Frage: Was sind die tatsächlichen Kosten von Person A?
    Ich habe vom Vermieter logischerweise eine Gesamtabrechnung über das gesamte Kalenderjahr 2015 bekommen, und es wurde vom Vermieter zum 1.5.2015 die Miete aufgrund gestiegener Nebenkosten erhöht, was ich direkt anteilig an alle Untermieter weitergegeben habe. Person A hat aber nur vom 1.1. bis 30.4. in Untermiete gewohnt, also von der Nebenkostenerhöhung meines VM nichts mitbekommen.
    Die Nk-Abrechnung meines VM gilt ja für das ganze Kalenderjahr, unabhängig davon, ob er innerhalb des Jahres die NK-Vorauszahlung erhöht hat.

    Daher bin ich der Auffassung, dass ich die Jahresnebenkosten auf alle Untermieter umlegen kann, natürlich anteilig entsprechend der Mietdauer, jedoch unabhängig davon, wann sie ihr Zimmer im betreffenden Kalenderjahr gemietet haben. Da Person A geringere monatliche Vorauszahlungen geleistet hat (da sie nur von Januar bis März das Zimmer gemietet hat), hat sie eben eine Nachzahlung zu leisten, während die anderen eine Gutschrift bekommen.

    Ich hoffe, ich konnte meine Frage etwas verdeutlichen und bitte nochmals um Einschätzung. Danke!

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