Guten Tag,
meinem Vater gehört ein Mietshaus mit verschiedenen Parteien. Die Umstände verlangen es, dass er für sich selber nun eine Wohnung daraus beziehen muss. Eine ist eine Sozialwohnung und in dieser lebt eine psychisch kranke Frau um die Vierzig. Sie hat bereits drei Selbstmordversuche hinter sich, bei dem ersten hat sie sich in der Wohnung selber angezündet und quasi die anderen Mieter gefährdet. Die Miete kommt auch sehr unregelmäßig und häppchenweise rein, aber sie kommt.
Da es die einzige Wohnung ist die in Frage kommt, versuchen wir ihr nun auf Eigenbedarf zu kündigen. Natürlich widerspricht die Anwältin der Mieterin (über die generell alles läuft). Nun haben wir die Wahl vor Gericht zu gehen aber laut des Anwalts meines Vaters werden wir, falls wir den Fall verlieren, 3.000,00 € zahlen müssen.
Ich werde gerade in diese ganze Hausverwaltung eingeführt und kenne leider nicht alle Einzelheiten also gerne Fragen welche Informationen benötigt werden.
Ich frage mich nur folgendes: Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt und mit ihrem Verhalten die Gesundheit der anderen Mieter gefährdet hat?
Vielen Dank schon mal!