Beiträge von mieter-daddy

    Dann müssen A, B und C gemeinsam den Vertrag kündigen und C hoffen das die Vermieterin mit ihm allein einen Vertrag abschließt.


    Da A, B und C Vollmieter sind und A und B nun raus fallen, bleibt C doch auch so weiterhin Vollmieter mit der Tatsache, dass er nun alles selber zahlen muss, statt vorher innerhalb der WG es durch 3geteilt wurde.

    C hofft auf eine positive Antwort der Eigentümerin :-).

    Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Fall kurz schildern und bin auf Eure Hilfe / Meinung gespannt:

    • 3er WG in Bayern (A, B und C).
    • Alle 3 sind Hauptmieter.
    • Ende August ziehen A und B aus.
    • Ende August wollte C sein Zimmer untervermieten, da er nur 1x pro Woche in der WG ist. Laut Vertrag muss man das bei der Eigentümerin vorher ansprechen. C hat die Überlegung zur Untervermietung angesprochen.
    • Eigentümerin schreibt nun (also gestern!) eine Mail an A, B und C, dass ja A und B sowieso gehen, C es untervermieten will, und sie darauf keine Lust mehr hat, bitte A, B und C keine neuen WG Mitglieder bzw. Untermieter suchen brauchen, denn die WG wird nun aufgelöst zu Ende August. Hintergrund: Eigentümerin möchte die Wohnung in Zukunft nur noch an eine Person vermieten.
    • C möchte nun die Wohnung komplett mieten und alle 3 Zimmer untervermieten. Da C bereits einen Vertrag als Vollmieter hat und auch nicht gekündigt hat etc., ist er der Meinung, dass die Eigentümerin ihn nicht mal eben innerhalb von 4 Wochen aus der Wohnung raus jagen kann.


    Hat C das Recht darauf, als alleiniger Mieter in der Wohnung weiterhin zu bleiben?

    Freue mich auf Euer Feedback.

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