Hallo, ich habe folgendes Problem...
Wir haben einen Gewerberaummietvertrag abgeschlossen und nutzen das angemietete Haus. In einem Paragraphen wurde geschrieben:
"§6 Betriebskosten, Nebenkosten
(4) Der Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung sowie weiterer erforderlicher Versicherungen (z.B. Inhaltsversicherung) obliegt dem Mieter"
Nun ist leider der Fall eingetreten, dass wir einen Wasserschaden haben. Unser Vermieter sagt nun, dass wir lt. Vertrag eine Gebäudeversicherung hätten abschließen müssen. Meine Frage ist nun, ist das rechtens? Eine Gebäudeversicherung obliegt doch i.d.R. dem Eigentümer. Kann der Vermieter auch den Abschluss einer Gebäudeversicherung auferlegen? Gibt es hierzu irgendwelche Rechtssprechungen?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe!