Liebes Forum,
von Seiten des Mieterbundes bin ich mit unterschiedlichen Aussagen konfrontiert. Die eine Meinung besagt, dass, wenn länger ein bestimmter Umlageschlüssel angewendet wurde, dies den Mietvertrag stillschweigend verändert und der Vermieter weiterhin die Abrechnung nach (hier) Personen für verbrauchsabhängige Posten vornehmen muss.
Die andere Meinung, die auch vor Gericht gegangen ist, besagt, dass man sich nach dem Mietvertrag richten muss, in dem aufgeführt wird, dass, wenn keinerlei Umlageschlüssel festgelegt wird, die Umlage nach Wohnfläche zu erfolgen hat.
Beide Aussagen beziehen sich auf Mieter in demselben Mietobjekt. Wie hat die Abrechnung nun zu erfolgen?
Für jeden Mieter anders oder zählt der Passus im Mietvertrag?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
sober