Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung am 01.06 erhalten. Da wir im Mai 2015 eingezogen sind, war auf dieser Abrechnung nur das Guthaben von dem ganzen Jahr zu sehen. Wir haben uns bereits eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten von 2015 von der Hausverwaltung geben lassen. Die Hausverwaltung wurde von unserem Vermieter angerufen und bat diese um Hilfe bei der Abrechnung der Nebenkosten. Da die Nebenkosten von den Vermietern bereits seit 2 Jahren nicht mehr an die Hausverwaltung gezahlt wird, wurde dieses Anliegen direkt an deren Anwalt weitergereicht. Wie lange hat der Vermieter Zeit das Guthaben von 2015 zurückzuzahlen?
Gibt es also keine Möglichkeit seine Miete zurückzuhalten, auch wenn der große Verdacht der Veruntreuung besteht? Was für Sicherheiten kann der Mieter sonst verlangen ? Müsste man nach dem Mieteende klagen ?
Meinte natürlich den Vermieter ;). Wir mussten nun zwei Monate vor dem Ablauf des Mietverhältnis ausziehen(miete wird trotzdem bis zum ende gezahlt) und haben eine schriftliche Vereinbarung mit den Vermietern gehabt, dass wir eine vorzeitige Wohnungsübergabe mit diesen machen. Kamen jedoch nicht. Aus diesem Grund habe ich mit ihnen telefonisch vereinbart, dass der Makler(der auch die Wohnung von den derzeitigen Vermiertern bereits verkauft hat) mit uns die vorzeitige Wohnungsübergabe macht.