Wasserleitung eingefroren wg fehlendem Kellerfenster

  • Hallo,

    bei mir sind seit gestern die Wasserleitungen eingefroren.
    Grund hierfür ist, dass im Keller ein Fenster fehlt. Seit Juni diesen Jahres habe ich um Beseitigung dieses Mangels gebeten, anfangs in Eigenregie, dann auch per Mieterbund. Der Vermieter hat diese Forderung abgewehrt mit den Worten "der Keller ist nicht mitvermietet".
    Ich habe meinen Vermieter über die fehlende Wasserversorgung gestern informiert und nochmals aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Er ist nicht bereit etwas zu unternehmen. Er meint, ich solle das Fenster irgendwie abdichten und die Rohre mit einem Fön enteisen. Daraufhin hab ich ihn an seine Aussage, dass der Keller nicht zur Mietsache gehört hingewiesen. Warum sollte ich dort also jetzt Arbeiten verrichten. Ich meine, dass ein halbes Jahr zur Beseitigung locker ausreichend war. Ich finde, hier wiederspricht er sich. Schlussendlich hat er mich gebeten, die Wohnung zu kündigen.

    Welche Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zum Handeln zu bewegen? Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete kürzen? Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung? Schließlich habe ich seit Juni um die Beseitigung von 3 Mängeln gebeten - und nichts ist passiert.

    Hat jemand schon Ähnliches erlebt?

    Vielen Dank

    KptKnuck


  • dann auch per Mieterbund.

    Und warum ist der Mieterbund in diesem Fall nicht die erste Anlaufstelle?

    Welche Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zum Handeln zu bewegen? Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete kürzen?

    Auch das wird Ihnen der Mieterbund sagen und auch dann wenn es hart auf hart kommen sollte, vor Gericht vertreten.

    Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?

    Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren. Aber auch da sollten Sie hören, was der Mieterbund Ihnen rät.

    Schließlich habe ich seit Juni um die Beseitigung von 3 Mängeln gebeten - und nichts ist passiert.

    Hat jemand schon Ähnliches erlebt?

    Nö, ich noch nicht!

    Vielen Dank

    KptKnuck

    Zum Thema fristlose Kündigung sollten Sie sich die vom Gesetz her möglichen Kündigungsgründe durchlesen:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

  • Will halt soviel Information und Meinungen wie möglich darüber erfahren.

    Um die Zeit, bis der vom Mieterbund mich zurückruft, zu überbrücken, habe ich im Internet recherchiert und eben hier diese Frage gestellt.

    Zum Glück hat sich das Wasserrohrproblem gelöst. Mein Vermieter hat einfach einen anderen Nachbarn belabert, das zu machen.

    Und: Nein, ich will natürlich nicht kündigen, ohne was Neues zu haben. Aber ohne Kündigungsfrist ist eine Wohnungssuche einfacher, finde ich zumindest.

    Hm, untern Strich keine hilfreiche, fast überflüssige Antwort.

    Trotzdem Danke

  • Hm, untern Strich keine hilfreiche, fast überflüssige Antwort.

    Trotzdem Danke

    Was erwarten Sie eigentlich von einem Forum? Das was Sie benötigen, kann und darf Ihnen nur ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht geben. Einem Forum ist Rechtsberatung untersagt.

    Aber das kümmert Sie scheinbar nicht, denn Sie wollen auf Ihre Frage eine möglichst ausformulierte Antwort, die Sie dann nur noch per copy and paste einfügen müssen.

    Wenn mein Hinweis auf das Mietrechtslexikon überflüssig war, dann bitte ich darum, vergessen Sie schnellstens diese Adresse. Ich möchte ja nicht, dass Sie sich etwas Wissen über Mietrecht aneignen, dafür sind ja laut Ihrer Meinung Foren zuständig.

  • Mainschwimmer
    "Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?

    Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren."

    Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!


    "Aber das kümmert Sie scheinbar nicht, denn Sie wollen auf Ihre Frage eine möglichst ausformulierte Antwort, die Sie dann nur noch per copy and paste einfügen müssen."

    Das verstehe ich gar nicht?


    Diese Überheblichkeit ist mir auch in anderen Beiträgen von Ihnen aufgefallen.

    Und außerdem: Was bringt ein Forum zum Thema Mietrecht, wenn man sich über das Thema angeblich nicht austauschen darf, da Sie das mit einer Rechtsberatung gleichsetzen?
    Wenn die einzig zulässige Antwort: "Frag den Mieterbund" ist, hat dieses Forum in der Tat keinen Sinn.

    Ich erwarte von einem Forum den Austausch von Erlebnissen und Ansichten über eben diese. Offenbar kann dieses Forum das nicht leisten.

    Werde es aber trotzdem hin und wieder besuchen, da Menschen mit Geltungsdrang für mich einen hohen Unterhaltungswert haben.


    Berny

    Warst Du dabei?
    Wie hörte sich das an?

    Hat der Nachbar erzählt. Was tut das zur Sache?


    Gruß

    KptKnuck


  • 1. Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?

    2. Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!

    3. Das verstehe ich gar nicht?

    4. Diese Überheblichkeit ist mir auch in anderen Beiträgen von Ihnen aufgefallen.

    5. Wenn die einzig zulässige Antwort: "Frag den Mieterbund" ist, hat dieses Forum in der Tat keinen Sinn.

    6. Ich erwarte von einem Forum den Austausch von Erlebnissen und Ansichten über eben diese. Offenbar kann dieses Forum das nicht leisten.

    7. Werde es aber trotzdem hin und wieder besuchen, da Menschen mit Geltungsdrang für mich einen hohen Unterhaltungswert haben.

