Hilfe!!Schimmel, Kündigung, Miete einbehalten

  • Hallo zusammen!!!

    Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe.

    Ich wohne seit 2 Jahren in einer 1 Zimmer, 45qm² Wohnung unterm Dach.
    Direkt nach meinem Einzug im November 2008 hatte ich Wasser am Fenster im Wohn/Schlafzimmer stehen und habe den Vermieter informiert. (Ich muss dazu sagen, das Fenster hat KEINE Doppelverglasung)
    Der Vermieter hat gesagt, ich muss mehr lüften, was ich aber eigentlich täglich und zu genüge tue. (Mind. 5-10 Stunden, je nachdem wie ich arbeiten bin)

    Nunja, zum aktuellen Fall:
    Ich habe am 8.12.2010 jetzt die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Enkelin der Vermieters braucht die Wohnung.
    Alles gut und schön und ich habe auch schon eine neue Wohnung.

    Heute ist mir beim Putzen allerdings aufgefallen, dass die Wand hinter meiner Couch komplett voll mit Schimmmel ist und es kann nicht an mangelnder Belüftung liegen.
    1. Die Couch steht nicht direkt an der Wand (Beweis: Die Couch hat Gott sei Dank keine Schimmelflecken!!)
    2. Die Luft kann unter der Couch zirkulieren.

    Die Wand ist eine Aussenwand, also direkte Hauswand von aussen und ist eiskalt und feucht.
    Ich kann heizen, wie ich will, hier wird`s nicht richtig warm.


    Nun meine Frage: Was kann ich tun??
    Darf ich die letzte Miete (Januar) einbehalten??

    Und noch etwas: Muss ich Tapeten in der gesamten Wohnung bei Auszug runter reißen??
    Ich habe gehört, diese Mietvertragsklauseln sind nichtig?!
    Stimmt das??


    Ich hoffe auf baldige Hilfe!!

    MfG

    Katrin

  • Nun meine Frage: Was kann ich tun??
    Darf ich die letzte Miete (Januar) einbehalten??

    Mit welcher Begründung? Sie können es ja versuchen, dann wird es aber teuer für Sie, weil dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten dazu kämen.

    Und noch etwas: Muss ich Tapeten in der gesamten Wohnung bei Auszug runter reißen??

    Wird das denn von Ihnen überhaupt verlangt? Aber das ganze Thema Schönheitsreparaturen/Renovierung ist so vielschichtig, da muss man schon den ganzen Text der Klausel kennen.

    Ich habe gehört, diese Mietvertragsklauseln sind nichtig?!
    Stimmt das??

    Ohne zu wissen, wie bei Ihnen die Klauseln lauten, dürfen Sie keine Antwort erwarten.


    Ich hoffe auf baldige Hilfe!!

    MfG

    Katrin

    In diesem Lexikon finden Sie übrigens die Antworten auf Ihre Fragen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Also, in meinem Mietvertrag ist handschriftlich hinterlegt, dass bei Auszug alle Tapeten restlos entfernt werden müssen.

    Nun weiss ich nicht, ob diese Zusatzklausel rechtens ist, oder eben nicht.

  • Also, in meinem Mietvertrag ist handschriftlich hinterlegt, dass bei Auszug alle Tapeten restlos entfernt werden müssen.

    Nun weiss ich nicht, ob diese Zusatzklausel rechtens ist, oder eben nicht.


    Ich halte diese Individualvereinbarung für i.O.

  • Hallo zusammen!!!

    Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe.

    Ich wohne seit 2 Jahren in einer 1 Zimmer, 45qm² Wohnung unterm Dach.
    Direkt nach meinem Einzug im November 2008 hatte ich Wasser am Fenster im Wohn/Schlafzimmer stehen und habe den Vermieter informiert. (Ich muss dazu sagen, das Fenster hat KEINE Doppelverglasung)
    Der Vermieter hat gesagt, ich muss mehr lüften, was ich aber eigentlich täglich und zu genüge tue. (Mind. 5-10 Stunden, je nachdem wie ich arbeiten bin)

    Nunja, zum aktuellen Fall:
    Ich habe am 8.12.2010 jetzt die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Enkelin der Vermieters braucht die Wohnung.
    Alles gut und schön und ich habe auch schon eine neue Wohnung.

