Hallo an das Forum,
ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft und möchte die mir vom Vermieter berechneten Nebenkosten sinnvoll auf die Untermieter unter Berücksichtigung der jeweiligen Mietdauer aufteilen (wir hatten einen Untermieterwechsel, zudem gab es eine Erhöhung des Betrags der Nebenkostenvorauszahlung innerhalb des Abrechnungszeitraums). Wir haben die Verteilung nach Anzahl der Zimmer vereinbart.
Zum besseren Verständnis meiner Frage vereinfache ich den Fall:
- Zimmer 1: Untervermietet an Person A vom 1.1.2015 bis 31.3.2015; an Person B vom 1.4.2015 bis 31.12.2015
- Zimmer 2: Untervermietet an Person C vom 1.1.2015 bis 31.12.2015
- monatl. Nebenkostenvorauszahlung an meinen Vermieter 1.1.2015 - 30.4.2015: 50,00 Euro, d.h. 25,00 Euro pro Zimmer.
- monatl. Nebenkostenvorauszahlung an meinen Vermieter 1.5.2015 - 31.12.2015: Erhöhung auf 55,00 Euro, d.h. 27,50 Euro pro Zimmer.
- Nebenkostenabrechnung meines Vermieters (Kalenderjahr 2015) über insgesamt 624,00 Euro, d.h. 312 Euro pro Zimmer
In der Nebenkostenaberchnung an meine Untermieter muss ich ja die Vorauszahlungen den tatsächlichen Kosten gegenüberstellen.
Mein Rechnungsvorschlag wäre dann wie folgt
Person A (Zimmer 1):
tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 5 Monate = 78,00 Euro
Vorauszahlungen = (3 Monate * 25,00 Euro) = 75,00 Euro
Differenz: 3,00 Euro (Nachzahlung)
Person B (Zimmer 1):
tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 9 Monate = 234,00 Euro
Vorauszahlungen = (1 Monat * 25,00 Euro) + (8 Monate * 27,50 Euro) = 245,00 Euro
Differenz: -11,00 Euro (Gutschrift)
Person C (Zimmer 2):
tatsächliche Kosten = 312,00 Euro / 12 Monate * 12 Monate = 312,00 Euro
Vorauszahlungen = (4 Monate * 25,00 Euro) + (8 Monate * 27,50 Euro) = 320,00 Euro
Differenz: -8,00 Euro (Gutschrift)
Die Frage ist: Ist es richtig, dass Person A über ihre Nachzahlung die Nebenkosten des restlichen Jahres mitfinanzieren muss, obwohl sie die Nebenkostenerhöhung meines Vermieters gar nicht mitbekommen hat?
Anders gesagt: Darf ich den kompletten Abrechnungszeitraum meines Vermieters, ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Nebenkostenerhöhung, als Ganzes betrachten und (egal wann die Untermiete begann/endete) zeitanteilig auf die Untermieter umlegen?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das eine rechtliche Frage oder nur eine Vereinbarungssache ist, würde mich jedenfalls über Eure Einschätzung freuen.
Viele Grüße,
Dietmar