Danke für deine Antwort!
Hallo Saru,
Steht das wirklich so wörtlich im MV?
Für mich ist das zu unpräzise formuliert,
und als AGB vermutlich nichtig.
Steht wortwörtlich so drin, ja.
Außerdem deutet die Klausel nur auf die Verhältnismäßigkeit zwischen
- M muss noch x Monate Miete zahlen,
- und M muss eine Entschädigung von x € zahlen
hin.
nichts mit der VM hat doch einen neuen M.
Immerhin stellt so ein M-Wechsel nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar.
D.h. du interpretierst das so dass ich z.B. wenn ich 5 Monate vorher rauswill 5 Monatsmieten zahlen will? Dann kann ich den Vertrag ja auch gleich weiterlaufen lassen und zum erstmöglichen Termin ordentlich kündigen, oder?
Gruß
Saru