Hallo an das Forum,
es geht um die Wahl des richtigen Zeitraums für die Neben-/Energiekostenabrechnung.
Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft. Mein Mietvertrag mit dem Vermieter der Wohnung startet am 1.3.2015.
Jeder meiner Mitbewohner hat mit mir einen separaten Untermietvertrag abgeschlossen.
Ein Vertrag mit meinem Stromanbieter lief über 12 Monate von 1.3.2015 bis 29.2.2016, der darauffolgende Vertrag begann am 1.3.2016. (für Gas gilt das Gleiche) (Wir haben untereinander vereinbart, die Stromkosten durch die Anzahl der Bewohner und die Gaskosten entsprechend der anteiligen Wohnfläche aufzuteilen).
Ich wollte für meine Untermieter eigentlich eine Abrechnung für den Zeitraum 1.3.2015 bis 29.2.2016 machen, um die komplette Laufzeit des Strom-/Gasvertrags zu berücksichtigen.
Mein Vermieter hat mir aber nun eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.3.2015 bis 31.12.2015 (Kalenderjahr 2015 anteilig, 10 Monate) erstellt.
Meine Frage ist: Welche Möglichkeiten, die Abrechnung für die Untermieter zu erstellen, sind zulässig:
1. Ich mache eine Abrechnung über 10 Monate bis 31.12.2015, entsprechend des Zeitraums der Nebenkostenabrechnung meines Vermieters, und rechne auch die Strom-/Gaskosten für 10 Monate anteilig ab. Die restlichen zwei Monate Strom und Gas (Januar und Februar 2016) rechne ich erst nächstes Jahr ab, wenn ich die Abrechnung für das komplette Kalenderjahr 2016 erstelle.
2. Ich mache zwei getrennte Abrechnungen: Eine für Strom-/Gas über 12 Monate bis 29.2.2016 und eine für die Nebenkosten über 10 Monate bis 31.12.2015.
Besten Dank für eine Einschätzung.
Viele Grüße,
Dietmar