    8. "Warst Du dabei?
    Wie hörte sich das an?"
    Hat der Nachbar erzählt. Was tut das zur Sache?
    Gruß KptKnuck

    Hallo KK,

    nachfolgend einige Bemerkungen zu Deinen o.a. von mir nummerierten Zitaten:

    Zu 1.: Natürlich, wenn es für Dich klar ist, dass Du umziehen willst, kannste fristlos kündigen.*)

    Zu 2. und 3.: Das passt ja "hervorragend" zusammen...

    Zu 4.: Was Du von Mainschwimmer als überheblich interpretierst, soll die Adressaten zum intensiveren (Selbst-)Nachdenken anregen. Denk' selbst mal nach, vielleicht kommst auch Du dann dahinter!

    Zu 5.: Das ist keine "zulässige" Antwort, sondern eine Möglichkeit, denn dorthin kannste/sollteste alle schriftlichen Unterlagen mitnehmen. Hier im Forum geht das wohl nicht...

    Zu 6.: Das soll es auch nicht leisten, dann gehe doch besser zu Twitter, Facebook etc. ...

    Zu 7.: Dann schaue doch lieber RTL an, Naddel, Tatjana usw.

    Zu 8.: Es dreht sich hier um gerichtsbeweisbare Tatsachen bzw. Aussagen (was ich jedoch bezweifele).

    PS: *) Ist ironisch gemeint!

  • Zu 6.: Das soll es auch nicht leisten, dann gehe doch besser zu Twitter, Facebook etc. ...

    Dieser Text steht auf der Startseite:

    „Viele Fragen, die im Zusammenhang mit der Miete, den Nebenkosten, den Nachbarn oder dem Vermieter auftreten, lassen sich schnell und einfach online klären. Zumindest besteht die Möglichkeit, sich andere Meinungen zum jeweiligen Problem anzuhören bzw. zu lesen.

    Dazu stellen wir ein Forum bereit, in dem über Sachverhalte rund um das Mietrecht diskutiert werden kann. Gegliedert ist das Mietrecht-Forum in mehrere Bereiche: Miete, Mietvertrag, Neben- und Betriebskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Kündigung, Sonstiges sowie die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter. Wenn Sie also eine Frage haben, scheuen Sie sich nicht, sie im Forum zu stellen. Oder schildern Sie einfach Ihre Erfahrungen mit dem Vermieter oder wie Sie ein Problem aus der Welt geräumt haben.

    Das Forum lebt vom Miteinander der Teilnehmer. Wir hoffen auf einen regen Austausch und sind bemüht, schnell auf Ihr Anliegen zu reagieren. Eine Rechtsberatung kann hier allerdings nicht erfolgen, dafür wenden Sie sich bitte an einen Mietverein oder einen Anwalt.“


    Zu 4.: Was Du von Mainschwimmer als überheblich interpretierst, soll die Adressaten zum intensiveren (Selbst-)Nachdenken anregen. Denk' selbst mal nach, vielleicht kommst auch Du dann dahinter!

    Ja, mach ich! Kann natürlich dauern…


    Zu 8.: Es dreht sich hier um gerichtsbeweisbare Tatsachen bzw. Aussagen (was ich jedoch bezweifele

    Ouch, erwischt! Klar, ich spinne mir nur was zusammen, um meinem Vermieter das Leben schwer zu machen!


    Damit soll’s dann mal gut sein.


    Viel Spaß noch mit Eurem Ich-google-Dir-was-Forum

  • Mainschwimmer

    Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren."

    Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!

    Hääh, Intelligenz? Die soll ich beleidigt haben?

    "Aber das kümmert Sie scheinbar nicht, denn Sie wollen auf Ihre Frage eine möglichst ausformulierte Antwort, die Sie dann nur noch per copy and paste einfügen müssen."

    Das verstehe ich gar nicht?

    Sie sind doch intelligent, nach eigener Meinung.

    Diese Überheblichkeit ist mir auch in anderen Beiträgen von Ihnen aufgefallen.

    Wenn die einzig zulässige Antwort: "Frag den Mieterbund" ist, hat dieses Forum in der Tat keinen Sinn.

    Das ist doch Nonsens. Sie haben doch den Mieterbund ins Gespräch gebracht, nicht ich! Und wenn Sie zu faul oder unfähig sind, meinen Link (zum Mietrechtslexikon) zu Ihrer Frage zu öffnen und zu lesen, dann müssen Sie warten, bis dieses Forum auf Skype umgestellt wird, dann bekommen Sie die Antworten vorgelesen.

    Ich erwarte von einem Forum den Austausch von Erlebnissen und Ansichten über eben diese. Offenbar kann dieses Forum das nicht leisten.

    Werde es aber trotzdem hin und wieder besuchen, da Menschen mit Geltungsdrang für mich einen hohen Unterhaltungswert haben.

    KptKnuck

    Und ich zitiere aus Ihrem ersten Beitrag: Welche Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zum Handeln zu bewegen? Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete kürzen? Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung? Schließlich habe ich seit Juni um die Beseitigung von 3 Mängeln gebeten - und nichts ist passiert.

    Fragen nach der Höhe der Mietminderung kann und wird Ihnen nur ein Mieterverein oder Anwalt mitteilen, die müssen dann nämlich im Falle eines Falles mit der Antwort vor Gericht, darum nennt man das Rechtsberatung. Und die Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung hätten Sie im Mietrechtslexikon nachlesen können, aber dazu sind Sie ja nicht bereit, richtig?

  • Zitat von KptKnuck

    Mainschwimmer

    "Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren."

    Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!

    "Hääh, Intelligenz? Die soll ich beleidigt haben?"
    --------------
    Also, Herr Mainschwimmer, ich darf doch wohl um erheblich mehr Achtung vor einem intelligenten Menschen bitten!!!:mad::(;)

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