Eichung Stromzähler, Warm- und Kaltwasser abgelaufen

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe gestern beim Strom ablesen bemerkt das die Eichung von 1997 ist demzufolge ist sie ja seit 3 Jahren abgelaufen. Da dachte ich mir schauste dir einfach mal die Wasserzähler an.. und beide auch von 1997 also deutlich drüber. ist mir vorher nie aufgefallen um ehrlich zu sein. Jetz meine Fragen was steht mir alles zu?? Nebenkosten Neuberechnung von den letzten 3 Jahren ?? Strom hab ich jetz in einem Single Haushalt einen Abschlag von 81 € mtl. ( hab in der Küche einen Boiler der oft an ist.. ) der Abschlag ist so hoch, da ich schon mal knapp 400€ Strom nachzahlen musste.

    welche rechte bzw möglichkeiten als Mieter hab ich nun wegen der abgelaufenen Eichungen??

  • Du hast die Möglichkeit die NK-Abrechnung wegen der ungeeichten Zähler anzufechten.

    Der Vermieter hat dann die Möglichkeit nachzuweisen das die Zähler immer noch genau zählen. Tun sie das, hast Du Pech gehabt.

    Die Eichfrist für Kaltwasser-Zwischen-Zähler beträgt 6 Jahre, für Warmwasser-Zwischen-Zähler 5 Jahre, nach meinem Wissen.

    Stromzähler? Ist das ein Haupt- oder Zwischenzähler?

    Du hast doch sicher einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter. Dann dürfte es ein Hauptzähler sein. Da kommt die Eichpflicht nicht so zum tragen wir bei Zwischenzählern.

    Wassererwärmung mit Strom ist schon recht teuer.


  • Stromzähler? Ist das ein Haupt- oder Zwischenzähler?


    Um den Hauptzähler kümmert sich der Lieferant der Grundversorgung (Stadtwerke), das liegt außerhalb des Machtbereichs des Vermieters. Ein Zwischenzähler, meist aus dem Baumarkt, unterliegt nicht der Eichpflicht.

  • Die Eichdauer für Stromzähler in Haushalten beträgt 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, bei elektronischen Zählern acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2019 als geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. Vielmehr wird nur eine Stichprobe der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert. Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt.

    Wenn der Eichstempel am Stromzähler abgelaufen ist, dann könnte es sein, dass aufgrund einer Stichprobenprüfung der Zähler weiterhin als "gültig geeicht" gilt. Verbraucher können sich dann an das Versorgungsunternehmen wenden. Dort ist man den Verbrauchern gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

    http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/

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