Hallo zusammen,
ich möchte meinen Fall kurz schildern und bin auf Eure Hilfe / Meinung gespannt:
- 3er WG in Bayern (A, B und C).
- Alle 3 sind Hauptmieter.
- Ende August ziehen A und B aus.
- Ende August wollte C sein Zimmer untervermieten, da er nur 1x pro Woche in der WG ist. Laut Vertrag muss man das bei der Eigentümerin vorher ansprechen. C hat die Überlegung zur Untervermietung angesprochen.
- Eigentümerin schreibt nun (also gestern!) eine Mail an A, B und C, dass ja A und B sowieso gehen, C es untervermieten will, und sie darauf keine Lust mehr hat, bitte A, B und C keine neuen WG Mitglieder bzw. Untermieter suchen brauchen, denn die WG wird nun aufgelöst zu Ende August. Hintergrund: Eigentümerin möchte die Wohnung in Zukunft nur noch an eine Person vermieten.
- C möchte nun die Wohnung komplett mieten und alle 3 Zimmer untervermieten. Da C bereits einen Vertrag als Vollmieter hat und auch nicht gekündigt hat etc., ist er der Meinung, dass die Eigentümerin ihn nicht mal eben innerhalb von 4 Wochen aus der Wohnung raus jagen kann.
Hat C das Recht darauf, als alleiniger Mieter in der Wohnung weiterhin zu bleiben?
Freue mich auf Euer Feedback.