Beiträge von VerärgerterMieter

    Also ich werde nun nicht mehr auf die Frechheit eingehen, aber schon eigenartig, wie man hier aufgenommen wird... Und es wäre nett, wenn Sie antworten, wenn Sie meinen Beitrag auch komplett gelesen haben. Ansonsten bringt mir das Ganze relativ wenig.

    Nochmal zum Thema:
    Das LG Gießen hat im Urteil vom 12.6.1996, Az. 1 S 571/95, WM 1996 S. 767 einer fristlosen Kündigung wegen bewusst falsch abgerechneter Nerbenkosten und gefälschten Belegen zugestimmt. Allerdings weiß ich nicht, ob eine an sich selber gerichtete Rechnung ein gefälschter Beleg ist.

    Also erstmal ist es keine Frechheit, da meine Probleme mit der Mietwohnung eben dementsprechend viel ist... Wenn man kein Interesse hat dies zu lesen, oder eine richtige Antwort drauf zu verfassen, steht es Ihnen ja frei zu lesen oder eben nicht! Es tut mir leid, falls es wie ein "Zwang" vorgekommen ist.

    Zweitens sollte doch eine Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung möglich sein, aufgrund der bewusst falschen Abrechnung der Nebenkosten seitens des Vermieters, oder?

    Hallo zusammen,

    nach langer Überlegung, benötige ich mal etwas Rat. Leider ist es allerdings nicht ganz so simpel und wird dadurch relativ lang.

    Es fing damit an, dass ich am 01.06.2014 in eine neue Wohnung gezogen bin. Grund für den Umzug war ein Arbeitgeberwechsel.

    Die aktuelle Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines 3 Etagen-Hauses. Unter mir wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin und zwei Kindern. Darunter ist mittlerweile ein Teppichladen und nebendran im Anbau ist ein Schuster.

    Bei der Besichtigung der Wohnung wurde uns gesagt, dass diese sich noch in der Renovierung befindet, da vorher über Elektro-öfen geheizt wurde etc. und das Bad komplett erneuert werden soll. Außerdem solle im Verlaufe des Herbstes oder Frühjahres 2015 das Dach neu geklammert werden und bei der Gelegenheit auch gedämmt werden.

    Bei einer Besichtigung, eine Woche vor Einzug, war das Bad bei weitem noch nicht fertig, was darin endete, dass am Tage des Umzuges das Bad nur eingeschränkt nutzbar war. Aber das ist mittlerweile durch. Allerdings waren noch einige Mängel vorhanden, die laut Vermieter in der nächsten Zeit erledigt werden sollten.

    Natürlich wollte ich mich erstmal in meiner neuen Umgebung eingewöhnen, so dass ich ihm sagte, dass es nicht eilt. Dann ging es langsam auf den Winter zu. Dabei musste man feststellen, dass die Heizung regelmäßig ausfällt. Grund dafür ist, dass sie zu klein dimensioniert ist für dieses Haus und auch die ursprüngliche Pumpe kaputt gegangen ist. Außerdem verliert die Heizungsleitung irgendwo auch Druck.

    Also waren Heinzungsausfälle die Regel. Dies wurde jedoch damit abgetan, dass es ja der erste Winter mit der Heizung wäre und sich dies erst einspielen müsste. Weiterhin haben wir im Bad bei geschlossenem Fenster und geschlossener Tür in Zeiten laufender Heizung nachts Temperaturen von etwa 11,7°C. Heizkörper ist dort keiner angebracht. Lediglich ein Elektroheizstrahler ist mittlerweile angebracht.

    Auch der Rest der Wohnung ist kaum beheizbar, so dass man bei auf maximum gestellte Heizkörperthermostate gerade so auf 21 oder 22°C kommt. Dies reicht ja an sich aus, allerdings müssen dafür alle Heizkörperthermostate auf Stufe 5 stehen.

    In der Zwischenzeit hatte es auch im Flur reingeregnet. Dies äußerte sich durch Wasserflecken und abplatzenden Putz am Deckenbereich.

    Die Nebenkostenabrechnung für das erste halbe Jahr verlief jedoch überraschenderweise positiv aus, so dass ich nur eine geringe Summe nachzahlen musste.

    Das mit den Mängeln blieb dann aber erstmal eine Weile so. Vergangenes Jahr im Sommer hatte ich dann im Wohnbereich Temperaturen von 33°C. Dies ließ sich auch nicht mit nächtlichem Lüften senken. Die Luft stand einfach so in der Wohnung.

    Im Verlaufe des Frühjahres/Sommers 2015 wurde dann auch eine Mängelliste aufgesetzt, damit man mal eine Übersicht bekam. Diese Liste bestand aus folgenden Mängeln:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Balkontür schließt schlecht/hacklig
    • Boden Übergangsleiste Küche/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Wohnzimmer/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt
    • Bad Silikonfugen
    • Toilette gelegentlich undicht
    • Heizkörper Bad möglich?! (Dachfenster undicht)
    • Balkon Fensterbank befestigen
    • Bauschaum an Türrahmen (Entfernen schwer möglich ohne Farbe zu beschädigen)
    • Rolladen Band im Schlafzimmer lässt sich nicht befestigen
    • Große Fuge in Küche reißt
    • Duschhalterung Bad wacklig
    • Klingelabdeckung und Stromabdeckungen Bad
    • Sicherungskasten Flur (Wackelkontakt und Abdeckung)
    • Wasserschaden Flur
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    Nach mehrmaligem Androhen einer Mietminderung, kam jedes Mal der Vermieter und hat ein paar Mängel behoben. Leider bin ich ein recht gutmütiger Mensch, so dass ich die Mietminderung dann erstmal zurückgezogen habe. Jedoch wiederholt sich dies seit einer Weile.

    Nun sind zwar einige Dinge behoben, allerdings auch einiges hinzu gekommen. Die aktuelle Liste schaut so aus:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur (Teilweise behoben. Restliche werden als optischer Mangel hingenommen und akzeptiert.)
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt (kann nicht angebracht werden, wegen Fehler beim Fliesenverlegen)
    • Bad Silikonfugen (Teilweise neu gezogen... Weitere undicht, so dass wasser unter die Fugen dringt.)
    • Heizkörper Bad (mittlerweile seitens Vermieter ausgeschlossen. Es soll aber ein neues Fenster rein, sobald das Dach gemacht wird.)
    • Große Fuge in Küche reißt (selber erledigt zum Teil, weiterhin Ausbesserungsbedarf)
    • Duschhalterung Bad wacklig (selber erledigt)
    • Wasserschaden zweites Schlafzimmer (Dafür wenigstens das im Flur nach etwa einem Jahr behoben...)
    • Fliesen in der Dusche platzen ab. Teilweise gebrochen/gerissen. Ganze Fliesen, sowie halbe ausgebrochen (Schnittgefahr beim Duschen)
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    (Einiges wurde von mir selber behoben...)

    Weiterhin gab es in der Zwischenzeit die zweite Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2015. Diese fiel nicht so positiv aus, so dass sich eine Nebenkostennachzahlung i.H.v. ca. 2000(!) Euro ergeben hatte. Dies machte mich natürlich stutzig, so dass ich sie mir etwas genauer angeschaut habe. (Die Rechnung von davor natürlich auch.) Dabei musste ich feststellen, dass mir beispielsweise wöchentliche "Gebäudereinigungskosten" angerechnet werden. Allerdings wurde ich bei Einzug gefragt, ob ich ebenfalls die Reinigung im Wechsel mit den anderen Mietern übernehmen würde. Natürlich habe ich dem zugestimmt. Nach einiger Zeit habe ich mich bei den anderen Mietern nach dem Putzplan erkundigt, worauf hin mit die nette Nachbarin sagte, dass ich mir keine Gedanken machen solle, da es so schnell gehen würde, würde sie die Reinigung eben machen. (Wir hatten uns bereits in der Vergangenheit öfter gegenseitig geholfen. Bsp. als ihre Waschmaschine kaputt war über 2 Monate, konnte sie bei mir ihre Wäsche waschen etc.)

    Als ich die Abrechnung und die Kosten darauf gesehen habe, bin ich runter zu meiner Nachbarin und habe sie gefragt wie oft sie putzt und ob sie etwas dafür bekommt. Sie hat einmal im Monat feucht durch das Treppenhaus geputzt. Bekommen hat sie dafür allerdings nichts. Im Gegenteil, bei einem Blick auf ihre eigene Nebenkostenabrechnung musste sie feststellen, dass sie diese Kosten ebenfalls bezahlt. (Zum Verständnis: Die Nachbarn bestehen aus der besagten Frau und dem Sohn des Vermieters und beide haben jeweils ein Kind.)

