Hallo Leute, habe einige Fragen zu den Schönheitsreparaturen.
Mietverhältnis seit 31.10.15 beendet.
Hatte während der Wohnzeit einen Vermieterwechsel..
In meinem alten Mietvertrag ist ein Satz unter "Sonstigen Vereinbarungen":
"Der Mieter muss bei Auszug nach Absprache mit dem Vermieter und dem Nachmieter die Tapeten entfernen und die Decke streichen."
Fällt das unter die Tapetenklausel?
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Mein ehem. Vermieter kümmert sich seit rund 8 Monaten nicht um die Schönheitsreparaturen, habe es ihm mehrfach angeboten jemanden kommen zu lassen, der die Decke streicht sowie ein 2cm durchmesser großes Loch beseitigen zu lassen. Nach mehrfachen Anfragen kam selten eine Antwort und ich wurde immer wieder vertröstet. Die Kaution hab ich noch nicht zurück.
Nach fast 8 Monaten wohnt nun wieder ein neuer Mieter in der Wohnung, der die Wohnung so akzeptiert hat, wie sie ist. Nun rief mich mein ehem. Vermieter gestern an und sagte am Telefon dass ein neuer Mieter die Wohnung so akzeptiert, hinterlässt die Wohnung dann aber auch unrenoviert.
Er machte mir zwei Angebote,
1) Er lässt einen Fachmann kommen, der würde laut ihm ca. 6-8 Std (24qm 1 Zimmer Wohnung) in der Wohnung beschäftigt sein (es befindet sich keine Tapete an der Wand, nur für die Decke und das Loch).
2) Ich überlasse ihm eine angemessene Entschädigung von meiner geleisteten Mietsicherheit.
Was meint ihr dazu?
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Hatte ihm damals im Februar 2016 eine 7 Tägige Frist zur Auszahlung der Kaution gesetzt (allerdings spielte sich der Kontakt nur über Facebook ab, hatte keine Adresse von ihm bekommen sowie keine Telefonnummer wg. Vermieterwechsel, neuer Vermieter hat sich nie gemeldet, kannte nur seinen Namen)
Am 16.03.16 meldete er sich dann dass wir die Sache bald klären können..
Er hat die Frist also einfach so verstreichen lassen, hat nie etwas machen lassen womit er hätte gegen rechnen können (Kaution).
Vorab schon einmal Danke!
lg