    Heute ist mir beim Putzen allerdings aufgefallen, dass die Wand hinter meiner Couch komplett voll mit Schimmmel ist und es kann nicht an mangelnder Belüftung liegen.
    1. Die Couch steht nicht direkt an der Wand (Beweis: Die Couch hat Gott sei Dank keine Schimmelflecken!!)
    2. Die Luft kann unter der Couch zirkulieren.

    Die Wand ist eine Aussenwand, also direkte Hauswand von aussen und ist eiskalt und feucht.
    Ich kann heizen, wie ich will, hier wird`s nicht richtig warm.


    Nun meine Frage: Was kann ich tun??
    Darf ich die letzte Miete (Januar) einbehalten??

    Und noch etwas: Muss ich Tapeten in der gesamten Wohnung bei Auszug runter reißen??
    Ich habe gehört, diese Mietvertragsklauseln sind nichtig?!
    Stimmt das??


    Ich hoffe auf baldige Hilfe!!

    MfG

    Katrin

    Es ist einfach unbegreiflich, dass immer noch erwachsene Menschen, trotz aller Veröffentlichungen (wegen Stosslüftung) glauben, dass bei stundenlang geöffnetem Fenster ein Luftaustausch stattfinden würde, der Schimmel verhindert. Stundenlanges Lüften macht die Wände kalt udn bei normaler Nutzung und falscher weiterer Lüftung ist es geradezu ein Paradies, dass dort eine Taupunktunterschreitung entsteht, die unweigerlich zu Schimmel führt! Und das kostet acuh im Gegensatz zu Stosslüftung viel Heizenergie und verursacht dadurch höhere Kosten
    Außerdem zeigen Fenster, die (insbesondere Isoliergläser) unten feucht sind, dass in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit vorhanden ist!
    2 x täglich (je 1 x morgens und abends) quer durch die Wohnung verhindert Schimmel!!!!!!!!!!!!!!

    Grüße
    enrico

  • Es ist einfach unbegreiflich, dass immer noch erwachsene Menschen, trotz aller Veröffentlichungen (wegen Stosslüftung) glauben, dass bei stundenlang geöffnetem Fenster ein Luftaustausch stattfinden würde, der Schimmel verhindert. Stundenlanges Lüften macht die Wände kalt und bei normaler Nutzung und falscher weiterer Lüftung ist es geradezu ein Paradies, da dort eine Taupunktunterschreitung entsteht, die unweigerlich zu Schimmel führt! Und das kostet auch im Gegensatz zu Stosslüftung viel Heizenergie und verursacht dadurch höhere Kosten (da Stosslüftung Heizkosten spart)!
    Außerdem zeigen Fenster, die (insbesondere Isoliergläser) unten feucht sind, dass in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit vorhanden ist!
    2 x täglich (je 1 x morgens und abends) quer durch die Wohnung verhindert Schimmel!!!!!!!!!!!!!!

    Grüße
    enrico

  • Zitat

    Ich wohne seit 2 Jahren in einer 1 Zimmer, 45qm² Wohnung unterm Dach. Direkt nach meinem Einzug im November 2008 hatte ich Wasser am Fenster im Wohn/Schlafzimmer stehen und habe den Vermieter informiert. (Ich muss dazu sagen, das Fenster hat KEINE Doppelverglasung)

    Was sich dort am Fenster zeigt ist Kondenswasser und bei einfach verglasten Dachfenstern insbesondere in der kalten Jahreszeit durchaus nicht ungewöhnlich, da sich die Raumfeuchtigkeit zuerst an den kältesten Stellen niederlässt und das sind hier nun einmal die Fenster.

    Zitat

    Der Vermieter hat gesagt, ich muss mehr lüften, was ich aber eigentlich täglich und zu genüge tue. (Mind. 5-10 Stunden, je nachdem wie ich arbeiten bin).

    Sorry, aber dass Sie das Fenster aufstellen heißt noch lange nicht lüften sondern bedeutet in erster Linie ein 'Auskühlen' der Wohnung, was wiederum für Schimmelbildung eher förderlich ist.

    Lüften bedeutet, Sie müssen zusehen, die vorhandene Feuchtigkeit in der Raumluft auf dem schnellsten Weg nach draussen zu befördern und dies gelingt nur durch das sogenannte Stoßlüften. Also nicht nur das Fenster öffnen, sondern für einen Durchzug sorgen. Das zwei- oder auch mehrmals täglich für 5 min und dabei die Heizung zwar runter regeln aber nicht komplett ausstellen. Denn ein Luftaustausch findet nur dann statt, wenn die Raumluft wärmer als die Außenluft ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!