Beiträge von saru

    Danke für deine Antwort!

    Hallo Saru,

    Steht das wirklich so wörtlich im MV?
    Für mich ist das zu unpräzise formuliert,
    und als AGB vermutlich nichtig.

    Steht wortwörtlich so drin, ja.

    Außerdem deutet die Klausel nur auf die Verhältnismäßigkeit zwischen

    • M muss noch x Monate Miete zahlen,
    • und M muss eine Entschädigung von x € zahlen


    hin.

    nichts mit der VM hat doch einen neuen M.
    Immerhin stellt so ein M-Wechsel nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar.

    D.h. du interpretierst das so dass ich z.B. wenn ich 5 Monate vorher rauswill 5 Monatsmieten zahlen will? Dann kann ich den Vertrag ja auch gleich weiterlaufen lassen und zum erstmöglichen Termin ordentlich kündigen, oder?

    Gruß
    Saru

    Hallo zusammen,

    Habe eine Frage zu einem unbefristeten Mietvertrag mit 2jährigem Kündigungsverzicht und vorzeitigem Beenden des Mietverhältnisses. Klar ist, dass der Vermieter sich auf keinen Nachmieter einlassen muss etc und den Mieter – wenn er will – bis zum Ende des Kündigungsausschluss zappeln lassen kann. Zum Punkt einer vorzeitigen Auflösung steht im Vertrag:

    „Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden
    sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein
    pauschaler Ausgleichsbetrag in der Regel von mindestens zwei Monatsmieten in dann geltender
    Höhe zu zahlen.“

    Meine Frage: Wenn der Mieter einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptiert, und der nahtlos „weitermietet“: kann der Vermieter trotzdem 2 Mieten einsacken? Er hat ja keinen Mietausfall, die Verhältnismäßigkeit ist also fraglich, oder?

    Danke für Eure Einschätzung!
    Saru

    Auch fehlt der Hinweis, dass das Recht zur außerordenlichen Kündigung davon nicht betroffen ist.

    Beinhaltet das nicht der Text, da die ganze Zeit von ordentlichre Kündigung die Rede ist? Danke Auf jeden Fall erst mal für deine Antwort!

    Bezüglich des fehlenden Hinweises dass die Klausel nicht explizit für beide Seiten gilt: es ist ja davon die Rede, dass die Kündigung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich ist. Von einer speziellen Seite ist nicht die Rede, beinhaltet das nicht dass beide Seiten betroffen sind?

    Hallo zusammen!

    Ich habe, wie viele vor mir, eine Frage zum Kündigungsverzicht. Letztendlich geht es darum, wie klar dieser formuliert sein muss. Reicht es wenn im Vertrag einfach die Ansage steht, dass der Vertrag in den nächsten 2 Jahren nicht ordentlich kündbar ist? Oder muss hier explizit von einem beidseitigem Kündigungsverzicht die Rede sein?

    Der Wortlaut:
    "Der Mietvertrag beginnt am 01.05.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der
    gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.04.2017 ordentlich gekündigt werden. Danach ist
    eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist
    möglich."

    Danke für Eure Hilfe!
    Saru

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