Dringende Kündigung des Untermietvertrages

  • Hallo zusammen,

    ich brauche dringend eure Hilfe. Ich wohne zurzeit zur Untermiete bei einer älteren Dame, da ich hier für eine Abschlussarbeit bin. Nun hat sie mir vorgeworfen, dass ich ihren Ring geklaut haben soll und vor einer Woche, dass noch weitere Dinge geklaut wurden sind und sie die Polizei rufen wird, wenn die Sachen nicht auftauchen. Im gleichen Zug hat sie behauptet, dass die Polizei auch Interesse daran hätte mich zu finden, da ich angeblich vorbestraft bin. Darufhin war ich baff und dachte ich wär im falschen Film. Auf die Frage was ich geklaut haben sollte und welche Gründe ich dafür hätte, kam keine bzw. unverständliche Antworten. Heute habe ich sie angesprochen, wie es nun weitergehen sollte, nachdem sie denkt ich wäre kriminell. Sie sagte nur, dass wir einen Vertrag haben und dass sie keine Zeit zum Reden hat. Auf die Frage wann man sich unterhalten könnte kam keine Antwort. Jetzt weiss ich nicht so recht wie ich weiter vorgehen soll. Diese Frau ist unberechenbar und möchte mir das Leben zur Hölle machen. Der Mietvertrag ist auch nicht wirklich aussagekräftig, da im Prinzip nur geregelt wurde, wer was vermietet, wann (1.6. bis 30.09.2016) und die Höhe der Miete. Ich halte es nicht mehr aus, fühle mich nicht sicher und es ist für mich Psychoterror was hier veranstaltet wird. Was kann ich tun?

    Lieben Gruß Quynh

  • Ich werde ausziehen, weiss aber nicht ob das mit der Kündigung so einfach geht. Und dann wird sie mir ganz sicher die Kaution nicht zurück geben wollen, da bin ich mir sicher...

  • Ich werde ausziehen, weiss aber nicht ob das mit der Kündigung so einfach geht. Und dann wird sie mir ganz sicher die Kaution nicht zurück geben wollen, da bin ich mir sicher...


    Insofern würde ich dann Vorschlag Nr.2 bevorzugen, sprich, "sich einen Sch...ß drum kümmern".

  • Es ist ein Zeitmietvertrag. Darunter steht "für den Zeitraum vom 01.06.2016 bis zum 30.09.2016". Ich will einfach nur noch raus, am besten ohne Ärger...

  • Das ist ja schön für deine VM,
    aber für einen befristeten MV ist eine Begründung zwingend erforderlich!

    Ist keine Begründung angegeben, oder ist die Begründung nicht zulässig,
    hast du einen ganz gewöhnlichen unbefristeten MV.
    Was für dich große Unterschiede in den Kündigungsmöglichkeiten macht.

    Ein ZeitMV ist nicht ordentlich küdbar.

    Ein unbefristeter ist abgesehen von einem Kündigungsverzicht vom M jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten küdbar.
    Und für dich käme noch die Ausnahme über möblierte Wohnungen in Betracht.
    Wonach du bis zum 15.08.2016 (Zugang beim VM) zum 31.08.2016 kündigen kannst.

    VG Syker

  • Ist es denn möglich außerordentlich zum 31.07. zu kündigen? Wohnsituation ist nicht mehr zumutbar, es ist psysisch belastend und ich fühl mich unsicher :(

  • Ist es denn möglich außerordentlich zum 31.07. zu kündigen? Wohnsituation ist nicht mehr zumutbar, es ist psysisch belastend und ich fühl mich unsicher :(

    Ehrlich gesagt würde ich jetzt wegen den 2 Monaten kein Fracksausen bekommen. Um was für ein Summe geht es dann überhaupt? Im Zweifel und zur Not verrechne das halt mit der Kaution, und gut ist das. Das ist zwar nicht erlaubt, aber was solls, du willst ja eh raus.

  • Ist es denn möglich außerordentlich zum 31.07. zu kündigen? Wohnsituation ist nicht mehr zumutbar, es ist psysisch belastend und ich fühl mich unsicher :(


    Nö, eine außerordentliche, sprich fristlose Kündigung ist nicht möglich, da die Gründe nicht ausreichend sind. Du hättest bis zum 15. Juli zum Ende des Monats kündigen können, aber auch der Termin ist vorbei. Kündige jetzt beweisbar schriftlich zum 30.08.2016 und gut ist.

    Sollte deine liebe Vermieterin der Meinung sein, dass der Mietvertrag bis zum 30.09. gilt, dann frage sie nach der rechtlich haltbaren Begründung, denn nur die ist im Mietrecht gefragt.

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