    Natürlich habe ich dann versucht den Vermieter zu erreichen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieser sollte in zwei Wochen sein. Was genau ich besprechen wollte habe ich dem Vermieter allerdings noch nicht gesagt, um ihm keine Zeit zur Vorbereitung zu lassen. Lediglich, dass es um die Nebenkostenabrechnung geht, habe ich gesagt. Zwischen dem Telefonat zur Vereinbarung des Termins und dem Termin hat der Vermieter bei meiner Nachbarin angerufen und erstmal gefragt, wie oft sie putzt und wer die Mülltonnen rausbringt. Dies hat sie mir aufgrund unseres guten Verhältnisses erzählt.

    Am Tag der Besprechung bin ich zum Vermieter und habe sie zur Rede gestellt. Daraufhin hat er mir gesagt, dass seine "Schwiegertochter" (meine Nachbarin) ja die Gebäudereinigung wöchentlich vornehmen würde und außerdem die Mülltonnen immer rausbringen würde. Als ich dann eine Rechnung für die "Gebäudereinigung" sehen wollte, hat er mir eine an sich selber gestellte Rechnung über diesen Posten gezeigt. Da habe ich ihm gesagt, dass wir das Gerspräch auch direkt lassen können und ich das über einen Anwalt laufen lassen kann, wenn man vor hat mich zu verarschen.

    Weiterhin hatten wir uns im Verlaufe der Mietzeit über zu volle Mülltonnen beschwert, was daran lag, dass unsere Nachbarn den Müll nicht trennen. Der Vermieter hat daraufhin eine zweite Mülltonne für uns gestellt. Allerdings werden nun auch die Müllkosten komplett durch zwei geteilt. Also bei 6 Hausbewohnern zahle ich trotzdem 50% der Müllkosten. Dies habe ich dann jedoch mit der Aussage, dass dann bitte auch niemand mehr Müll in meiner schwarzen Tonne entsorgt akzeptiert.

    Weiterhin habe ich bemängelt, dass die beiden im Haus befindlichen Gewerbe nicht bei den Kosten der Mülltonnen und Reinigung beteiligt werden. Dies liegt laut dem Vermieter daran, dass diese die Mülltonnen nicht nutzen. Bezüglich Gebäudereinigung sagte man, dass dies schwer möglich wäre, da diese ja nur den Eingangsbereich des Gebäudes nutzen.

    So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt: Mir wurde bei Besichtigung und Einzug kein Energieausweis ausgehändigt. Dies habe ich nun bemängelt bei der Besprechung bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Vermieter sicherte mir zu diesen nach Erneuerung/Renovierung des Daches auszuhändigen. Dies habe ich abgelehnt und einen sofortigen gefordert. Vor drei Wochen schrieb mir nun der Vermieter, dass er einen hätte und diesen im Hausflur aushängen würde. Nach wie vor ist dies nicht passiert. Weiterhin bezweifel ich, dass er einen bedarforientierten Energienachweis erstellt hat (da kein Gutachter da war), sondern nur einen verbrauchsorientierten. Nach den Kriterien und meines Wissens ist dies jedoch nicht zulässig.

    Außerdem ist jetzt wohl mehr oder weniger gesagt wurden, dass das Dach erst 2017 gemacht werden soll. (Ursprünglich war noch 2014 gesagt wurden.) Somit wird auch das Fenster im Bad erst dann gemacht und ich habe wieder einen Winter mit 11°C vor mir.

    Mittlerweile habe ich wieder stressbedingte Magenbeschwerden. Diese waren bereits der Grund für meinen vorherigen Arbeitgeberwechsel und sind nun wohl wegen dem hier genannten Stress zurück.

    Ich habe nun am Donnerstag die Möglichkeit zwei andere Wohnungen zu besichtigen und aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes im südhessischen Raum, möchte ich natürlich zeitnah Zusagen und wegen dem oben genannten Vorkommnissen auch zeitnah umziehen.

    Ist eine fristlose Kündigung wegen den oben genannten Abläufen, Vorkomnissen und der Situation möglich?

    Die "bewusst" falsche Abrechnung und die restlichen Mängel sollten mir das eigentlich "ermöglichen" oder?

    Zum Schluss noch vielen Dank im vorraus für Rat und das Lesen dieses langen Textes :)

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