Guten Tag,
wir haben derzeit Probleme mit unserem Vermieter, da er sich weigert das offene Guthaben von der Nebenkostenabrechnung 2015 auszuzahlen und uns keinen Nachweis der Mietkaution(hat der Mieter in voller Höhe in bar erhalten) geben will. Da wir wissen, dass die Hausverwaltung auch bereits gegen den Eigentümer vorgehen, da dieser keine Betriebskosten der Hausverwaltung zahlt, gehen wir von dem Verdacht der Veruntreuung der Mietkaution aus. Ich habe unseren Mieter telefonisch kontaktiert und ihn gebeten, dass er mir einen Nachweis der Mietkaution geben soll, da ich erst dann meine Miete zahlen will. Als Antwort kam nur, dass er vor der Überweisung uns keinen Nachweis der Mietkaution geben wird. Ist es rechtens die Miete bis zu der Höhe der Kaution bis zum Erhalt eines Nachweises einzubehalten? Wie wäre da das beste vorgehen? Hatten einen vorzeitige Wohnungsübergabe mit dem Mieter ausgemacht, jedoch kamen die nicht. Dann habe ich diesen mitgeteilt, dass wir die Wohnungsübergabe mit dem Makler machen(der auch die Wohnung nach unserem Auszug bereits verkauft hat), der jedoch heute einen Anruf bekam, dass es ihm verboten ist die Schlüssel anzunehmen.
Lg