Kurzfristige WG Auflösung sites Vermieter möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Fall kurz schildern und bin auf Eure Hilfe / Meinung gespannt:

    • 3er WG in Bayern (A, B und C).
    • Alle 3 sind Hauptmieter.
    • Ende August ziehen A und B aus.
    • Ende August wollte C sein Zimmer untervermieten, da er nur 1x pro Woche in der WG ist. Laut Vertrag muss man das bei der Eigentümerin vorher ansprechen. C hat die Überlegung zur Untervermietung angesprochen.
    • Eigentümerin schreibt nun (also gestern!) eine Mail an A, B und C, dass ja A und B sowieso gehen, C es untervermieten will, und sie darauf keine Lust mehr hat, bitte A, B und C keine neuen WG Mitglieder bzw. Untermieter suchen brauchen, denn die WG wird nun aufgelöst zu Ende August. Hintergrund: Eigentümerin möchte die Wohnung in Zukunft nur noch an eine Person vermieten.
    • C möchte nun die Wohnung komplett mieten und alle 3 Zimmer untervermieten. Da C bereits einen Vertrag als Vollmieter hat und auch nicht gekündigt hat etc., ist er der Meinung, dass die Eigentümerin ihn nicht mal eben innerhalb von 4 Wochen aus der Wohnung raus jagen kann.


    Hat C das Recht darauf, als alleiniger Mieter in der Wohnung weiterhin zu bleiben?

    Freue mich auf Euer Feedback.

  • Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass man C einfach nach 4 Wochen aus der Wohnung haben möchte.

    C hat die Eigentümerin bereits gefragt, ob er als alleiniger Mieter bleiben darf - und wartet gerade auf die Antwort.

  • Die Vermieterin kann die WG nicht "auflösen", bestenfalls der Partei Mieter, das sind A, B, und C, kündigen.

    Das aber nur mit rechtlich zulässigem Grund.

    Keine Lust mehr an WGs zu vermieten ist kein rechtlich zulässiger Grund.

    Zitat

    Ende August ziehen A und B aus.

    Das beendet aber nicht ihre vertraglichen Verpflichtungen.

    Zitat

    C möchte nun die Wohnung komplett mieten und alle 3 Zimmer untervermieten.

    Dann müssen A, B und C gemeinsam den Vertrag kündigen und C hoffen das die Vermieterin mit ihm allein einen Vertrag abschließt.

    Ein Recht darauf hat C nicht.

  • Dann müssen A, B und C gemeinsam den Vertrag kündigen und C hoffen das die Vermieterin mit ihm allein einen Vertrag abschließt.


    Da A, B und C Vollmieter sind und A und B nun raus fallen, bleibt C doch auch so weiterhin Vollmieter mit der Tatsache, dass er nun alles selber zahlen muss, statt vorher innerhalb der WG es durch 3geteilt wurde.

    C hofft auf eine positive Antwort der Eigentümerin :-).

  • Zitat

    Da A, B und C Vollmieter sind und A und B nun raus fallen,

    Aus einem gemeinsamen Mietvertrag "fällt" man nicht raus.

    Entweder wird von allen, wie Du es nennst, Vollmietern gemeinsam gekündigt oder von dem Vollmieter der bleiben will und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen.

    Andere Möglichkeit, der Vertrag wird im Gegenseitigen Einvernehmen aller Personen der Partei Mieter und dem Vermieter zum Tag x aufgelöst und mit einer Person ein völlig neuer Vertrag abgeschlossen.

    Zitat

    bleibt C doch auch so weiterhin Vollmieter mit der Tatsache, dass er nun alles selber zahlen muss,

    Nö. Wenn es hart auf hart komm, z. B. keine Miete zahlt, kann sich die Vermieterin an B und/oder C halten.

  • Hallo mieter-daddy,

    was aus deinem Vortrag nicht so genau hervorgeht:

    Habt Ihr a.) zu dritt einen Mietvertrag ueber die Wohnung unterschrieben oder hat b.) jeder von Euch drei einen eigenen Mietvertrag ueber sein Zimmer (evtl mit Nutzung von Gemeinschaftsraeumen)?

    Bei a.) siehe anitari's post

    Bei b.) kann Dich die Vermieterin nicht einfach so vor die Tuer setzen. Allerdings kann sie Dich wegen ungenehmigter Untervermietung abmahnen und spaetestens dann vor die Tuer setzen, wenn du das nicht einstellst.

    Wenn Die Vermieterin die ganze Wohnung an Dich vermietet, solltest Du Dir die Untervermietung genehmigen lassen. Zustimmen muss die Vermieterin naemlich nicht, wenn Du die komplette Wohnung untervermietest.

    cu
    Guenni

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